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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 geht es um die Angemessenheits- und Eignungsprüfung bei professionellen Kunden. Zu den professionellen Kunden gehören Banken, Vorsorgeeinrichtungen sowie andere qualifizierte Personen. Ebenfalls dazu gehören, wie wir vorhin ja festgelegt haben, vermögende Privatkunden, die explizit als professionelle Kunden gelten wollen. Die Finanzdienstleister dürfen sich darauf verlassen, dass diese Kunden genügend Kenntnisse und Erfahrungen haben. Bliebe der gestrichene Zusatz - das haben wir ja jetzt im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates geändert - bestehen, müsste das Vorhandensein der Kenntnisse und Erfahrungen in der Praxis dennoch stets abgeklärt werden. Das will die Kommission nicht.