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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14

Wortprotokoll

Das ist natürlich eine sehr wichtige Frage, die Frau Ständerätin Keller-Sutter stellt, nämlich: Wie sieht es mit dem Resozialisierungsauftrag bei Straftätern aus, welche die Schweiz nach Verbüssung der Strafe verlassen müssen?

Wir sind der Meinung, es gebe ja heute im Strafgesetzbuch bereits eine rechtliche Grundlage, die vorsieht, dass ein individueller Vollzugsplan erstellt wird, der nebst anderen Punkten auch die Wohnsituation nach einer Entlassung berücksichtigt. Das heisst, schon heute sind die kantonalen Vollzugsbehörden und die Anstaltsleitungen damit konfrontiert, dass sie beim Vollzugsplan die Situation nach einer Entlassung in die Planung einbeziehen. Die Frage ist nun einfach, wie die Kantone damit umgehen.

Wir haben uns bei den Kantonen erkundigt. Ich kann Ihnen hier eine brandneue Mitteilung machen, nämlich dass das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat bereits am 28. Oktober dieses Jahres ein Merkblatt zum Umgang mit ausländischen Eingewiesenen im Straf- und Massnahmenvollzug, welche die Schweiz nach dem Vollzug verlassen müssen, überarbeitet hat. Ich denke, es ist genau das, und das haben Sie in Ihrem Votum eigentlich auch gesagt: Es ist nun selbstverständlich an den Kantonen, einzubeziehen, was es bedeutet, dass nun wohl vermehrt Straftäter am Ende ihrer Gefängniszeit das Land verlassen müssen. Nur ist es so, dass wir nicht immer gleich den Bund handeln lassen wollen und der Bund dann alles vorschreibt. Vielmehr haben Sie nun mit dem Ostschweizer Strafvollzugskonkordat - das kennen Sie ja bestens - eigentlich den Beweis, dass sich die Kantone sehr wohl bewusst sind, dass sie nun entsprechend agieren, die geänderte Lage anschauen und ihren Anstalten und Behörden die entsprechenden Aufträge geben müssen.

Ich denke, dass man Wiedereingliederungsbemühungen auf den Staat oder das Leben in der Heimat ausserhalb der Schweiz ausrichtet, macht Sinn. Auch hier können Sie sich eigentlich darauf verlassen, dass die Kantone gezielte Massnahmen ergreifen und nicht irgendetwas machen. Sie können sich vorstellen, dass es auch Massnahmen gibt, soziale, berufliche Kompetenzen, die der Person im Hinblick auf ein straffreies Leben in ihrer Heimat dienlich sind, und dass man diese gezielt fördern kann, indem die nötigen Lernfelder geboten werden. Ich glaube, wir können hier schon ein wenig den Kantonen vertrauen, dass sie diese Überlegungen machen und dass sie nicht übertreiben. Aber ich denke, letztlich bleibt es auch ein Auftrag an Personen, die unser Land nachher verlassen, dass sie in ihrem Heimatland wenn möglich ein straffreies Leben führen können.

Sie haben gesagt, Frau Ständerätin Keller-Sutter, dass Sie die Situation beobachten. Das tun wir selbstverständlich auch. Ich glaube, gerade die Ostschweiz hat hier gezeigt, dass sie sich dessen bewusst und auch bereit ist, die entsprechenden Massnahmen zu treffen.