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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-14

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich muss Ihre Geduld auch noch etwas strapazieren, aber ich werde um 19 Uhr fertig sein, das verspreche ich Ihnen.

Der Kanton Bern war in den letzten Jahren immer überdurchschnittlich von den Hochwasserereignissen betroffen. Beim sogenannten Jahrhundertereignis von 2005 lagen drei Viertel der Schäden im Kanton Bern. Die Investitionen in den Hochwasserschutz seit diesem Ereignis betrugen alleine durch den Kanton 650 Millionen Franken. Der Schutz der Menschen vor Naturgefahren ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Gemeinden zahlen rund einen Viertel, die Kantone etwa 35 Prozent und der Bund gut 40 Prozent. Weil der Bund seine Kredite nach 2008 erhöht hat, konnte er einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung dieser notwendigen Projekte leisten. Dafür sind wir auch sehr dankbar.

Heute, gut zehn Jahre nach dem erwähnten Ereignis, liegen sehr fundierte Untersuchungen und auch Erfahrungen in Bezug auf die Wirkung dieser Projekte vor. Die Wissenschaft und die Praktiker sind sich einig, dass die Wirkung dieser Präventionsprojekte ausserordentlich gross ist. Es konnten seither zusätzliche Millionenschäden verhindert werden.

Sie haben es gehört: In den letzten Jahren standen auf Bundesebene mehr Mittel zur Verfügung, als wirklich abgeholt werden konnten. Der Auslöser dieser Initiative ist eben genau das Problem, dass die Gemeinden und Schwellenkorporationen nicht über genügend Mittel verfügten, ihren Beitrag zu leisten. Wenn man sieht, dass auf Bundesebene die Mittel nicht ausgeschöpft werden können, ist es verständlich, dass ein solcher Vorstoss zustande kommt. Jetzt bin ich mir natürlich auch bewusst, dass dieser Vorstoss im gegenwärtigen Umfeld quer in der Landschaft liegt. Aber wir steuern auf ein Problem zu, indem in den nächsten Jahren seitens des Bundes nicht mehr genügend Gelder zur Verfügung gestellt werden können, um notwendige und bewilligte Projekte realisieren zu können. Das ist ein Problem. Der Vizedirektor des Bafu hat es selber so ausgedrückt, indem er gesagt hat: "Wir stehen vor sehr grossen Herausforderungen."

Jedes Präventionsprojekt, das realisiert wird, führt dazu, dass Folgekosten entstehen. Der Unterhalt ist für die Schutzwirkung solcher Projekte aber entscheidend, gemäss Wasserbaugesetz alleroberste und allererste Priorität. Steigende Unterhaltskosten senken gerade für Gemeinden und Schwellenkorporationen die Möglichkeit, neue Projekte in Angriff zu nehmen. Damit besteht die Gefahr, dass das Notwendige nicht mehr getan werden kann. Darum sind zwei Punkte sehr wichtig: Erstens dürfen wir in Zukunft die Kredite nicht mehr weiter reduzieren und kürzen, und zweitens ist die Prüfung eines Unterhaltsbeitrages des Bundes an diese Projekte ganz entscheidend.