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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-27

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, auch diese Motion abzulehnen. [GZ]

Es geht um die steuerliche Transparenz bei Managerlöhnen. Das Steuergeheimnis gehört eigentlich zu den schützenswerten Punkten der Privatsphäre, denn die Steuererklärung weist nicht nur das Einkommen aus, sondern beinhaltet eine ganze Reihe von Abzügen. Wenn Sie die steuerliche Transparenz fordern, müssen die Steuerpflichtigen auch offenlegen, welche Abzüge gemacht werden. Diese werden von den Steuerbehörden ja darauf hin geprüft, ob sie berechtigt sind oder nicht. Aber mit diesen Abzügen würden Sie ein recht detailliertes Bild des Steuerpflichtigen erhalten. Es würde zeigen, welche Abzüge er geltend machen kann, wie er seine Steuererklärung macht. Da würden wir wieder etwas schaffen, was wir eigentlich nicht schaffen dürfen, nämlich eine Ungleichheit zwischen Bürgerinnen und Bürgern. "Nur" weil jemand mehr verdient als der andere, kann er nicht an den Pranger gestellt werden und gezwungen werden, das offenzulegen. Wir haben die Kontrolle, wir haben die Steuerbehörden, die Steuererklärungen prüfen, die nachforschen, die einschätzen, wenn etwas nicht plausibel ist. Das machen die Behörden, und das muss genügen.

Mit einer Offenlegung erreichen wir eigentlich gar nichts ausser der Förderung einer Neidkultur. Wir haben ja gerade festgestellt, dass auch mit der Transparenz, die wir in den Geschäftsberichten geschaffen haben, eigentlich nicht eine Senkung der Managerlöhne stattgefunden hat, sondern eher eine Erhöhung. Jeder will dann so viel verdienen wie der andere und versucht, seinen Marktwert zu steigern. Dort haben wir das Ziel nicht erreicht, und wir würden es wohl auch hier nicht erreichen.

Ich denke, der Schutz der Privatsphäre ist etwas Wichtiges. Wir würden sozusagen jemanden an den Pranger stellen: Weil er viel verdient, soll er alles deklarieren, das heisst, wie viel er verdient und welche Abzüge er macht. Ich glaube, das ist nicht die Art, wie wir mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen sollten. Selbstverständlich sind die Steuerbehörden gefordert, die Angaben zu prüfen. Ich bin überzeugt, dass sie hier auch eine besondere Sensibilität haben, um diese Forderung im Rahmen unserer Gesetzgebung entsprechend auch durchzusetzen.

Diese Motion widerspricht eigentlich unserer Haltung in Bezug auf die Rolle des Staates und den Schutz der Privatsphäre der Bürger. Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.