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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-02-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-02-27

Wortprotokoll

Im letzten Juni hat die Bevölkerung mit einer klaren Mehrheit das Asylgesetz angenommen. Sie hat damit auch die Beschwerdeverfahren angenommen und die Behandlungsfristen geregelt. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist ja, dass wir die Asylverfahren in der Schweiz beschleunigen. Es war allen klar: Wenn die Behandlungsfristen nicht eingehalten werden, wenn also nicht auch bei den Beschwerden rasch vorwärtsgemacht wird, dann nützt die ganze Beschleunigung bei den Asylverfahren nichts. Das haben Sie alles in dieses Gesetz aufgenommen. Wie gesagt: Die Bevölkerung hat das auch so angenommen, und sie hat nun natürlich die berechtigte Erwartung, dass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes diese Beschleunigung der Asylverfahren inklusive Beschwerdeverfahren funktioniert.

Das Bundesverwaltungsgericht gelangt nun mit der Bitte an Sie, die Voraussetzungen zu schaffen, dass es bei der Inkraftsetzung und bei der Durchführung der beschleunigten Verfahren dazu auch fit ist. Das ist eine absolut sinnvolle und nachvollziehbare Massnahme. Es gibt ja eben eine Befristung: Die Richter werden dann nicht mehr ersetzt, das lesen Sie auch in der Verordnung, das ist so geregelt. Das Bundesverwaltungsgericht möchte aber bis dann die Pendenzen abbauen. Das ist sinnvoll. Mit einem Pendenzenberg kann es die neuen Verfahren nicht innerhalb der sehr kurzen Fristen regeln. Wir alle haben ein Interesse daran, dass die beschleunigten Verfahren, von Eintritt und Gesuchstellung bis und mit Entscheid inklusive Beschwerdeverfahren, rasch vonstattengehen.

Was ist die Alternative? Sie wissen, wie wir es geregelt haben: Wenn wir die beschleunigten Verfahren nicht einhalten können, dann werden die Personen, statt dass sie direkt aus den Bundeszentren per Dublin-Verfahren in den Dublin-Staat oder, wenn sie nicht Asyl bekommen, in den Heimatstaat zurückgewiesen werden, an die Kantone übergeben. Statt der Beschleunigung dadurch, dass die Verfahren der Leute an einem Ort behandelt werden, haben wir die Leute dann in den Kantonen. Dann wird das Ganze schwerfällig, unübersichtlich und teuer. Deshalb denke ich, dass es eine sinnvolle Massnahme ist; es ist eine vorübergehende Aufstockung, das ist ganz klar. Ich glaube, wir haben alles Interesse daran, dass das Bundesverwaltungsgericht im Moment, in dem das Ganze startet, dann auch tatsächlich bereit ist. Es schaut hier voraus, damit es eben dann seine Aufgaben wahrnehmen kann, wie wir das der Bevölkerung versprochen haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Vorlage zu unterstützen, wie das Ihre Kommission ebenfalls möchte.