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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-03-11

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Minderheit Studer Jean. Ich bin der Auffassung, dass die Vorredner, die Herrn Studer unterstützt haben, in dieser Frage Recht haben.

Man kann für eine generelle Amnestie sein; sie ist dann rechtsgleich. Die Frage, ob sie richtig oder falsch sei, muss nicht gestellt werden; es ist dann ein Wille des Gesetzgebers. Es kommen alle gleichmässig dran. Bei der Lösung des Kantons Tessin wird der Unredlichkeit Vorschub geleistet: Es wird vor allem der Schlaue belohnt, und der Dumme wird bestraft. Derjenige mit dem guten Gewissen wird bestraft, jener mit dem schlechten Gewissen - jener, der es überspielen kann, oder jener, der gar kein Gewissen hat - wird belohnt. Ich halte das, gelinde gesagt, für eine sehr bedenkliche Veranstaltung.

Ich habe aber noch einen anderen Grund. Nachsteuern sind geschuldete Steuern, denn die Steuerschuld bestand einmal. Wenn nun der Eidgenoss hingeht und sagt: "Ich verzichte auf diese Steuerschuld", dann ist das seine Sache. Wenn man aber, wie in der Standesinitiative Tessin, hingeht und es über das Steuerharmonisierungsgesetz macht, dann ist das die Schädigung eines Dritten. Dem Eidgenoss kommt es auch nicht in den Sinn, eine Regel des Inhalts aufzustellen, dass derjenige Erbe, der in den Büchern des Erblassers noch eine offene Lieferungsschuld eines Spenglers oder eines Buchdruckers findet und ihm dies mitteilt, von diesen Forderungen entbunden ist.

Nun können Sie mir sagen: Die Kantone müssen das gar nicht tun. Der Eidgenoss wird das den Kantonen ja nicht vorschreiben. Sie sind frei, das zu tun; sie müssen ja nicht auf ihre Steuerforderung verzichten. Das ist Augenwischerei!

Die Fassung ist auch etwas unehrlich; denn auch im Kanton Tessin weiss man, was passiert. Das ist ein Dominoeffekt, wie bei der Erbschaftssteuer: Der erste Kanton beginnt damit, sie aufzuheben, der zweite Kanton folgt - und am Schluss haben die Kantone keine Wahlmöglichkeit mehr. Alle Kantone werden in diesen Fällen auf die Nachsteuer verzichten. Mit anderen Worten: Der Eidgenoss macht über das Steuerharmonisierungsgesetz eine Regel, mit der die Kantone über kurz oder lang alle zusammen der Nachsteuern verlustig gehen, wenn seitens der Erben deklariert wird. Ich halte das für einen Raubzug; es ist unmoralisch.

Ich frage mich auch, ob sich die Kommission für Rechtsfragen die Frage gestellt hat, welchen Titel sie trägt, als sie diese Anträge gestellt hat. (Unruhe)

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit Studer zuzustimmen.