Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Ich versuche es kurz zu machen. In jüngerer Vergangenheit, das wissen wir alle, hat sich die Bedrohungslage im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen verschlechtert. Die Schweiz gilt nach Analyse unseres Nachrichtendienstes nicht als primäres Ziel, aber auch ein nichtprimäres Ziel ist schlussendlich ein Ziel. Die Gefahr besteht insbesondere nicht nur durch terroristische Gruppen, sondern auch Einzeltäter sind vermehrt im europäischen Kontext in unseren Nachbarländern aktiv geworden. Das bedeutet, dass jederzeit auch in der Schweiz ein terroristischer Anschlag passieren kann.
Verschiedene Minderheiten können davon betroffen sein. Eine bestimmte Minderheit ist besonders exponiert: Es handelt sich um jüdische Menschen und Einrichtungen, die in den Nachbarländern in Europa besonders gefährdet sind. Aber es gab auch - das muss man auch sagen - bereits Anschläge auf andere Minderheiten. Denken Sie an den terroristischen Angriff auf einen Club für Homosexuelle in den USA.
Das Postulat möchte vom Bundesrat eine Klärung, ob die Massnahmen, die bisher vom Bund ergriffen worden sind, genügend sind. Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen in der Tat einen Bericht erstellt respektive veröffentlicht. Es handelt sich um einen Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, die dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes des Innern angegliedert ist; er ist am 1. November 2016 erschienen. Dieser Bericht hat, wie Sie vermutlich gesehen haben, eine Welle der Entrüstung hervorgerufen, da er, zwar weniger hinsichtlich der Analyse als vor allem hinsichtlich der Schlussfolgerung, die darin gezogen wird, absolut unakzeptabel ist.
Einerseits wurde im Bericht die Gefahrenlage klar anerkannt: "Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern hat sich das Risiko für Schweizerinnen und Schweizer jüdischen Glaubens sowie für jüdische und israelische Interessen in der Schweiz erhöht. Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen."
Ausserdem wird im Bericht die Pflicht postuliert, es sei etwas zu unternehmen: "Aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz der persönlichen Freiheit ergibt sich die Pflicht des Staates, angemessene gesetzgeberische und andere Massnahmen zu ergreifen, um Übergriffe auf das Leben und die Sicherheit aller Personen zu verhindern, Gefahren abzuwehren, Angriffe zu ahnden und polizeilich zu intervenieren, wenn Dritte Leib, Leben oder Eigentum bestimmter Personen oder Institutionen ernsthaft bedrohen ... Jüdische bzw. israelische Personen und Einrichtungen zählen auch auf Schweizer Territorium zu den besonders exponierten potenziellen Zielen des dschihadistischen Terrorismus. Der NDB" - also der Nachrichtendienst - "geht zudem davon aus, dass in der Folge von Anschlägen in Europa auf solche Ziele das Risiko für sogenannte Nachahmungstaten auch in der Schweiz temporär nochmals steigt. Aufgrund der angespannten Lage [PAGE 1211] im Nahen und Mittleren Osten bleibt die dschihadistische Bedrohung auch in Zukunft aktuell."
Das Fazit aus diesem Bericht ist: Es ist Aufgabe der Kantone respektive des Bundes, mindestens in Form einer gewissen Unterstützung, diese Gefahr abzuwenden. Stattdessen zieht nun der Bericht allerdings das Fazit, die betroffenen Opfer hätten den Schutz selber zu bezahlen, und er macht - zynischerweise, muss ich sagen - noch Finanzierungsvorschläge: "Zur Finanzierung ihrer Sicherheitskosten könnten die jüdischen Organisationen eine Stiftung errichten. Sie könnten eine namhafte Summe als Vermögen für die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen ihren Mitgliedergemeinden widmen, welche als Destinatäre der Stiftung zu betrachten wären."
Dass es möglich ist, mit einer namhaften Summe die eigene Sicherheit zu finanzieren, das ist klar, das ist tatsächlich wichtig. Allerdings ist es nach meinem Staatsverständnis nicht unbedingt die Idee, dass betroffene und nach Analyse des Nachrichtendienstes gefährdete Minderheiten ihre Sicherheit selber organisieren und finanzieren. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Entrüstung über den Bericht respektive über das Fazit des Berichtes durchaus verständlich ist. Deshalb halte ich an meinem Postulat fest.
Das Postulat fordert einen Bericht des Bundesrates, in dem eben darzulegen ist, ob die vom Bund auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen zum Schutz von Minderheiten, die durch den Terror des "Islamischen Staates" vermehrt gefährdet sind, ergriffenen Massnahmen ausreichen respektive - und das ist eben noch nicht erfüllt - in welchem Ausmass zusätzliche Massnahmen notwendig sind.
Nach meiner Einschätzung ist nach dem bereits bestehenden Bericht klar, dass es eine Gefährdungslage gibt; es ist klar, dass Bund, Kantone und Gemeinden gefordert sind; es ist auch klar, dass nicht geregelt ist, wer schlussendlich konkret in der Verantwortung steht. Ich bin aber der Ansicht, dass wir handeln sollten, bevor etwas passiert. Wenn etwas passiert, werden wir handeln, aber dann ist es eben zu spät. Ich habe - auch das kann ich sagen - letzte Woche parallel zum Postulat eine Motion (16.3945) eingereicht, wonach die gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, dass die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Aber ich möchte, mindestens solange nicht klar ist, ob die Forderungen der Motion umgesetzt werden, am Postulat festhalten.