Müller Leo · Nationalrat · 2016-12-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an der Sitzung vom 14. und 15. November 2016 mit der Motion von Ständerat Pirmin Bischof mit dem Titel "Beseitigung der Heiratsstrafe" befasst. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen.
Worum geht es? Die Motion verlangt vom Bundesrat, er solle die notwendigen Gesetzesrevisionen vorlegen, um die Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht zu beseitigen. Basis solle die gemeinschaftliche Besteuerung bilden. Der Motionär begründet seinen Vorstoss damit, dass die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" am 28. Februar 2016 zwar mit deutlichem Ständemehr - 16,5 Stände stimmten dieser Initiative zu - angenommen worden, aber nur an 0,8 Prozent des Stimmenmehrs gescheitert sei. Viele Kantone hätten inzwischen das Problem der Gemeinschaftsbesteuerung meist durch eine Splittingmethode gelöst. Das deutliche Ständemehr vom 28. Februar zeige, dass die Kantone bei diesem System bleiben und nicht auf eine Individualbesteuerung wechseln wollen. Das heutige System auf Bundesebene benachteilige nach wie vor verheiratete Paare, benachteilige nach wie vor eingetragene Paare und benachteilige nach wie vor Rentnerehepaare. Dies sei zu ändern.
Der Ständerat hat diese Motion bereits behandelt und am 13. Juni 2016 mit 25 zu 18 Stimmen gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Da muss ich aber auf etwas Spezielles hinweisen: Der Bundesrat gab seine Stellungnahme zu dieser Motion zu einem Zeitpunkt ab, als er sich noch nicht auf ein Modell festgelegt hatte. Diesen Modellentscheid habe er erst Anfang August getroffen, deshalb sei die Stellungnahme des Bundesrates nicht mehr aktuell; das wurde in der Kommission so dargelegt. Der Bundesrat will gemäss Medienmitteilung vom 31. August 2016 bis Ende März 2017 eine Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe nach dem Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" vorlegen.
Die Befürworter der Motion haben betont, dass der Gesetzgeber, 32 Jahre nachdem das Bundesgericht diese [PAGE 2241] Diskriminierung festgestellt hat, nun endlich handeln müsse. Zudem sei es jetzt wichtig, dass wir möglichst rasch einen Entscheid erhalten würden. Der Bundesrat sei daran, die Botschaft zu erarbeiten. Wenn jetzt die Motion angenommen werde, sende das Parlament eine Willensäusserung aus und der Bundesrat habe die Möglichkeit, diese noch in die Botschaft einzuarbeiten. Der Bundesrat habe dann die Chance, das Thema umfassend aufzuarbeiten und dem Parlament eine fundierte Vorlage zuzuleiten.
Zudem wurde in der Kommission argumentiert, dass man nicht jetzt entscheiden könne, ob die Motion noch nötig sei oder nicht, da man die Botschaft des Bundesrates ja noch nicht kenne. Deshalb sei es umso wichtiger, dass diese Motion jetzt angenommen werde und die Idee des Motionärs sicher noch in die Überlegungen des Bundesrates einfliesse. Zudem will die Mehrheit der Kommission eine Lösung auf der Basis einer gemeinschaftlichen Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Hauptargument dafür ist, dass diese Motion die Einführung der Individualbesteuerung verhindere. Die Individualbesteuerung setze positive Arbeitsanreize und sei deshalb ein Instrument gegen den Fachkräftemangel. Nur eine Individualbesteuerung erlaube es, das vorhandene Arbeitskräftepotenzial im Inland besser auszuschöpfen.
Zusammenfassend halte ich Folgendes fest: Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Im Namen und im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.