Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-12-15
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Vielleicht noch als kurze Replik auf einige Argumente: Niemand in der Kommission, mein Vorredner hat es auch schon gesagt, ist grundsätzlich begeistert von der Idee von rückwirkend wirkenden Volksinitiativen. Wir sehen aber vielleicht nicht wie Kollege Nantermod gerade das "Ende der Republik" vor der Türe stehen, wenn wieder einmal eine solche Initiative lanciert werden sollte. Tatsächlich war einst eine Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass man für Initiativen Ungültigkeitsgründe prüfen sollte. Es gab in der Kommission einen solchen Vorschlag. Leider hat dann unter anderem die Delegation von Kollege Nantermod einer Ausweitung des Auftrages inhaltlicher Natur für diese Arbeitsgruppe oder Subkommission nicht zugestimmt. Deshalb hat das Anliegen am Schluss auch keine Mehrheit mehr gefunden.
Auch wenn die Kommission das Problem sieht, liegt für sie die Hauptschwierigkeit - Kollege Glättli hat das richtig gesehen - nicht in der politischen Analyse, dass hier ein Problem besteht, sondern in der technischen Umsetzung. Ich möchte hier nur noch darauf verweisen, dass Ihr Rat 1993 schon einmal einen solchen Versuch gestartet hat. In der Folge der parlamentarischen Initiative Zwingli 91.410, "Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen", wurde bereits versucht, ein griffiges Verbot zu formulieren. Es ist Ihrem Rat nicht gelungen, eine Formulierung zu finden, die wasserdicht gewesen wäre.
Letzte Bemerkung, an die Adresse des Kollegen Flach betreffend die Absurdität dieses Beispiels des Strassenbaus: Ich gebe zu, das ist tatsächlich bei Infrastrukturprojekten am offensichtlichsten. Allerdings war das nicht eine Idee von uns, der Mehrheit, sondern das ist ein Beispiel aus einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz zuhanden der SPK-SR. Wir geben Ihnen nachher, falls Sie sich beklagen möchten, gerne noch die Absender bekannt.
Ich zitiere hier nur zum Abschluss aus diesem Gutachten: "Ein Rückwirkungsverbot könnte relativ leicht umgangen werden, beispielsweise indem eine Volksinitiative anstelle der Aufhebung eines früheren Beschlusses die Wiederherstellung des vorherigen Zustands verlangt. Es kann also praktisch jede Volksinitiative so umformuliert werden, dass sie ohne rückwirkende Bestimmung zu den gleichen negativen Konsequenzen führt." Das ist die zentrale Schlussfolgerung Ihrer Kommission. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative.