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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14

Wortprotokoll

Herr Ständerat Jositsch möchte, dass der Bundesrat in einem Postulatsbericht aufzeigt, ob die aktuellen Vorkehrungen des Bundes zum Schutz von Minderheiten, die durch den Terror des "Islamischen Staates" vermehrt gefährdet sind, ausreichen oder ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind.

Zuerst möchte ich einmal vorausnehmen und voraussetzen, dass der Bundesrat die Bedrohung durch terroristische Gewaltakte und Hassbotschaften gegenüber allen Minderheiten sehr ernst nimmt. Wir sind uns bewusst, dass in der Schweiz lebende Minderheiten wie z. B. Jüdinnen und Juden, aber auch Muslime, aber auch homosexuelle Menschen besonders exponiert sind. Aus diesem Grund braucht es hier eine verstärkte Wachsamkeit der Behörden.

Etwas erstaunt bin ich jetzt über den Diskurs, der geführt wird. Das Thema ist unzweifelhaft von grösster Bedeutung, ist uns ein grosses Anliegen. Aber dass Sie automatisch daraus schliessen, dass der Bund und der Bundesrat mehr tun müssen in einer Aufgabenteilung, die Ihnen allen bestens bekannt ist, hat mich jetzt doch etwas erstaunt.

Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht an den Bericht Malama zur inneren Sicherheit. Das war eine umfassende Analyse durch das Bundesamt für Justiz zur Klärung der Kompetenzen. Das Bundesamt für Justiz hatte sich damals allergrösste Mühe gegeben, diese Klärung vorzunehmen, diese Analyse zu machen. Es machte Vorschläge, was, wenn man Veränderungen möchte, auf Verfassungsstufe verändert werden müsste, was auf Gesetzesstufe möglich wäre. Ich erinnere mich sehr gut, Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat diesen Bericht analysiert, hat ihn in zwei Sitzungen besprochen, auch die Schwesterkommission im Nationalrat, und man ist zum Schluss gekommen, dass man daran nichts ändern will.

Zugegeben, es ist jetzt ein Problem, ein gravierendes, und, ich sage einmal, eine Herausforderung auf dem Tisch. Aber wenn die erste Reaktion die ist, dann müsse der Bund das machen, bitte ich Sie einfach, diesen Bericht Malama noch einmal hervorzunehmen, weil das eine umfassende Analyse ist, wie wir heute diese Aufgabenteilung verfassungsrechtlich festgelegt haben.

Sie wissen einfach, dass in der Aufgabenteilung in unserem föderalistischen System der Bereich der inneren Sicherheit grundsätzlich Aufgabe der Kantone und der Gemeinden ist. Das sage ich jetzt nicht, um in dieser schwierigen Situation zu sagen, dass wir mal die Aufgabe abschieben, weil sie vielleicht unangenehm ist oder etwas kostet, sondern weil es in diesem Land manchmal einfach Aufgabenteilungen gibt, die bestehen. Die Frage stellt sich dann schon: Haben wir eine grundsätzlich neue Situation, in der wir auch die Aufgabenteilung grundsätzlich überdenken müssen? Das kann man überdenken, jederzeit kann man das. Aber ich denke, man macht es sich jetzt etwas zu einfach, wenn man in dieser Situation einfach sagt: Es ist etwas Neues, eine neue Herausforderung, und deshalb muss jetzt der Bund mehr tun.

Noch einmal: Warum ist man zu dieser Aufgabenteilung gekommen? Weil man eben nach vertiefter Analyse und nach vertieften Diskussionen zum Schluss gekommen ist, dass der Schutz eben auch von Minderheiten besser durch die Kantone, durch die Gemeinden wahrgenommen werden kann, weil sie die Verhältnisse kennen, weil sie am besten beurteilen können, ob und welche Massnahmen zum Schutz von gefährdeten Personenkreisen erforderlich sind.

Ich muss da noch etwas ausholen: Es ist ja nicht so, dass der Bund keine Schutzpflichten hat. Der Bund hat Schutzpflichten gegenüber den Magistratspersonen, gegenüber Ihnen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, gegenüber den Bundesangestellten, auch in Bezug auf die Bundesgebäude sowie gegenüber völkerrechtlich geschützten Personen und Einrichtungen. Aber damit hat es sich dann auch. Das sind die heutigen verfassungsmässigen Schutzpflichten des Bundes.

Jetzt kann ich gleich die Frage von Ihnen, Herr Ständerat Rechsteiner, beantworten, warum der Bund beim WEF Schutzpflichten übernimmt. Der Grund ist, dass es dort eben um völkerrechtlich geschützte Personen, Magistratspersonen geht. Wenn die in die Schweiz einreisen, hat der Bund hier aufgrund seiner verfassungsmässigen Aufgaben die Pflicht, diese Personen zu schützen. Das ist der Unterschied. Sie können finden, dass das eine private Veranstaltung ist; das ist egal. Im Moment, wo völkerrechtlich geschützte Personen in unser Land einreisen, haben wir diese Schutzpflicht, die wir wahrnehmen müssen.

Eine Schutzpflicht des Bundes kann nur subsidiär und im Einzelfall zum Tragen kommen. Das ist dann der Fall, wenn ein Kanton allein vorübergehend nicht in der Lage ist, den notwendigen Schutz zu gewährleisten. Dann kommt auch der Bund ins Spiel. Aber für eine weiter gehende, eigenständige Schutzpflicht des Bundes betreffend religiöse oder andere Minderheiten besteht einfach keine Rechtsgrundlage. Das ist auch der Grund, weshalb zum Beispiel eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen für religiöse Minderheiten nicht möglich ist.

