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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-12-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Wir haben hier die Kerngesetzgebung für die Finanzbranche unseres Landes vor uns, wahrscheinlich für die nächsten, sagen wir mal, zehn Jahre - eine Art Verfassung für die Finanzbranche, soweit man hier überhaupt genügend in die Zukunft blicken kann. Die Branche befindet sich in einem erheblichen Umbruch.

Die Zielsetzung und die Detailregelungen sind vom Kommissionspräsidenten erschöpfend und präzis ausgeführt worden. Mir ist es wichtig, vielleicht drei Schlaglichter auf die Vorlage zu werfen:

Zunächst: Warum macht man diese Gesetzgebung eigentlich? Wäre es nicht möglich gewesen, auf diese Fahne von 300 Seiten zu verzichten? Da muss man sagen, dass dies im Wesentlichen aus zwei Gründen nicht möglich war: Auf der einen Seite geht es um die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche, und zwar nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch auf europäischem und interkontinentalem Niveau. Da haben sich neue internationale Gegebenheiten ergeben, auf die wir reagieren mussten. In Verbindung damit stellte sich auf der anderen Seite die Frage des Kundenschutzes. Sie stellte sich aus schweizerischer Sicht im Hinblick auf den Schutz der schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch aus europäischer Sicht, weil relativ strenge EU-Vorschriften auf die Schweiz zukamen. Es galt zu entscheiden, wo man die EU-Vorschriften übernimmt und wo nicht - Stichwort Äquivalenz. Diese 300 Seiten sind deshalb nötig.

Kollege Germann, ich möchte jetzt nicht den Vergleich mit dem "Inländervorrang light" machen. Ich hoffe doch sehr, dass wir mit dieser Gesetzgebung für die Finanzbranche etwas Klügeres machen, als es der "Inländervorrang light" ist, der wahrscheinlich keine Wirkung entfalten wird. Diese Gesetzgebung hier sollte eine Wirkung haben, sonst haben wir schlecht gearbeitet.

Zum Verfahren: Es ist zuzugeben, dass wir hier in der Kommission ein etwas ungewöhnliches Verfahren gewählt haben. Wir waren mit einem Gesetz konfrontiert, mit einem Kerngesetz, das uns in der Mehrheit grundlegend nicht befriedigte. Die Frage war: Wie gehen wir damit um? Der normale Weg wäre eigentlich gewesen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, ein neues, für uns tauglicheres Gesetz vorzulegen. Die Kommission hat sich dann entschieden, den Finanzminister zu bitten, neue Formulierungsvorschläge vorzubringen nach Eckpunkten, die die Kommission vorgab, also mit anderen Eckpunkten, als sie der Bundesrat eigentlich wollte. Ich möchte Bundesrat Maurer ganz herzlich dafür danken, dass er auf dieses Unterfangen eingegangen ist. Es ist nämlich nicht selbstverständlich; er hätte ruhig auch sagen können: Schickt doch die ganze Geschichte an den Bundesrat zurück, wir sehen uns dann in drei Jahren wieder, mit entsprechenden neuen Vorlagen, Vernehmlassungsverfahren usw. Damit wäre der Branche nicht gedient gewesen. Das pragmatische Vorgehen hat jetzt zum Ergebnis geführt, dass wir zu einer Lösung kommen, die für alle erträglich ist und trotzdem schnell erfolgt ist.

Die grossen Differenzen zum Bundesrat bestanden im Bereich der Versicherer und der unabhängigen Vermögensverwalter, zum Teil auch beim Kundenschutz. Sie sehen jetzt in diesen drei Bereichen Lösungen vor sich, die weitgehend akzeptiert werden. Die Versicherer werden komplett vom Geltungsbereich des Finanzdienstleistungsgesetzes ausgenommen. Das heisst nicht, dass der Kundenschutz im Versicherungsbereich nicht gelten soll. Das heisst aber, dass man ein Stück weit von diesen Allfinanz-Fantasien abrückt, die vor etwa zehn bis zwanzig Jahren in der Branche geherrscht haben. Es ist die Erkenntnis, dass eine Versicherung eben anders funktioniert als eine Bank, und zwar grundlegend anders. Deshalb gibt es auch separate Gesetzgebungen. In diesen separaten Gesetzgebungen sollen auch die Kundenschutzvorschriften separat, aber wirkungsvoll geregelt werden.

Der schwierigste Bereich war wahrscheinlich die Regelung der unabhängigen Vermögensverwalter. Hier hat sich die Kommission dafür entschieden, einen komplett anderen Ansatz als der Bundesrat zu wählen; der Kommissionspräsident hat es gesagt: eine eigene prudenzielle Aufsicht mit einer eigenen Aufsichtsorganisation, aber unter der Federführung der Finma. Ich glaube, das ist eine Lösung, die für die Branche und am Schluss dann auch für den Kundenschutz gut ist. Wenn man es als Parlamentarier mit einer zerstrittenen [PAGE 1157] Branche zu tun hat - in diesem Bereich war es so, denn als wir die Kommissionsberatungen begonnen haben, sind uns aus mindestens drei verschiedenen Richtungen dringende Empfehlungen abgegeben worden -, kommt es ja schon selten vor, dass man dann einen Brief mit allen wichtigen Branchenorganisationen im Briefkopf bekommt, in dem alle das Gleiche empfehlen, nämlich die Lösung, die wir Ihnen jetzt vorschlagen, gutzuheissen. Das kann einen als Parlamentarier freuen; es ist mindestens eine gute Voraussetzung.

Abschliessend zum Kundenschutz: Hier gab es längere Debatten in der Kommission. Die Kommission hat sich mehrheitlich von der Idee leiten lassen, im Kundenschutz das geltende Recht festzuschreiben - auch wenn es kein Gesetzesrecht, sondern Richterrecht ist -, um Rechtssicherheit zu schaffen. Umgekehrt hat sich die Mehrheit der Kommission aber auch von der Idee leiten lassen, nicht übersteigerte europäische Normen zu übernehmen. Leitlinie war hier auch die Idee, dass es den Finanzdienstleistern, also insbesondere auch den kleinen Banken in der Schweiz, möglich sein soll, möglichst unbürokratisch zu arbeiten - anders, als dies heute etwa für die Sparkassen in Deutschland gilt, die praktisch nicht mehr in der Lage sind, normale Kundengeschäfte ohne ein Bürokratiemonster abzuwickeln. Das hat dazu geführt, dass die Konsumentenschutzregelung, die Sie vor sich haben, eigentlich keine Verbote umfasst, aber möglichst weitgehende Transparenz- und Informationsrechte der Kunden.

Auf der anderen Seite hat man auf Ideen, die prüfenswert sind, beispielsweise zivilprozessrechtliche Einschränkungen oder Sonderregelungen, verzichtet; dies allerdings nicht mit der Überlegung, sie - auch im Bereich der kollektiven Rechtsdurchsetzung - nicht umzusetzen, sondern mit der Absicht, diese Kundenschutzideen nicht als Spezialanforderungen an die Finanzbranche anzusehen, zumal sie generell für die Schweizer Wirtschaft im Verhältnis zwischen Anbietern und Konsumenten geregelt werden müssen. Dazu sind auch entsprechende Vorstösse hängig, etwa der Vorstoss 13.3931, den das Parlament angenommen hat und mit welchem der Bundesrat aufgefordert wird, die kollektive Rechtsdurchsetzung in der Schweiz neu zu überprüfen.

Und schliesslich hat die Vorlage auch ein Stück weit zukunftsweisenden Charakter, wie auch der Kommissionspräsident erwähnt hat. Die Gesetzgebung hinkt ja in der Regel der Realität hintennach; wir lösen Probleme, welche die Vergangenheit geschaffen hat. Im Bereich der Fintech-Unternehmen schaffen wir, so glauben wir in der Kommission mehrheitlich, eine Gesetzgebung, welche die Basis für eine zukunftsträchtige Unternehmensbranche bieten soll, die zum Teil gar noch nicht existiert, die sich aber wahrscheinlich ziemlich schnell entwickeln wird. Die Kommission ist auch davon überzeugt, dass wir hier mindestens gleichziehen sollten mit dem Konkurrenzplatz London und dass wir wahrscheinlich sogar einen Standortvorteil gegenüber der Wall Street schaffen können.

Diese Gesetzgebung ist also nicht nur eine "Gesetzgebung light", sondern eine ernstgemeinte Art der Regulierung, mit welcher differenziert und effizient legiferiert wird. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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