Abate Fabio · Ständerat · 2017-02-27
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Ich erinnere daran, dass wir diese Vorlage als Erstrat am 22. September 2016 beraten und einstimmig angenommen haben. Der Nationalrat hat sie während der letzten Wintersession debattiert [PAGE 2] und in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig angenommen. Jetzt haben wir nur noch zwei Differenzen.
In Artikel 931 OR hat der Ständerat den Schwellenwert für die Eintragungspflicht von 100 000 Franken, wie vom Bundesrat beantragt, bestätigt. Aber wir haben den Artikel mit einer Ausnahme für Angehörige der freien Berufe und für Landwirte ergänzt. Der Nationalrat hat den Schwellenwert für die Eintragungspflicht von Einzelunternehmen auf 500 000 Franken erhöht und die Ausnahme zugunsten der bereits erwähnten Kategorien einfach umformuliert. Ihre Kommission hat eine Erhöhung des Schwellenwertes einstimmig abgelehnt.
Heute haben wir eine Verknüpfung zwischen dem Handelsregisterrecht und dem Schuldbetreibungsrecht. Ein im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen unterliegt der Konkursbetreibung und nicht der Betreibung auf Pfändung. Die eingetragenen natürlichen und juristischen Personen unterliegen der Konkursbetreibung für sämtliche Schulden, auch für die nicht aus dem Geschäftsbetrieb herrührenden. Es wird somit nicht zwischen ihren Geschäfts- und ihren Privatschulden unterschieden. Es geht um eine sogenannte Generalexekution. Für die Gläubiger ist die Betreibung auf Konkurs sehr wichtig. Etwas mehr als 150 000 Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, gibt es heute. Die grosse Mehrheit macht vermutlich einen jährlichen Umsatz von weniger als 500 000 Franken. Die nationalrätliche Lösung würde also die grosse Mehrheit der Einzelunternehmen von der Eintragungspflicht befreien, und sie würden nicht mehr der Konkursbetreibung unterstehen.
Die Konsequenz einer Ungleichbehandlung der Gläubiger ist für Ihre Kommission nicht annehmbar. Das Handelsregister hat für die Behörde auch eine bedeutsame Kontrollfunktion. Wer im Handelsregister eingetragen ist, ist in der Regel auch mehrwertsteuerpflichtig.
Deswegen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Eine Minderheit will den Begriff "nach kaufmännischer Art geführtes", der aus unserer ersten Version stammt, nicht wie vom Nationalrat beschlossen streichen. Kollege Caroni wird sich dazu äussern. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass nur die Bestimmung des Schwellenwertes weiterhin eine Differenz rechtfertigt.