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Feri Yvonne · Nationalrat · 2017-02-28

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Als Grundsatz gilt für die SP-Fraktion: keine Kürzungen bei den Witwen-/Witwerrenten und Kinderrenten! Der Vorschlag, die Witwenrente zu kürzen und nur noch an Frauen auszurichten, die im Zeitpunkt der Verwitwung minderjährige Kinder haben, ist für uns inakzeptabel. Nach wie vor leben viele Familien das sogenannte Ernährermodell. Ob uns das gefällt oder nicht, die Realität ist einfach so. Bei jungen Familien sind die Frauen meist nur mit einem kleinen Pensum von 20 bis 40 Prozent in ihrem Beruf tätig. Viele Frauen arbeiten auch im Betrieb des Ehepartners mit, ohne einen eigenen Lohn zu beziehen, besonders in der Landwirtschaft und in Familienbetrieben. Nach wie vor gibt es viele Frauen ohne eine zweite Säule oder mit sehr tiefen Pensionskassenguthaben und keiner vollen AHV. Das traditionelle Familienmodell hinterlässt hier seine Spuren. Genau für diese Gruppe wäre das bestehende Recht eine grosse Unterstützung für ihre finanzielle Situation.

Die Frauen müssen mit dieser Vorlage bei der ersten Säule bereits einiges schlucken, allem voran die Erhöhung des Frauenrentenalters. Dies ist in der Bevölkerung nach wie vor mit vielen Emotionen verbunden. Wenn wir hier nun bei den Witwen- und Witwerrenten eine Änderung anstreben, wird das einfach zu viel für diese Vorlage. Wir brauchen mehrheitsfähige Lösungen, die bei der Bevölkerung eine Chance haben. Hier können wir aus unserer Sicht etwas dafür tun. Die SP-Fraktion unterstützt die Anträge der Minderheit Schmid-Federer.

Zu den Kinderrenten und zum Minderheitsantrag Schenker Silvia: Heute erhalten Personen, die ab dem Rentenalter eine AHV-Altersrente beziehen und Kinder haben, eine Kinderrente der AHV, bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie die Ausbildung abgeschlossen haben, längstens, bis sie 25 Jahre alt sind. Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der entsprechenden Altersrente. Weder der Bundesrat noch der Ständerat wollen etwas an dieser Situation ändern. Eine Mehrheit der SGK-NR möchte den entsprechenden Artikel jedoch ersatzlos streichen. Das heisst, dass nach Inkrafttreten der Reform keine neuen AHV-Kinderrenten mehr entstehen würden. Nur für IV-Rentnerinnen und -Rentner würde eine Ausnahme getroffen.

Wir müssen bei diesem Artikel auch an die weniger gut situierten Personen in unserer Gesellschaft denken. Es kann gut sein, dass wir genau da schwierige Situationen schaffen würden, welche wir allenfalls durch eine andere Kasse - die Sozialhilfe - wieder beheben müssten. Das kann es einfach nicht sein. Die SGK-SR hat jedoch den Bundesrat, wie wir von Kollegin Schenker gehört haben, mit einem Kommissionspostulat beauftragt, die wirtschaftliche und soziale Situation von Bezügerinnen und Bezügern von Kinderrenten zu analysieren.

Wir bitten Sie deshalb, die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen und die Ergebnisse zu diesem Postulat abzuwarten.

Wir bitten Sie, die Minderheitsanträge Steiert zu den Artikeln 37 und 38 VAG zu unterstützen.

Noch eine Anmerkung: Zu Artikel 1 Absatz 4 FZG, Artikel 13 Absatz 3 BVG und Artikel 89 Absatz 6 Einleitung ZGB bestehen keine Minderheitsanträge. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die SP nach wie vor die Haltung vertritt, dass bei den Lösungen betreffend Gesamtarbeitsverträge, die einen flexiblen Altersrücktritt auf der Grundlage von Überbrückungsrenten vorsehen, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollte. Sollte der Ständerat hier festhalten, so werden wir dies in der Kommission wieder entsprechend einbringen und unterstützen. Neue Vorschläge, welche erst seit wenigen Stunden bei uns auf dem Tisch liegen, können wir nicht unterstützen.

Unser Minimum für diese Vorlage ist nach wie vor, wie das Frau Schenker gesagt hat, die ständerätliche Lösung. Wir bitten Sie, in diesem Sinne abzustimmen.