Föhn Peter · Ständerat · 2017-02-27
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27
Wortprotokoll
Der Präsident hat es richtig gesagt, es geht hier nur um Ziffer 2 dieser Motion. Gemäss dieser sollen Unternehmen, die im Bereich der Datensammlung und -speicherung tätig sind, die Datensicherheit durch anerkannte, unabhängige Zertifizierungsstellen bewerten lassen können. Denn wenn Datenschutzgesetz und -verordnung optimal daherkommen, könnte die Schweiz eine wichtige, weltweite Führungsrolle im Bereich der digitalen Datenspeicherung übernehmen. Unser Ziel muss es ja auch sein, die Schweiz auf dem Gebiet des Datenschutzes als verlässliches und innovatives Land zu positionieren.
Der Nationalrat hat, wie auch der Bundesrat, Ziffer 2 unterstützt. Die SPK des Ständerates beantragt jetzt aber, Ziffer 2 der Motion abzulehnen. Weshalb? Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ist schon vor Langem angekündigt worden. Dass diese Motion dennoch eingereicht wurde, ist damit zu erklären, dass sie in erster Linie das Ziel verfolgt, den Bundesrat bei der Ausarbeitung der Vorlage zu beeinflussen. Die Kommission erachtet nicht die Forderung an sich, sondern das Vorgehen auf dem Wege der Motion als problematisch. Denn es ist nicht zweckmässig, mittels einer Motion auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im vorparlamentarischen Stadium einzuwirken. Die Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes wurde bereits im Dezember 2016 eröffnet. Anschliessend wird der Bundesrat eine Botschaft verabschieden, und das Geschäft wird dann so oder so im Parlament beraten werden.
Mit der Annahme dieser Motion würden wir unseren Handlungsspielraum ganz klar einengen. Deshalb beantragt die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen die Ablehnung von Ziffer 2 dieser Motion.
Ich weise noch einmal darauf hin: Unser Entscheid bedeutet nicht, dass wir keinen Handlungsbedarf sehen, sondern nur, dass wir uns nicht einengen lassen wollen. Auch ein Sistierungsantrag wurde in der Kommission klar abgelehnt, weil das ganze Prozedere der Behandlung des Gesetzes ganz sicher mehr als ein Jahr dauern wird. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat müssten der Sistierung zustimmen. Das wäre administrativ ein viel zu grosser Aufwand.
Auch wenn es eigentlich eine gute Sache ist, sagen wir im Sinne der Einfachheit, die Motion sei vollends abzulehnen, also auch Ziffer 2. Ich bitte Sie, dem zu folgen.