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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-14

Wortprotokoll

Zunächst ist einmal festzuhalten, dass dies innerhalb des Baugebietes Sache des Kantons ist und unter das kantonale Baurecht fällt, also nicht unter das Baurecht des Bundes. Wir haben eingewirkt, mithilfe des Parlamentes, dass zum Beispiel Fotovoltaikanlagen - auch das wäre kantonales Recht, aber es wurde ein Minimalstandard entwickelt - innerhalb des Baugebietes, wenn möglich, auch im Meldeverfahren oder im vereinfachten Verfahren erstellt werden können. Ich habe soeben aufgezeigt, dass im Bagatellverfahren nur noch ein Esti-Verfahren nötig ist. Es geht halt um Sicherheit. Eine Trafoanlage - in ihr sind auch Starkstromteile enthalten - muss nach diesen Vorschriften nur sicherheitstechnisch abgenommen werden und nicht mehr baurechtlich. Das ist auch eine Verbesserung, und das ist bereits in Kraft.

Deshalb nochmals: In diesem Jahr sind schweizweit noch rund vierzig Verfahren beim Esti hängig - das scheint mir jetzt also nicht mehr eine grosse Bürokratie zu sein.

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