Ich gebe zu - ich sage es ehrlich -, dass im erwähnten Bericht die Formulierung, dass man das Geld hier mit Stiftungen zusammenbringen könnte, wahrscheinlich doch ziemlich unglücklich geraten ist. Es konnte der Eindruck entstehen, dass die Instrumente benannt werden, dass aber dann die Privaten bezahlen sollen. Es tut mir auch leid, wenn dieser Eindruck entstanden ist. Das war sicher nicht die Meinung. Was ich Ihnen heute sagen kann und sagen muss, ist aber eben, warum eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen per se nicht möglich ist.

Nun ist es so, dass seit den Terroranschlägen in Paris vom Januar 2015 die Kontakte zwischen den Sicherheitsbehörden und zum Beispiel den jüdischen Organisationen intensiviert worden sind. Der Nachrichtendienst des Bundes und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) stehen in direktem Kontakt mit den jüdischen Organisationen. Es haben auch verschiedene Mitglieder des Bundesrates Vertreter und Vertreterinnen von jüdischen Organisationen empfangen, haben das Gespräch gesucht. Bei all diesen Gesprächen hat man - und man tut es weiterhin - die Bedrohungslage und generelle Sicherheitsfragen diskutiert. Auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz ist an diesem Austausch mit den jüdischen Organisationen beteiligt.

Die Schweizerische Kriminalprävention hat kürzlich einen Massnahmenkatalog zur Verbesserung der urbanen Sicherheit ausgearbeitet. Es ist ja so, dass gerade die Einrichtungen von religiösen Minderheiten hauptsächlich in den grösseren schweizerischen Städten konzentriert sind. Man hat dazu jetzt einen Massnahmenkatalog zur Verbesserung der urbanen Sicherheit ausgearbeitet. Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt da zum Beispiel, den Austausch zwischen den Sicherheitsverantwortlichen zu institutionalisieren, wenn es um den Schutz von religiösen Minderheiten und anderen bedrohten oder gefährdeten Minderheiten geht.

Ich denke, gerade ein kontinuierlicher Austausch und eine gute Koordination zwischen den für die Sicherheit zuständigen Stellen sind die Grundlage einer langfristig wirksamen Strategie. Ein solches Vorgehen ermöglicht es auch, gezielt und zeitnah auf allfällige Bedrohungen zu reagieren. Es geht aber nicht, dass eine Organisation aufgrund ihrer eigenen Sicherheitsanalyse einfach beim Bund, bei den Kantonen oder bei den Städten Sicherheitsdienstleistungen bestellen oder einfordern kann. Das geht nicht. Am Schluss müssen die Sicherheitsbehörden die Analyse machen. Sie müssen sicher die entsprechenden Personen einbeziehen, die spezifische Kenntnisse ihrer Bedrohungssituation haben; deshalb nenne ich hier ja diesen Austausch, diese Koordination, die so wichtig sind. Aber es kann nicht jemand kommen und sagen, er wolle diese und diese Massnahme. Das geht nicht. Auch Sie können nicht kommen und beim Bund sagen, Sie wollten diese und diese Sicherheitsdienstleistung; da muss eine Analyse gemacht werden. Aufgrund dieser Analyse werden dann auch die entsprechenden Massnahmen angeordnet. Aber selbstverständlich: Auch bei der Anordnung dieser Massnahmen, beim Entscheid sollen die entsprechenden [PAGE 1213] Personen, die Vertretungen, zum Beispiel eben der religiösen Minderheiten, ganz eng einbezogen werden.

Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen das Postulat zur Ablehnung beantragt. Nicht weil wir der Meinung sind, wir hätten hier eine besondere Aufmerksamkeit, nicht weil wir der Meinung sind, es werde jetzt einfach genug getan und man könne das Dossier wieder zur Seite legen, überhaupt nicht, aber wir wollen auch keine falschen Hoffnungen wecken. Schauen Sie, wenn Sie das Postulat annehmen und damit den religiösen Minderheiten sagen: "So, jetzt haben wir das Postulat angenommen, jetzt bekommt ihr alles, was ihr euch vorstellt, und vielleicht noch etwas mehr", dann machen Sie den Leuten vielleicht auch eine falsche Hoffnung. Denn am Schluss werden wir wieder zu den Kantonen, zur zuständigen Behörde zurückgehen müssen. Selbstverständlich machen wir das auch im Austausch. Ich habe auch jetzt geplant, mit den Kantonen regelmässig die Situation anzuschauen, aber die Kompetenzen bleiben die gleichen. Wenn Sie zum Schluss kommen, dass Sie eine Änderung der verfassungsmässigen Kompetenz wollen, und sagen, in der inneren Sicherheit solle der Bund zusätzliche Aufgaben übernehmen, mit den entsprechenden Mitteln, und wenn die Kantone einverstanden sind, weil sie der Meinung sind, sie seien überfordert, sie seien unfähig, diese Aufgabe zu übernehmen, die sie aufgrund der Verfassung haben, dann müssen Sie das diskutieren. Aber ich glaube, mit einem Postulat würden Sie falsche Hoffnungen wecken; die verfassungsmässige Kompetenz ist klar. Sie wollten noch vor kurzer Zeit nicht daran rütteln. Ich bin eigentlich auch überzeugt, dass sich die Kantone, die Städte und Gemeinden ihrer Verantwortung, die sie zu übernehmen und zu tragen haben, auch voll bewusst sind und diese auch sehr ernst nehmen.