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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-27

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-27

Wortprotokoll

Ich komme zur ersten Differenz, zu den Massnahmen im Eigenbereich. Hier verstecken sich zwei unterschiedliche Minderheitsanträge. Einerseits ist es ein Minderheitsantrag, der immer noch besteht und bei dem es bezüglich Abbau der Zollstellen um 5,5 Millionen Franken geht. Hier haben wir eine Differenz zum Nationalrat und zum Ständerat. Sie erinnern sich an die ellenlangen Diskussionen in der Wintersession. Inzwischen haben wir diese Massnahmen bereinigt, und ich kann hier noch einmal bestätigen, dass wir auf die Schliessung der einzelnen Zollstellen verzichten, die damals zur Diskussion standen. Nicht geschlossen werden Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs. Damit haben wir eigentlich entsprechend den Wünschen aller Regionen beschlossen, und weil ich jetzt gerade den Blick Richtung Rorschach richte, füge ich hinzu, dass wir auch dort keine Differenz haben; das hat sich aber schon im Vornhinein so ergeben. Hier sollten Sie also bitte der Mehrheit und damit auch dem Bundesrat folgen. Wir haben diese Kürzung auch im Budget 2017 bereits berücksichtigt, der Ständerat möchte das nicht.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft eine Aufstockung der Kürzungsmassnahmen im Eigenbereich um 100 Millionen Franken für die Jahre 2018/19. Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat diesen Betrag am letzten Mittwoch sogar erhöht hat, nämlich von 100 auf 150 Millionen Franken. Das ist ein Beschluss, und diesen werden wir entsprechend umsetzen. Wir kommen also dem Parlament hier entgegen und erhöhen diesen Betrag sogar. Wenn Sie auch hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen, möchte ich klar festhalten, dass das dann nicht auf diese 150 Millionen Franken draufkommt, die der Bundesrat vorgibt. Wir würden das vielmehr als Unterstützung unserer Arbeit betrachten. Aber hier haben wir diese Vorgaben geleistet.

Ich möchte nur noch eine Bitte anbringen: Sie haben uns für das Budget 2017 vorgegeben, wo wir diese Beträge einsparen müssen, nämlich in den Bereichen externe Dienstleistungen, IKT und Personal. Wenn wir im Eigenbereich "freiwillig" auf 150 Millionen Franken gehen, dann möchte der Bundesrat selbst festlegen, auf welchen Positionen diese Beträge gekürzt werden, weil wir diese Manövriermasse und diese Beweglichkeit brauchen.

Ich bitte Sie, um die Differenz bei den Zollstellen auszuräumen, der Mehrheit zu folgen, dann aber zu berücksichtigen, dass wir im Eigenbereich um 50 Millionen Franken höher gehen.

Die zweite Differenz betrifft den Bereich Migration und Integration. Hier möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ganz offensichtlich ein Missverständnis besteht. Der Bundesrat schafft auf der einen Seite in Zusammenarbeit mit den Kantonen Unterstützungsmassnahmen ab und baut auf der anderen Seite Unterstützungsmassnahmen auf, insbesondere für die Flüchtlinge, die in den letzten Monaten und Jahren die Schweiz erreicht haben. Es ist also eine Verschiebung der Mittel, eine Aufstockung der Mittel auf 15 Millionen Franken. Sie haben dem Rahmenkredit und damit einem effizienteren Einsatz der Mittel zugestimmt. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Dann haben wir Effizienz bei dieser Massnahme. Es findet keine Verschiebung auf die Kantone statt, sondern es ist mit den Kantonen so abgesprochen.

Eine weitere Differenz betrifft die Regionalpolitik. Hier geht es nicht darum, wie die Regionalpolitik gestaltet wird - das ist Aufgabe des Gesetzes. Hier geht es nur darum, diesen Fonds zu speisen. Die Mehrheit möchte 10 Millionen Franken weniger in diesen Fonds einlegen. Der Fonds würde das im Moment verkraften, weil er mit etwa einer Milliarde Franken gut bestückt ist. Wir bitten Sie aber trotzdem, hier beim Bundesrat und bei der Minderheit zu bleiben, um auch den Randregionen das Signal zu geben, dass wir sie weiterhin unterstützen. Finanzpolitisch ist das kein grosser Betrag, aber ich denke, wir sollten den Randregionen ein Signal geben, und es geht nur um die Einlage in den Fonds. All die Diskussionen, die über die Verwendung der Mittel geführt werden, müsste man mit einer Motion, von mir aus im Rahmen einer Gesetzesänderung, beantragen. Wenn Sie also hier der Minderheit und dem Ständerat folgen, sind wir, denke ich, auf der guten Seite.

Bei der letzten Differenz geht es um die individuelle Prämienverbilligung. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Es geht dabei um einen Abgleich von Massnahmen. Wir reduzieren den Beitrag des Bundes an die Kantone für die individuelle Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent, geben aber den Kantonen die Möglichkeit, das bei den Ergänzungsleistungen zu kompensieren. Das ist eine Massnahme, die mit den Kantonen abgesprochen ist, die in sich ausgeglichen und entsprechend stimmig ist. Ihr Rat hat das ja in der Übergangsbestimmung noch mit der Inkraftsetzung der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes gekoppelt. Damit kann diese Massnahme erst in Kraft gesetzt werden, wenn auch die Ergänzungsleistungen entsprechend beschlossen werden.

Bei dieser vierten Differenz bitte ich Sie also, der Mehrheit und auch dem Bundesrat zu folgen - die von Ihnen eingefügte Übergangsbestimmung inbegriffen.