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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-03-11

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Mit Datum vom 5. März, also letzte Woche, haben wir von der Konferenz der Kantonsregierungen eine Medienmitteilung zugestellt erhalten, in der es heisst: "Bei der jetzt durch den Nationalrat beschlossenen Abweichung zulasten der Kantone wird ein Gegenentwurf zur SVP-Gold-Initiative die Unterstützung und das Engagement der Kantone verlieren." Dieses Anliegen nimmt Kollege Maissen mit seinem Minderheitsantrag auf.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass diese Aussage der Kantonsregierungen, die man auch als Drohung verstehen kann, zwei Aspekte ausser Acht lässt. Zum Ersten befinden wir uns hier in der letzten Differenzbereinigung. In einem relativ langen und breit abgestützten Prozess, in den immer auch die Kantone einbezogen waren, haben wir hier in den Räten eine Lösung gefunden, die Drittel-Drittel-Drittel-Lösung, die auch von den Kantonen mitgetragen wurde.

Die Differenz, über die wir jetzt sprechen, beschlägt in keiner Art und Weise den Kerngehalt dieses Gegenvorschlages. Darum geht es überhaupt nicht mehr. Diese Differenz beschlägt ausschliesslich die Übergangsbestimmung. Es geht um die Frage, wie die real erhaltene Substanz, was dank Gegenvorschlag möglich ist, nach dreissig Jahren verteilt werden soll.

Auch Kollege Maissen hat es gesagt: Es geht eigentlich um eine untergeordnete Bestimmung, denn wohl niemand hier glaubt, dass sich unsere Kollegen und Kolleginnen in dreissig Jahren durch das gebunden fühlen werden, was wir heute entscheiden.

Sie werden ihre eigenen Bedürfnisse haben, und sie werden das Geld oder dessen Erträge genau so einsetzen, wie sie es dannzumal für richtig befinden. Obwohl wir uns also hier eigentlich um einen relativ unwesentlichen Punkt streiten, ist unser Entscheid über diesen Punkt ganz wichtig. Denn: Wenn wir hier in diesem Saal die Differenz aufrechterhalten, dann müssen wir in eine Einigungskonferenz gehen, und die Gefahr - oder vielleicht aus gewisser Optik die Chance -, dass dann in einer Einigungskonferenz eben keine Einigung erzielt wird und das ganze, sorgfältig erarbeitete Konzept ausser Abschied und Traktanden fällt, ist real.

Damit komme ich zum zweiten Aspekt aus der Sicht der Kantone: Ist denn das im Interesse der Kantone? Ist es denn im Interesse der Kantone, dass wir keinen Gegenvorschlag vorlegen können, einen Gegenvorschlag, den diese Kantone - ich wiederhole es nochmals - in seiner Substanz unterstützt haben? Ich frage, wie denn die Stimmberechtigten die Gold-Initiative ablehnen sollen, wenn ihnen keine Alternative für die Verteilung von Geld, das zum Abholen daliegt, offeriert wird. Das Geld liegt zum Abholen bereit! Und wenn wir lediglich die Frage der Goldverteilung zugunsten der AHV stellen, dann ist es doch so, dass die Stimmberechtigten wohl "den Spatz in der Hand" nehmen, weil sie ja nicht wissen, was bei einer Ablehnung sonst passieren soll. Wenn aber die Gold-Initiative angenommen wird, so heisst das für die Kantone, dass sie nichts erhalten, schlicht nichts. Sie erhalten von diesen 1300 Tonnen Gold nichts in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren und auch nicht nach dreissig Jahren, denn die Gold-Initiative ist nicht auf Substanzerhaltung ausgerichtet.

Die Gold-Initiative ist darauf ausgerichtet, eine Mehrwertsteuererhöhung etwas zu verschieben oder weniger hoch ausfallen zu lassen. Wenn aber das das Ziel ist, dann heisst es, dass damit die 20 Milliarden Franken aufgebraucht [PAGE 84] werden, anders ist es gar nicht möglich, und dann haben wir schon in zehn und nicht erst in dreissig Jahren nichts mehr, was wir von diesem Volksvermögen - und ich teile diese Ansicht, es ist Volksvermögen - der nächsten Generation als eiserne Reserve hinterlassen können, wie das guter schweizerischer Brauch ist.

Selbst wenn in einer Gesetzgebung zur Gold-Initiative - was ich nicht ganz ausschliessen möchte - noch eine Art Substanzerhaltung hineingebracht wird, obwohl die Initiative im Gegensatz zum Gegenvorschlag das nicht als Ziel anvisiert, glaube ich nicht, dass nach dreissig Jahren dieses Geld der AHV entzogen wird und vollumfänglich den Kantonen oder dem Bund zufliesst, wie sich das die Kantonsregierungen im Moment vorstellen.

Ich komme zum Fazit: Der Gegenvorschlag liegt im Interesse der Kantone, selbst mit dem Kompromiss bei der Übergangslösung, den wir jetzt im Differenzbereinigungsverfahren treffen müssen, um den Gegenvorschlag, der im höchsten Interesse der Kantone liegt, überhaupt zu retten. Wenn Sie deshalb mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission den Gegenvorschlag retten wollen, dann müssen Sie die Differenz jetzt bereinigen.

Erstens, um keinen Schiffbruch in einer Einigungskonferenz zu erleiden, zweitens aber auch, um den Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, die beiden Konzepte - Gold-Initiative auf der einen Seite, Gegenvorschlag des Parlamentes auf der anderen Seite - gegeneinander abzuwägen. Ich wünsche mir, dass die Stimmberechtigten dazu Stellung nehmen können:

Deswegen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Differenz zum Nationalrat zu eliminieren.