Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2017-02-27

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Ich bin überzeugter Gegner dieser Motion. Ich bin nicht bekannt als ein Freund von Extremisten, weder links noch rechts. Ich erkläre Ihnen, wieso ich diese Motion ablehne.

Kollege Janiak hat definiert, wo das Problem dieser Motion liegt. Wir haben im Strafgesetzbuch Straftatbestände, Kapitaldelikte wie Mord, vorsätzliche Tötung usw., mit Mindeststrafen, weil das Verschulden, das Delikt selbst, Bagatellfälle ausschliesst. Dann haben wir Straftatbestände wie jene in Artikel 285 StGB. In diesem Artikel haben Sie alle möglichen Delikte, von schweren Straftatbeständen bis zur einfachen Tätlichkeit. Das heisst, der Täter, der einen Polizisten anrempelt, wäre mit der Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht und würde dem Täter gleichgestellt, der einen Polizisten mit Pflastersteinen bewirft. Das ist das Kernproblem dieser Motion.

Die Kommission für Rechtsfragen hat sich die Sache nicht einfach gemacht und auch den von Ihnen zitierten Herrn Adrian Wüthrich angehört. Stellen Sie sich vor, wir haben sogar dem Anliegen von Herrn Wüthrich stattgegeben, wir haben der Standesinitiative Bern Folge gegeben! Wir haben diese Initiative unterstützt, weil uns dies als ein gangbarer Weg erscheint, um die Gewaltexzesse über Artikel 285 StGB in den Griff zu bekommen.

Noch etwas: Es ist nicht so, dass wir in der Schweiz keine gesetzlichen Grundlagen hätten, um gegen Gewaltorgien, wie sie am Wochenende in Bern vorkamen, vorzugehen. Lesen Sie Artikel 285 StGB einmal durch! Die Polizisten können Strafverfahren eröffnen, die Staatsanwälte können diese Verfahren weiterziehen, die Staatsanwälte können solche Täter in Untersuchungshaft setzen. Ein Richter kann aufgrund der geltenden Norm einen Täter mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilen. Das ist eine schwere Strafe.

Das Problem liegt nicht in der Gesetzgebung, sondern im Vollzug, und das können Sie über eine Verschärfung der Mindeststrafen nicht lösen. Dann treffen Sie automatisch Bagatelltäter. Dann haben Sie die gleiche Situation wie bei Via sicura. Dann haben Sie plötzlich ein Strafmass, das völlig schief in der Landschaft steht, das im Strafmassbereich von schweren Gewaltdelikten liegt.

Daher bin ich überzeugt, dass diese Motion nicht der richtige Weg ist. Der richtige Weg geht über die Standesinitiative Bern und die Standesinitiativen anderer Kantone, die ebenfalls hängig sind.