Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-06
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-06
Wortprotokoll
An der Aufgabe des Bundes, die gemeinsame Wohlfahrt und den inneren Zusammenhalt des Landes zu sichern, kann kein Zweifel bestehen. Dieser Auftrag wird ja in der Bundesverfassung für die Post konkretisiert. Demnach sorgt der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Reform, welche für die Post durch das Parlament vor vier Jahren beschlossen worden ist, führt diesen Verfassungsauftrag aus mit dem Ziel eines flächendeckenden Service public. Es galt gleichzeitig zum Wohle des ganzen Landes die Effizienz dieses Service public zu verbessern, d. h., auch die Post wettbewerbsfähig zu machen. Die Ziele der damaligen Reform sind immer noch gültig. Wichtig ist und bleibt, dass die Bevölkerung flächendeckend mit guten Post- und Zahlungsdienstleistungen versorgt wird.
Bis anhin ist die Post diesem gesetzlichen Leistungsauftrag nachgekommen. Die Qualität ihrer Dienstleistungen war hoch. Die Kunden sind insgesamt zufrieden gewesen. Auch der Beitrag zur nationalen Kohäsion wird immer noch geleistet. Wir mussten aber feststellen, dass die Gewinne der Post in den letzten Jahren immer geschrumpft sind, während die Umsätze gestiegen sind. Mit den Gewinnen der letzten Jahre kann die Post ihre Investitionen längerfristig nicht selber finanzieren. Mit anderen Worten heisst das, die Eigenwirtschaftlichkeit der Post ist ungenügend.
Die Post steht in nächster Zukunft vor einigen Herausforderungen: Kosteneinsparungen stossen auf grossen politischen Widerstand. Die Ausdehnung der Tätigkeiten auf neue Geschäftsfelder wird von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleitet - um es etwas zurückhaltend auszudrücken. Die Kunden wehren sich zusammen mit den Medien gegen Preiserhöhungen. Die technologischen Entwicklungen drohen das Kerngeschäft der Post auszuhöhlen. Darüber hinaus will sich die Post - und sie muss es auch - gegenüber neuen Kundenwünschen anpassen. Diese wollen ihre Postgeschäfte z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkauf erledigen. Überdies brauchen die Kunden den Postschalter immer weniger und benützen stattdessen das Internet.
Hinzu kommen nun die zum Teil divergierenden politischen Forderungen. Die Post soll nicht nur eine qualitativ hoch stehende Grundversorgung bieten, sondern wie früher, als sie noch von den Quersubventionen aus dem Telekombereich profitierte, auch als Instrument der Regionalpolitik fungieren, wie es die Motion Fasel will. Zudem wird gefordert, dass alle Gemeinwesen, also Bund, Kantone und Gemeinden, nötigenfalls an bestimmten Aufgaben finanziell partizipieren sollen - das will die Motion Dupraz. Es gibt aber weitere Vorstösse, die genau das Gegenteil wollen: Die beschleunigte Marktöffnung und die Umwandlung des geltenden Postgesetzes in ein Marktgesetz, d. h. die Post soll dann noch mehr der Konkurrenz ausgesetzt werden.
Aus all diesen Gründen wollen wir Ihnen eine Gesamtschau nach einer gründlichen internen Diskussion im Gesamtbundesrat unterbreiten. Der Umbau des Poststellennetzes hat die kontroversen Diskussionen zum Umfang der Grundversorgung und zu deren Finanzierung verstärkt gezeigt.
Diese Gesamtschau soll die folgenden Fragen behandeln: Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes, die Definition der Grundversorgung - also Umfang und Inhalt sowie die Frage von Vorgaben zur Poststellendichte -, die Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der Grundversorgung, also weitere Rationalisierungen, Erschliessung neuer Geschäftsfelder.
Herr Maissen und Herr Escher haben die Kooperation mit der UBS bemängelt. Es sei der Post verboten worden, eine Bank zu machen. Da kann ich sagen: Ja, es ist so, wirhatten diese Idee in der Vernehmlassung, deswegen machen wir ja Vernehmlassungen. Es hat sich gezeigt, dass das null Chancen hat, deswegen ist dieser Weg verlassen und dafür jetzt diese Kooperation eingeleitet worden. Nun ist das auch wieder nicht recht. Sie sagen: Wenn schon, dann hätten sie nicht die UBS, sondern die Raiffeisenbank nehmen sollen. Ich kann aber sagen: Das wurde ausgeschrieben, die Raiffeisenbank hat sich nicht gemeldet, sie ist nicht bereit zu einer solchen Kooperation. Ich kann über die Gründe nur rätseln. Aber wahrscheinlich hätte sie sich eben selbst von der Post konkurrenziert gefühlt. Es gab sehr viele andere Bewerbungen. Die wurden sehr gründlich evaluiert, aber durch die Post, nicht etwa durch den Bundesrat oder durch unser Departement. Das ist nun ein Geschäft, das in die operative Tätigkeit der Post gehört, die, vertreten durch die Konzernleitung und den Verwaltungsrat, auf ihre eigenen Vorteile schauen muss.
[PAGE 48] Sie hätten, haben Sie vorhin gesagt, lieber eine Kantonalbank gehabt. Aus politischen, nahe liegenden Gründen kann ich das gut verstehen, dass einem eine Kantonalbank, die vielleicht auch politisch mit der Bevölkerung oder mit den Behörden enger liiert ist als eine multinationale Gesellschaft, näher liegt. Indessen ist es so, dass in der Schlussrunde eine einzige Kantonalbank dabei war, die aber nicht liiert war mit anderen Kantonalbanken, beispielsweise den Röstigraben übergreifend - das hätte eben auch eine Rolle gespielt -, sodass die Post zur Lösung mit der UBS gekommen ist.
Ich präsentiere Ihnen jetzt einfach diese Lösung, ohne zu sagen, wir, der Bundesrat, hätten das überprüft; das fällt in die Kompetenz der Post. Deswegen haben wir diese Reform ja auch gemacht, damit nicht aus politischen Gründen nach den entsprechenden Lobbyarbeiten solche Kooperationen beschlossen werden, sondern einzig und allein nach den Kriterien, die die Konzernleitung und der Verwaltungsrat festlegen.
Deswegen jetzt also die Lösung UBS der Post. Das hat die Post in ihrem eigenen Interesse so gemacht, sie hat die Interessenlage abgewogen. Ich nehme an, das wird gut kommen.
Was uns betrifft, beabsichtigen wir, gleichzeitig im Rahmen der Gesamtschau auch zur hängigen Parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Kommission zum Poststellennetz Stellung zu nehmen. Deswegen ersuchen wir Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die beiden Motionen in Postulate umzuwandeln.
Im Übrigen kann ich noch darauf hinweisen, dass mittlerweile die dritte Ziffer der Motion Dupraz überholt ist. Eine Überweisung als Motion würde hier ohnehin keinen Sinn mehr machen, da der Bundesrat letztes Jahr auf die Weiterführung der Vorlage Postbank verzichtet hat.