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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-03-11

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Wir haben heute Abend die Frage zu beantworten, ob dieser Rat wie seine vorberatende Kommission der Meinung ist, der Sonntags-Initiative sei auf Gesetzesebene ein indirekter Gegenvorschlag entgegenzustellen, indem man gewisse Änderungen ins Strassenverkehrsgesetz einfügt. Ganz kurz zur Vorgeschichte: Im ersten Umgang, als wir diese Initiative behandelt haben, haben wir es abgelehnt, einen irgendwie gearteten Gegenvorschlag zu erlassen. Der Nationalrat hat dann als Zweitrat in Abweichung von unserem Beschluss die Initiative dem Volk zwar ebenfalls zur Ablehnung empfohlen, aber beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zu formulieren. Er hat das auch getan, Sie finden den entsprechenden Nationalratsbeschluss vom 4. September 2001 auf Ihrer Fahne. In der Wintersession 2001 wiederum hat es der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen erneut abgelehnt, auf einen Gegenvorschlag einzutreten. Diese Differenz ging dann erneut in den Nationalrat, und dieser hat vor genau einer Woche, am 4. März 2002, mit 88 zu 75 Stimmen beschlossen, an seinem Beschluss festzuhalten. Wir haben in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen gefunden, wir möchten in dieser Sache möglichst bald Klarheit schaffen, und haben darum heute Nachmittag getagt. Wir beantragen Ihnen hier mehrheitlich, mit 5 zu 3 Stimmen, es sei auf einen indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Wir beantragen Ihnen sodann, falls Sie unserem Antrag folgen sollten, die Frist für die definitive Behandlung der Sonntags-Initiative um ein Jahr, bis zum 30. April 2003, zu verlängern. Ich füge bei, dass eine Minderheit der Kommission - sie wird nachher dargestellt werden - der Meinung ist, es sei kein indirekter Gegenvorschlag zu erlassen. Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass Ihre Kommission, falls Sie ihr heute Abend folgen, die Vorlage wieder zurücknimmt und sich dann liebevoll über das Vorhaben beugt, einen indirekten Gegenvorschlag zu entwerfen. Wir haben nämlich in einer kurzen Diskussion in der Kommission festgestellt, dass wesentliche Elemente, die im nationalrätlichen indirekten Gegenvorschlag enthalten sind, in der Kommission des Ständerates korrigiert werden müssen.

Insbesondere werden die Gegner des Eintretens sicher darauf zu reden kommen, der Bettag sei nicht der richtige Tag; das hat ja etwas mit dem Kanton Waadt, mit dem Comptoir Suisse, zu tun. Man kann auch einen anderen Sonntag nehmen. Es wird geltend gemacht, es sei in diesem nationalrätlichen Gegenvorschlag festgehalten, berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen seien erlaubt. Auch diese Formulierung könnte in der Kommission des Ständerates anders ausfallen. Schlussendlich wird geltend gemacht, die zeitliche Sperre abends bis um 22 Uhr sei zu lang, es sei eine andere Zeit zu wählen. Auch diese Möglichkeit hätte die Kommission des Ständerates, falls Sie eintreten, wenn sie dann ihren Gegenvorschlag erarbeitet.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass, um den Initianten der Volksinitiative auch in diesem Rat - ähnlich wie bereits zwei Mal im Nationalrat - zu zeigen, dass wir an sich ihr Anliegen ernst nehmen, es des Schweisses der Edlen wert sei, dass wir uns ebenfalls in der ständerätlichen KVF eine Zeitlang damit beschäftigen. Wir würden das höchstwahrscheinlich im April und im Mai machen, damit wir Ihnen in der Sommersession unseren Vorschlag unterbreiten könnten. Es sei des Schweisses der Edlen wert und sinnvoll, einer Volksinitiative, die an sich auch einen guten Zweck hat - so haben die Kommission und dieser Rat es damals festgehalten -, einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, jetzt Eintreten zu beschliessen, damit die Behandlungsfrist zu verlängern und damit auch das Geschäft in die KVF zurückzugeben, damit wir uns dort mit dem Erarbeiten eines mehrheitsfähigen Gegenvorschlages auseinander setzen können.

Ich bitte um Eintreten im Sinne der Kommissionsmehrheit.