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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-12-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Die Volksinitiative wurde im Pulverdampf, unter dem Druck aus dem Ausland auf die Schweiz entwickelt. Sie will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung massiv stärker verankern als heute schon. Nachdem die Schweiz im Ausland einknicken musste, der automatische Informationsaustausch nun leider zum OECD-Standard wurde und bessere Lösungen wie die Abgeltungssteuer tot sind, wurde die Schweiz im Ausland von der Realität eingeholt. Im Inland gehen wir aber immer noch vom Vertrauen in den steuerehrlichen Menschen aus. Deshalb ist die Privatsphäre für Finanzangelegenheiten heute schon in Verfassung und Gesetz genügend verankert. Die Initiative ist daher unnötig und geht im Detail viel zu weit. Die Rechtsprechung für die heutige Praxis hat sich über Jahre etabliert und bewährt. Zudem hat sich in der Schweiz seit einigen Jahren eine neue Philosophie des Finanzplatzes etabliert. Die Weissgeldstrategie ist die richtige neue Haltung der Finanzindustrie. Die Initiative will letztlich sogar das Rad der Geschichte zurückdrehen.

Nur weil die Initianten befürchten, dass das heutige Gesetz und der vorhandene Schutz unter Druck kommen könnten, eine Verfassungsänderung anzugehen, heisst, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Allfällige Anpassungen des Gesetzes würden hier drin beschlossen werden, und dies mit Referendumsmöglichkeit. Die Initianten würden am besten dafür sorgen, dass die Finanzdirektoren aus ihren Parteien - SVP, FDP und CVP - sauber bleiben und nicht in baldiger Zukunft den automatischen Informationsaustausch im Inland einfordern. Ich gehe nämlich davon aus, dass diese Forderung genau von Finanzdirektoren aus den Parteien der Initianten erfolgen wird. Die Initiative ist also letztlich nur eine Disziplinierungsmassnahme für die eigenen Parteileute.

Die Initiative greift materiell unnötig in das bisher bewährte Gefüge von Schutz der Privatsphäre und Interesse der Behörden an der Kontrolle der Steuerehrlichkeit ein und will auf Verfassungsstufe nicht nur das Bestehende verankern, sondern neue Rechtssetzungen einführen. Das ist bestenfalls gut gemeint - aber gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Das Risiko, dass dadurch die Schweiz international wieder unnötig unter Druck kommt, u. a. wegen Inkompatibilität mit Globalstandards zur Geldwäscherei, ist hoch.

Zudem ist auch die Bankenbranche zu Recht klar dagegen, da sie zu Recht neue Verpflichtungen und Aufgaben befürchtet, die für sie neue Risiken und Kosten bedeuten. Die Banken befürchten insbesondere eine grössere Verantwortung in Bezug auf die Steuerpflichterfüllung ihrer Kunden und höhere Haftungsrisiken, wenn das Volk die Initiative annehmen sollte. Der Kommissionssprecher hat in seinen Ausführungen eigentlich klar die Gründe für die Ablehnung der Initiative genannt, und dem kann ich mich nur anschliessen.

Der Gegenvorschlag ist letztlich eine Gesichtswahrung für die Initianten und die Neupräsidien von FDP und CVP, welche leichtsinnig und naiv ins Initiativkomitee dieser Initiative eingetreten sind. Der Gegenentwurf ist am Ende nur unwesentlich besser und noch unnötiger, da er vorgibt, dass das heutige Regime in der Verfassung zu verankern sei. So ist der Gegenvorschlag im besten Fall eine Leerformel, im schlechtesten Fall führt er aber bei den Betroffenen und bei den Banken zu den gleichen Unsicherheiten wie die Initiative. Aber anders als die Initiative ist er möglicherweise kompatibel mit den Globalstandards zur Geldwäschereibekämpfung und würde uns eventuell nicht international gefährden.

Wem dienen nun die Initiative und der Gegenvorschlag, abgesehen von der Gesichtswahrung für die Initianten? Sie dienen nicht etwa den steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürgern, sondern im Grunde sollen die Steuerhinterzieher mit einem zusätzlichen Verfassungsschutz versehen werden. Das finde ich eine verwerfliche Grundhaltung.

Ich stehe dazu, dass die Schweiz Steuerhinterziehung rechtlich anders und milder behandelt als Steuerbetrug und damit auch eine unnötige Kriminalisierung bei leichten Vergehen vermeidet. Trotzdem bleibt eine Steuerhinterziehung ein Vergehen und darf nicht mit einem neuen, zusätzlichen Schutz versehen werden.

Ich hätte zu einem indirekten Gegenvorschlag Hand bieten können, der eine Präzisierung im Gesetz ermöglicht hätte, um das Anliegen des Schutzes der Privatsphäre noch besser zu verankern und um ein Signal gegen den automatischen Informationsaustausch im Inland zu geben.

Ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen, die Initiative klar abzulehnen, da sie über das Ziel hinausschiesst und neue Rechtsunsicherheit bringt. Aber auch der Gegenentwurf ist abzulehnen, da er unnötig ist und der heutige Schutz in Gesetz und Verfassung genügt. Ja zum Privatsphärenschutz, aber Nein zum zusätzlichen Schutz von Steuersündern.