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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich persönlich bin nach Abwägung aller Argumente trotz der berechtigten Ausführungen von Kollege Jositsch dafür, dass wir die Motion einmal annehmen und uns im Detail dann doch auch die Vorteile einer eingeschränkten Kronzeugenregelung im Strafrecht vor Augen halten.

Ich spreche nicht zu strafrechtlichen Kronzeugenregelungen. Aber interessant, Herr Jositsch, ist dann die Argumentation - da würde ich gerne noch Ihre Meinung hören -, wie Sie die Kronzeugenregelung im Kartellrecht sehen. Denn alles, was Sie jetzt zur Rechtsstaatlichkeit gesagt haben, was Sie auch in Bezug auf die Angeschuldigten-Situation gesagt haben, würde ja nach Ihrer Logik dafür sprechen, dass Sie sich dafür einsetzen müssten, auch in diesem Bereich gegen diese umfassenden Kronzeugenregelungen zu sein. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass gerade im Kartellrecht Bussen in Dimensionen ausgesprochen werden, wie sie im Strafrecht nie vorkommen - es geht um Bussen von teils über 100 Millionen Franken. Teilweise konnten solche Kartelle gerade dank der Kronzeugenregelung aufgebrochen werden.

Ich bin völlig mit Ihnen einig, dass wir auch in der Gesetzgebung kongruent vorgehen sollten, dass wir Situationen mit gleichen Ellen messen sollten. Ich bin trotzdem jetzt der Meinung, dass wir hier diese Motion annehmen sollten - mit dem Vorbehalt, dass natürlich später in einer Diskussion vielleicht gewisse Problempunkte nochmals diskutiert werden können.

Falls jetzt diese Motion abgelehnt würde, könnte man das auch so interpretieren, dass der Rat sich generell aus rechtsstaatlichen Gründen gegen Kronzeugenregelungen ausspricht. Das hätte dann, wenn wir konsequent sind, auch Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche; da müsste man dann auch im Kartellrecht diese umfassenden Kronzeugenregelungen streichen, wenn man sich die Einheitlichkeit der Rechtsordnung und die Rechtsstaatlichkeit vor Augen hält.