Rieder Beat · Ständerat · 2016-12-14
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Obwohl ich bei dieser Motion keinen Antrag gestellt habe, möchte ich doch zwei, drei Worte verlieren: Ich ging immer von der Grundauffassung aus, dass der Föderalismusgedanke und insbesondere auch die Steuerhoheit der Kantone dem Ständerat eigentlich näher liegen sollten als dem Nationalrat, und muss mich jetzt eines Besseren belehren lassen. Das klare Resultat in der vorberatenden Kommission weist darauf hin.
Wenn der Sprecher der Kommission, Martin Schmid, den Bundesgerichtsentscheid im Zusammenhang mit einer Steueramnestie im Kanton Tessin erwähnt, sei daran erinnert, dass dieser Bundesgerichtsentscheid eigentlich eine gewagte Interpretation des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden enthält und sich eigentlich in die Richtung ausspricht, dass die Kantone im kantonalen Steuerrecht keinerlei Spielraum für Steueramnestien mehr haben. Das war früher einmal anders. Der Kanton Jura hat als letzter Kanton eine solche kantonale Steueramnestie durchgeführt und davon fiskalisch profitiert. Auch die übrigen Kantone, darunter auch der Kanton Wallis, wollten eigentlich in Abwägung zwischen Steuergerechtigkeit und fiskalischen Interessen eine kantonale Steueramnestie durchführen.
Wenn Sie den Kantonen nun die Kompetenz, die sie früher hatten, wegnehmen bzw. nicht mehr zurückgeben wollen, ist das meines Erachtens bedenklich. Im Sinne des Föderalismusgedankens glaube ich nicht, dass Standesvertreter in diese Richtung politisieren sollten. Ich glaube auch, dass man den Kantonen und vor allem dem Gesetzgeber in den Kantonen, den Grossen Räten, noch eine legislative Kompetenz zusprechen sollte. Sonst müssen Sie dann einmal in die Grossen Räte gehen und ihnen erklären, was sie in fiskalischen Angelegenheiten noch machen sollen.
Ich glaube, dass es Zeit dafür ist, dass der Ständerat hier eine Kehrtwende macht. Das Bundesgericht entscheidet in seiner Kompetenz über die Interpretation von Bundesgesetzen. Wir sind der Gesetzgeber, und wenn wir bei der Interpretation eines Bundesgesetzes mit dem Bundesgericht nicht einig sind, müssen wir eine Präzisierung des Bundesgesetzes vornehmen. Genau das wollte die WAK-NR tun, und genau das wollte auch die Mehrheit des Nationalrates tun.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir bei kommenden Vorlagen die Interessen der Kantone besser berücksichtigen als bei dieser Vorlage.