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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-12-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich widerspreche ja ungern einem Geburtstagskind und meinem Standeskollegen Roberto Zanetti, aber hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Entgegen der Situation vorhin bei der "Lex Lehman" oder "Lex Madoff" haben wir es hier nicht mit einer Bestimmung zu tun, die speziell die Finanzbranche betrifft. Man kann generell darüber diskutieren, welche Haftungsfolgen das Nichteinhalten von Informations- oder Aufklärungspflichten haben soll. Deshalb gehört das mal nicht hierhin.

Aber auch inhaltlich ist die Norm falsch, die hier vorgeschlagen wird. Die Minderheit möchte hier die Beweislast für die Einhaltung der Informations- und Aufklärungspflichten dem Anbieter auferlegen. Stellen Sie sich einmal vor, was das heisst. Es heisst, der Anbieter muss beweisen, dass er alle möglichen Informations- und Aufklärungspflichten erfüllt hat, die es geben kann. Hier ist nun das Informationsgefälle nicht so gross, dass es dem Kunden nicht zuzumuten wäre zu sagen, wo er denn nicht oder falsch informiert wurde. Mindestens das muss der Kunde belegen können. Deshalb ist hier die Beweislastumkehr meines Erachtens nicht korrekt.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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