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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte noch kurz den Hinweis anfügen, dass hier die Grundlage für einen erleichterten Marktzugang namentlich für Fintech-Unternehmen mittels einer eigenständigen Bewilligungskategorie geschaffen wird. Sie fragen sich, warum das jetzt gerade im Kollektivanlagengesetz erstmalig in die Diskussion eingebracht wird. Das hängt natürlich damit zusammen, dass wir das Kollektivanlagengesetz jetzt als Anhang zum Fidleg behandeln und dort auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass sich der Schweizer Finanzplatz gegenüber dem Finanzplatz London und gegenüber dem Finanzplatz New York deutlich besser positionieren kann.

Es ist mir wichtig, hier als Kommissionspräsident auch darauf hinzuweisen, dass sich der schweizerische Finanzplatz in einer Transformation befunden hat. Wir wissen es: Wir haben die Steuerkonformität erreicht, und wir wollen diesem Finanzplatz eine neue Perspektive geben. Deshalb soll die Regulierung auch die Bestrebungen fördern, dass sich auch Start-ups in der Schweiz niederlassen, dass sie von hier aus weltweit Geschäfte tätigen können. Wir sind dem Bundesrat sehr dankbar, dass er hier gegenüber sämtlichen Behörden seinen Einfluss geltend macht. Denn letztlich wird auch entscheidend sein, wie dann die praktische Umsetzung auf der Regulierungsebene vonstattengeht. Der Gesetzgeber will, wenn Sie jetzt diesen Bestimmungen zustimmen, mindestens die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des schweizerischen Finanzplatzes auch im Bereich der Fintech-Unternehmen schaffen.