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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-15

Wortprotokoll

Ich glaube, wir haben in der Sache keine Differenz. Das Kabotageverbot gilt und muss durchgesetzt werden. Als Anwalt wissen Sie: Wenn man Anzeige erstattet, dann muss man es beweisen. Sehr viele Verfahren wurden eingestellt, weil man die Widerhandlungen nicht beweisen konnte. Ich glaube, hier sind dann auch Polizeiorgane und Justiz gefordert, auch das BAV natürlich. Wir haben auch schon mehrfach Anzeige erstattet.

Es gibt inzwischen auch eine Anzeige der Eidgenössischen Zollverwaltung. Das ist auch eine gute Entwicklung, dass sie diese Situation vermehrt stichprobenweise kontrolliert und dann halt Anzeige erstattet und Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Es ist unsere Verantwortung, dass man das nicht auf die leichte Schulter nimmt, sondern eben das Recht durchsetzt. Aber als Anwalt wissen Sie: Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer dasselbe.