Merlini Giovanni · Nationalrat · 2017-02-27
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Con questo postulato dell'11 marzo 2015 il gruppo liberale-radicale chiede al Consiglio federale di esaminare, nel suo prossimo rapporto sugli indirizzi strategici in materia di mercati finanziari, l'opportunità di adottare l'istituto del trust nel diritto privato svizzero e di adeguare i regimi fiscali applicabili.
Benché questo atto parlamentare sia stato depositato a nome del mio gruppo, non esito a dichiarare le mie relazioni d'interesse, ricordando che svolgo la professione di avvocato e di notaio. Posso confermare, anche in virtù della mia esperienza professionale, che è sempre più diffusa la richiesta di disporre di questo strumento flessibile da parte di numerosi nostri connazionali e anche di stranieri residenti, che intendono pianificare la loro successione e destinare il loro patrimonio a scopi precisi, tra i quali spesso figurano anche finalità filantropiche.
Questa lacuna nel nostro Codice civile e nel nostro Codice delle obbligazioni rappresenta uno svantaggio competitivo per la nostra piazza economica, oltretutto in un momento in cui l'industria finanziaria svizzera sta vivendo profonde trasformazioni strutturali e deve fare fronte all'inasprimento della concorrenza internazionale con le note difficoltà relative all'accesso ai mercati degli altri paesi.
Es ist daher nicht erstaunlich, dass in den letzten Jahren verschiedene parlamentarische Vorstösse gerade das Thema des Trusts als hierzulande vernachlässigtes Rechtsinstitut aufgeworfen haben. Ich erinnere hier etwa an die von Fulvio Pelli übernommene Motion Suter 03.3233, die Interpellation Leutenegger Filippo 04.3570, das Postulat Moret 10.3332 und die unlängst eingereichte parlamentarische Initiative Regazzi 16.488.
Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme und insbesondere von der ehemaligen Bundesrätin Widmer-Schlumpf vertretene Auffassung, eine allfällige Einführung des Rechtsinstituts des Trusts sei unvereinbar mit den Bestrebungen, die Integrität des Finanzplatzes Schweiz sicherzustellen, und liefe der gegenwärtigen internationalen Entwicklung in Richtung einer verstärkten Transparenz zuwider, ist alles andere als überzeugend. Wäre dem so, hätten die Gafi und das Global Forum dieses auch in immer mehr Ländern ausserhalb des Common-Law-Bereichs beliebte Rechtsinstitut schon lange verpönt und dessen Aufhebung empfohlen. Uns ist aber eben nicht bekannt, dass dieses Rechtsgebilde von irgendeinem Staat, wo es sich etabliert hat, aufgegeben wurde. Wären die verschiedenartigen Trust-Strukturen mit den internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung von kriminellen Organisationen nicht "compliant", so wäre nicht einzusehen, weshalb die Schweiz die ausländischen Trusts zivilrechtlich anerkennt; sie tut dies aufgrund des am 26. April 2007 genehmigten multilateralen Haager Übereinkommens vom 1. Juli 1985, welches immer noch gilt. Es kann auch rechtspolitisch nicht befriedigend sein, wenn ausländische Trusts anerkannt werden müssen, während inländische Trusts nicht gegründet werden sollen.
Eine Kodifizierung des Rechtsinstituts des Trusts in unserem Privatrecht, entweder im Stiftungsrecht des ZGB oder bei den fiduziarischen Rechtsgeschäften des OR, würde erstens den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz sowie seine Konkurrenzfähigkeit stärken und zweitens den Bürgern ein im Landesrecht verankertes und klar umschriebenes Rechtsinstitut zur Verfügung stellen. Drittens würde man dadurch genau klarstellen, welche Trust-Typen im Inland zulässig sind, was der Transparenz und der Rechtssicherheit förderlich wäre. Viertens würde man den hiesigen Vermögens- und Rechtsberatern neue Tätigkeitsbereiche eröffnen.
Gute Gründe für einen komparatistischen Bericht des Bundesrates zur internationalen Rechtslage und zu den wirtschaftlichen Vorteilen, die mit der Einführung des Rechtsinstituts des Trusts in der Schweiz zusammenhängen, fehlen also nicht, zumal dieses Rechtsgebilde erfolgreich und immer mehr gefragt ist. Als flexibles Rechtsinstitut dienen die verschiedenen Trust-Typen zahlreichen Zwecken: der Vermögenswahrung, dem finanziellen Schutz von unmündigen Kindern oder entmündigten Personen, der Erbschaftsplanung, der Gemeinnützigkeit, der Vermögensanlage, der Pensionsbildung usw.
Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass Trusts in der Schweiz nicht als taugliches Mittel zur Steuerumgehung oder -hinterziehung missbraucht werden können. Aktuell wird jeglicher anerkannte ausländische Trust in der Schweiz gemäss der inländischen Gesetzgebung besteuert. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung bereits mit dem Kreisschreiben Nr. 30 vom 22. August 2007 klare Richtlinien und Kriterien aufgestellt, sodass es auch unter dem Blickwinkel der Steuerkonformität keine Bedenken gegen die Option der Einführung des Rechtsinstituts des Trusts in der Schweiz gibt.
Ich bitte Sie demzufolge im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, dieses Postulat anzunehmen.