Jans Beat · Nationalrat · 2016-12-15
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Was wir hier machen, ist eine Änderung der Bundesverfassung. Ich rate Ihnen, einmal nachzulesen, was wir hier in die Bundesverfassung schreiben sollen. Machen Sie das einmal, ich lese Ihnen einmal aus Absatz 4 vor: "Banken sind hinsichtlich der von den Kantonen veranlagten und eingezogenen direkten Steuern gegenüber Behörden zu Bescheinigungen, Auskünften und Meldungen zu Inhabern von Finanzkonten oder daran wirtschaftlich berechtigten Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind, nur berechtigt und verpflichtet, wenn in einem Strafverfahren der begründete Verdacht auf eine schwere Steuerwiderhandlung besteht." Das sind Verfassungstexte, die Sie hier schreiben wollen. Das ist der Ausdruck dessen, was in der Kommission passiert ist. Man hat krampfhaft versucht, ein ganz kompliziertes Steuergesetzkonglomerat - es ist eben nicht nur ein Gesetz, es ist das Steuergesetz, und es sind weitere Gesetze - irgendwie so präzis und kurz wie möglich zu fassen, damit die Bundesverfassung genau diesen Sachverhalt wiedergibt und nichts anderes. Das geht nicht, das ist nicht verfassungswürdig!
Deshalb beantragen wir, Absatz 4 zu streichen. Die Privatsphäre, auch die finanzielle Privatsphäre, ist in der Bundesverfassung geschützt - mehr braucht es dazu nicht. Das ist der eine Antrag - also wirklich, ich habe nur einen Ausschnitt aus Absatz 4 vorgelesen, es geht dann so weiter!
Zum anderen Minderheitsantrag, zu Absatz 6: Wenn Sie schon in der Verfassung legiferieren, dann bitte so, dass es irgendwie noch Sinn macht. Bei Absatz 6 wollen Sie reinschreiben - ich lese Ihnen diesen Absatz vor -: "Meldungen von Banken an Steuerbehörden über die Entrichtung von Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen, die zur Sicherung der schweizerischen Einkommens- oder Gewinnsteuer erfolgen, sind nur zulässig, wenn die begünstigte Person es ausdrücklich verlangt." Auch das ist sicher nicht verfassungswürdig. Ich bitte Sie jetzt aber, von der Formulierung "wenn die begünstigte Person es ausdrücklich verlangt" abzusehen und eine bessere Formulierung zu wählen, nämlich "nur mit Zustimmung der begünstigten Person". Das ist eindeutig die bessere Option. Denn eines Tages werden die Banken das verlangen, davon bin ich überzeugt. Sie werden sagen: Macht uns das Leben nicht unnötig schwer, wenn Leute wollen, dass man die Informationen direkt an die Steuerbehörde liefert - Informationen, die sie sowieso in der [PAGE 2265] Steuererklärung angeben müssen -, dann sollen sie das doch tun dürfen. Mit der Verfassungsbestimmung, die die Mehrheit will, verhindern Sie, dass die Bank die Kunden fragen darf. Die Bank darf sie dann nicht fragen, sondern die Kunden müssen die Informationen von sich aus explizit einfordern. Diese Einschränkung ist aus meiner Sicht völlig unnötig. Die Banken würden sich aus meiner Sicht verfassungswidrig verhalten, wenn sie die Kunden überhaupt fragen, das zu tun. Das ist wie gesagt eine Einschränkung der Möglichkeiten, die zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht. [GZ]
Ich bitte Sie, in diesem Block alle Minderheitsanträge anzunehmen.