Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-12-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-15
Wortprotokoll
Es würde wohl nicht ganz der Wahrheit entsprechen, wenn ich behaupten würde, der Entscheid der vorberatenden Kommission habe mich völlig überrascht. Nun, die Kommission beantragt ja praktisch einstimmig, das vorliegende Postulat abzulehnen. Dabei verweist sie auf das Postulat von Herrn Nationalrat Schilliger (15.3880), der einen Bericht über die Wettbewerbssituation zwischen staatsnahen oder sich mehrheitlich in staatlichem Besitz befindenden Unternehmungen verlangt. Dieses Postulat wurde ja bekanntlich angenommen. Eine solche Überprüfung finde ich grundsätzlich richtig. Dagegen habe ich auch gar nichts einzuwenden. Die dabei zur Überprüfung stehenden Bundesbetriebe oder bundesnahen Betriebe sind aus meiner Sicht jedoch völlig unterschiedlich aufgestellt und haben völlig unterschiedliche Ausgangslagen.
Mein Postulat zielt deshalb primär auf die Swisscom ab, denn die Swisscom ist in Bezug auf Datentransfers oder Datenkumulationen besonders affin. Diese mit einer knappen Mehrheit noch durch die Eidgenossenschaft kontrollierte und durch die Eignerstrategie des Bundes gesteuerte Unternehmung ist im Rahmen der künftigen strategischen Ausrichtung mit der Werbevermarktungsfirma, einem Konglomerat von Swisscom, Ringier und SRG, meines Erachtens jedoch ein Joint Venture eingegangen, das insgesamt zu einer Datenmenge Zugang haben wird, die in Bezug auf ein künftiges Risikomanagement nicht ganz unproblematisch sein wird. Diese Daten werden innerhalb der genannten Werbevermarktungsfirma zur Nutzung frei zugänglich sein. Zu dieser Datenplattform kommt noch die Swisscom-Plattform für administrative und medizinische Informationen in Spitälern, Pflegeheimen oder Arztpraxen in einem weiteren Bereich hinzu, in dem sehr sensible Daten vorhanden sein werden.
Frau Bundesrätin, ich bin nicht gegen eine Weiterentwicklung der Swisscom. Im Gegenteil: Sie muss sich zwingend in der heutigen und vor allem der künftigen technologischen Entwicklung weiter entfalten können. Dazu sind alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Swisscom in ihrem Kerngeschäft, der Telekommunikation und der Datenübermittlung, weiterhin zur führenden Unternehmung der Schweiz, in Europa oder sogar weltweit qualifizieren. Ob jedoch im Rahmen dieser Bemühungen ein Joint Venture mit einem Grossverteiler zur Service-public-Aufgabe gehört, wage ich zu bezweifeln.
Grosse Sorgen machen mir jedoch insbesondere die Risiken bezüglich Datenschutz. Jede Firma ist den heutigen und künftigen Cyberrisiken ganz besonders ausgesetzt. Je grösser die Datenmenge oder die zusammenhängenden Datenplattformen sind, desto interessanter sind sie, und desto grösser sind die Risiken, durch das Eindringen in eine Plattform auch Zugang zu Plattformen von Verbünden zu erhalten. Ein Beispiel einer derartigen Gefährdung haben wir in diesem Jahr gerade auf Bundesstufe bitter erfahren müssen. Man stelle sich vor, dass ein derartiger Angriff auf diese verbundenen Plattformen gerichtet ist und einen immensen Schaden für Firmen und Privatpersonen anrichtet. Schadenersatzklagen und Fragen der Staatshaftung lassen grüssen.
Ich bin der vollen Überzeugung, dass im Rahmen der periodischen Beurteilung der Eignerstrategie auf die Frage des effektiven Service-public-Auftrages, der Cyberrisiken und der möglichen Konsequenzen finanzieller Natur für den Bund ein ganz besonderes und erhöhtes Augenmerk gelegt werden muss. Nicht alles, was einer geschäftlichen Weiterentwicklung und der Verbesserung der Ertragskraft und Ertragsentwicklung dienlich ist, ist langfristig auch gut für die Firma und insbesondere für die Reputation des Eigners. Beispiele derartiger Negativentwicklungen haben wir leider in den vergangenen Jahren in der Finanzindustrie genügend erleben müssen. Die Milliarden Franken an Bussen lassen hier ebenfalls grüssen.
Ich ersuche Sie, Frau Bundesrätin, diesen nun dargelegten Beweggründen ein ganz besonderes Augenmerk zu schenken und dem eigentlichen Geschäftssinn der bundeseigenen oder bundesnahen Betriebe eine prioritäre Bedeutung zukommen zu lassen. Der Anreiz, dass sie auf abwegige Pfade geraten, ist gross. Die Forderung nach zusätzlichen [PAGE 1239] Gewinnablieferungen zugunsten des Eigners Bund erscheint verlockend, ist meines Erachtens aber gleichzeitig auch sehr gefährlich.
Ich wäre Ihnen, Frau Bundesrätin, dankbar, wenn Sie kurz Stellung nehmen könnten; ich ziehe danach mein Postulat zurück.