Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte das Votum des Kommissionspräsidenten ganz herzlich verdanken. Es war ausgezeichnet. Er hat eigentlich die Ausführungen gemacht, die materiell entscheidend sind.

So, wie es jetzt gelaufen ist, spielt das Gesetz für mich aus folgendem Grund eine wichtige Rolle: Wir haben uns ja ursprünglich mit einer Vorlage konfrontiert gesehen, die völlig ungeniessbar und inakzeptabel war. Ich habe anfänglich in den Beratungen des Öfteren von einem Bürokratiemonster gesprochen. Es hat auch Rückweisungsanträge gegeben. Am Schluss ist die Vorlage entschlackt worden. Lightprodukte sind ja sowieso in, vom Joghurt bis zum Cola. Das ist eine gute Sache. In der Politik haben sie auch Einzug gehalten: Wir haben einen "Inländervorrang light". Hier hat glücklicherweise Herr Bundesrat Ueli Maurer, der das Dossier übernehmen musste, Ja gesagt zu einer "Rückweisung light" an den Bundesrat - die gibt es zwar gar nicht. Wir haben die Vorlage der Verwaltung zurückgegeben, mit ganz konkreten Aufträgen, zum Beispiel betreffend die Versicherungen, die ja doch ein spezielles Geschäft sind, oder damit für die Vermögensverwaltung eine Differenzierung geschaffen und das Ganze irgendwo auf ein vernünftiges Mass zurückgeführt werden kann. [PAGE 1156]

Jetzt haben wir eine "Vorlage light". Was das bedeutet, sehen Sie an diesem Paket mit der Fahne. Ich strafe mich gleich selber Lügen: Eine Fahne mit immer noch 300 Seiten ist nicht ganz ohne. Mindestens vom Inhalt her glauben wir jetzt, dass sie einen gangbaren Weg darstellt, auf dem wir diesen Herausforderungen begegnen können.

Den vollen Marktzutritt haben wir nicht erreicht, den werden wir auch nicht erreichen. Dazu müssen wir die Mifid-II-Regelungen einhalten. Das können die Banken an sich, wenn sie das wollen, freiwillig tun. Sie würden sich dann einfach jeweils dem ausländischen Recht unterstellen. Diese Mifid-II-Richtlinien können wir mit der Vorlage noch nicht erfüllen.

Aber matchentscheidend war für mich auch ein Blick auf die Bedeutung des Finanzplatzes: 61 Milliarden Franken Wertschöpfung bei Banken und Versicherungen in diesem Land, mit Zehntausenden, ja Hunderttausenden von Arbeitsplätzen; die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz ist riesig. Vor diesem Hintergrund war es notwendig zu handeln. Immerhin ist Zürich weltweit die Nummer 7, New York ist natürlich führend, und selbst Genf ist in der Weltrangliste noch die Nummer 13. Die Schweiz ist ja ein vergleichsweise kleines Land, und das zeigt eben, wie wichtig der Standort Schweiz ist, wie wichtig die Finanzzentren sind. Immerhin liegt Genf noch vor Frankfurt, was viele gar nicht so gut wissen. Beurteilt worden sind hier Wettbewerbsfähigkeit, Infrastruktur, Humankapital usw. Dies ist natürlich auch wichtig im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Geschäfte, die wir tätigen, die Vermögensverwaltung vor allem. Auch hier, in der Vermögensverwaltung, ist die Schweiz führend. Dort liegen wir mit einem Marktanteil von über 25 Prozent weltweit deutlich, um Längen vor dem Vereinigten Königreich, um Längen vor Singapur, um noch mehr Längen auch vor den USA und selbst vor Luxemburg. Und dies zeigt eben, wie entscheidend wichtig diese Vorlage in diesem Bereich ist.

Hier haben wir nun eine Gesetzgebung realisieren können, die für die Schweiz zumindest eine Äquivalenz mit der europäischen Gesetzgebung respektive mit der Gesetzgebung der wichtigsten Märkte sicherstellt. Das ist für mich das absolut Entscheidende, denn daran hängen wiederum Zehntausende Arbeitsplätze allein im Bereich der Vermögensverwaltung, und diese findet eben auch grenzüberschreitend statt. Natürlich haben die Big Player UBS und Credit Suisse überall ihre Niederlassungen. Aber es ist halt wichtig, dass sie nach wie vor dieses Geschäft zum Teil aus der Schweiz heraus tätigen können, wenn auch unter anderen Voraussetzungen als in früheren Jahren, nämlich mit dem automatischen Informationsaustausch, der ja Standard wird.

Dann bin ich wirklich glücklich - und da darf ich Herrn Bundesrat Maurer ein grosses Kränzlein winden -, dass er uns hier mit dieser "Rückweisung light" ans Departement entgegengekommen ist. Auch das Finanzdepartement hat ausgezeichnete Arbeit geleistet, ist immer wieder auf unsere Vorschläge, auf die Branchenvorschläge eingegangen. Es gab ja Dutzende von Anträgen, und die hat man behandelt. Und am Schluss hat man von Kommissionsseite nicht das Maximum erreicht, sondern ist immer auch in Abstimmung mit der Verwaltung vorgegangen, sodass ich persönlich jetzt bei dieser Vorlage ein gutes Gefühl habe.

Das Einzige, was mich immer noch stört, sind diese 300 Seiten der Fahne. Man hat die Vorlage immer noch in helvetischer Gründlichkeit ausgeführt, und so ist halt vielleicht etwas viel drin. Ein schlankes Rahmengesetz sähe immer noch anders aus. Aber wie gesagt, wir erreichen die Äquivalenz mit den Märkten, wir erreichen Lösungen für die Versicherungen, für die unabhängigen Vermögensverwalter - eine kleine Gruppe, die mit dem ersten Entwurf de facto eliminiert worden wäre. Das war absolut nicht akzeptabel.

Weil ich auch materiell den Ausführungen des Kommissionssprechers nichts hinzuzufügen habe, möchte ich Sie in diesem Sinne bitten, auf dieses Geschäft einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.