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Schenker Silvia · Nationalrat · 2016-12-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Und wieder sind wir beim Thema Krankenkassenprämien und Prämienverbilligungen. Diesen Herbst wurden wieder teilweise massive Erhöhungen der Krankenkassenprämien angekündigt. Die Prognosen für die Entwicklung der Gesundheitskosten sind ebenfalls alles andere als beruhigend. Für viele Haushalte, insbesondere für diejenigen mit Kindern oder Jugendlichen, sind die Krankenkassenprämien eine riesige Belastung. Für etwa einen Drittel der Bevölkerung sind die Prämien nur dank der Prämienverbilligungen überhaupt tragbar. Genau diese Prämienverbilligungen sind immer stärker unter Druck. Deshalb habe ich die vorliegende Motion eingereicht.

Was will ich? Das KVG enthält keine Vorgabe an die Kantone über die Höhe der Mittel, die sie für die Prämienverbilligung nach den Artikeln 65 und 65a KVG aufzuwenden haben, und auch keine Vorgaben über die Anpassung der kantonalen Mittel an die Prämienentwicklung. Das KVG gibt den Kantonen in Artikel 65 Absatz 1bis lediglich als familienpolitisches Ziel verbindlich vor, dass Prämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung aus Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt werden müssen. Wir haben ja jetzt heute Morgen beschlossen, dass das in Zukunft mindestens 80 Prozent sein sollen. Aber bis die Vorlage umgesetzt wird, geht es noch eine Weile. Die Kantone können damit trotz steigender Bundesbeiträge ihre Ausgaben für die Prämienverbilligung senken oder nicht im gleichen Ausmass wie der Bund anheben und die Kantonshaushalte entlasten. Dies führt in den betroffenen Bevölkerungskreisen zu einer Verschärfung der Prämienlast.

Um die nachhaltige Wirkung der Prämienverbilligung sicherzustellen, sollte ein möglichst starker Anreizmechanismus im KVG verankert werden, dass die Kantone die Erhöhung der Prämienverbilligung durch den Bund ebenfalls mit ihrem Kantonsanteil nachvollziehen und damit die Prämienerhöhung auffangen. Als Sanktionsmassnahme sollte andernfalls der Bundesbeitrag gekürzt werden und der Kürzungsbetrag auf die anderen Kantone, die die Vorgaben erfüllen, umverteilt werden. Mit einer Gesetzesänderung soll der Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung nicht mehr wie heute nach der Wohnbevölkerung und der Anzahl Versicherter nach Artikel 65a Buchstabe a auf die Kantone verteilt werden, sondern in Relation ihrer Ausgaben für die Prämienverbilligung zum Total der Ausgaben aller Kantone für die Prämienverbilligung. Die Ausgaben der Kantone für die KVG-Prämien von Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, sind dabei mitzuberücksichtigen. Der Begriff der Prämienverbilligung ist entsprechend zu definieren.

Das ist mein Anliegen, das ich Ihnen mit meiner Motion unterbreite. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.