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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-02-27

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Wie alle meine Vorredner erwähnten, ist zweifellos Handlungsbedarf gegeben, die Frage ist welcher. Ist es richtig, dass wir jetzt eine Motion mit einer Mindeststrafe von einem Jahr verabschieden? Ist es nicht klüger, dass wir die Ereignisse, die sich letztes Wochenende abgespielt haben, dazu benutzen, um die koordinierte Gesamtschau, Frau Bundesrätin, voranzutreiben und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir den Handlungsbedarf ohne Schnellschüsse auch in richtige Gesetzesarbeit umsetzen?

Herr Föhn, ich hatte heute Gelegenheit, mit dem Gesamtgemeinderat der Stadt Bern zu diskutieren. Ich kann Ihnen sagen, dass die neue Regierung, die neuen Verantwortlichen - weitab von Samthandschuhen - konsterniert und von dieser Eskalation stark betroffen sind. Sie werden alles daransetzen, dass sie die ganze Angelegenheit wieder in den Griff bekommen. Es ist tatsächlich eine äusserst schwierige Situation. Es wurden kriminelle Elemente in der ganzen Schweiz mobilisiert. Aus Basel, aus Zürich sind sie gekommen und haben in Bern Schaden angerichtet.

Das Problem ist nur, Herr Föhn, dass auch mit einer Revision gestützt auf diese Motion diese Probleme nicht gelöst werden könnten. Wie Herr Janiak ausgeführt hat, liegt das Problem darin, dass die Polizeikräfte aus ihrer nach wie vor verständlichen Taktik heraus nicht sämtliche an den gesetzeswidrigen Veranstaltungen Teilnehmenden verhaften können. Von den 200 Leuten, die über das Wochenende in Bern waren, hat man nur am Freitag sechs und am Samstag zwölf verhaften können, weil die Polizei taktisch auf Distanz gehen muss und beim Einsatz für unseren Rechtsstaat nicht noch sich selbst allzu stark gefährden darf.

Jetzt gilt natürlich Artikel 285 StGB auch im Fall einer Zusammenrottung. Auch jemand, der an einer Veranstaltung dabei ist und der selbst die Beamten nicht Gewalt erfahren lässt, wird gestützt auf diesen Artikel bestraft. Das Problem, Herr Föhn, ist folgendes: Wenn Sie von einer Mindeststrafe von einem Jahr ausgehen wollen, setzen Sie ein falsches Zeichen. Sie vergleichen dann das Rechtsgut der staatlichen Autorität mit dem Rechtsgut des Lebens - Stichworte sind Totschlag und Vergewaltigung. Ich kann Ihnen versichern, wenn das der Fall sein sollte, wenn man ein Jahr als Mindeststrafe vorsieht, dann werden weniger solche Strafen ausgesprochen.

Ich war selber zehn Jahre lang Richter. Wenn man über eine Tat entscheiden muss, die eher den Charakter einer Bagatelle hat, und einen derartigen Strafartikel anwenden muss, dann überlegt man sich das zweimal. Das Problem besteht darin, dass praktisch nie die bereits heute bestehende Höchststrafe von drei Jahren ausgesprochen wird. Die Gerichte haben den bestehenden Strafrahmen - bis zu drei Jahren - kaum je ausgeschöpft. Dementsprechend ist es doch nicht nötig, jetzt eine Mindeststrafe von einem Jahr und auch eine allfällige Erhöhung des Strafrahmens - darüber könnte man noch diskutieren - vorzusehen.

Auch ich bin der Meinung, dass gehandelt werden muss. Es muss aber über das gesamte Rechtssystem gehandelt werden. Frau Bundesrätin Sommaruga, wir warten gespannt auf Ihre entsprechenden Unterlagen. Wir wollen unseren Beitrag leisten, aber keinen Schnellschuss abgeben; wir wollen zur Problemlösung beitragen.