Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-02-28
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Bevor ich zu den Differenzen komme, möchte ich gerne unsere Grundsätze festhalten. Für uns Grünliberale ist diese Reform sehr wichtig. Die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ist dringend notwendig. Wir haben von Anfang an das Modell des Bundesrates unterstützt. Es ist für uns ein ausgewogenes Modell. Es sichert das Rentenniveau und die langfristige Finanzierung der [PAGE 35] Altersvorsorge. Es nimmt auch unter Berücksichtigung des dringenden Reformbedarfs Rücksicht auf Fragen der Finanzierbarkeit und auf Fragen der Generationengerechtigkeit. Es schafft zwischen und auch innerhalb der Generationen mehr Fairness im Vergleich zu heute. Beides scheint uns wichtig für das Gelingen dieser Reform.
Die Vorlage des Nationalrates ist nun sehr nahe an der bundesrätlichen Vorlage, auch wenn das eine Weile gedauert hat. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Kompensation innerhalb der zwei Säulen die richtige Vorgehensweise ist und dass gerade die Abschaffung des Koordinationsabzuges enorme Verbesserungen bringt. Leider hat diese Vorlage im Ständerat bisher keine Mehrheit gefunden. Wir sind realistisch und wollen eine mehrheitsfähige Vorlage. Es nützt uns wenig, wenn aus der Einigungskonferenz eine Vorlage resultiert, die für uns ganz bittere Elemente beinhaltet, denen wir nicht zustimmen können.
Wir sind darum, um das Gelingen der Reform sicherzustellen, zu Kompromissen bereit. Wir haben uns durchgerungen, diese heute als Einzelanträge einzubringen, auch weil wir im Ständerat nicht vertreten sind. Wir unterstützen nach wie vor das für uns stärker durchdachte Modell von Kommission und Bundesrat. Sollten wir aber die bittere Pille schlucken müssen, die aus dem Beschluss des Ständerates und der Einigungskonferenz resultieren könnte, wünschen wir uns das ein bisschen verdaulicher. Oder anders gesagt: Wir sind einfach der Meinung, dass es möglich sein sollte, eine bessere Lösung zu finden. Zum einen geht es um eine gezieltere Besserstellung statt einer Rentenerhöhung für alle; zum andern sollten wir Rückschritte in der Gleichstellungspolitik vermeiden, weil es einfach nicht angebracht ist, dass wir das konservative Familienmodell über die Altersreform fördern. Ich werde diese drei Anträge bei Block 3 begründen.
Nun möchte ich noch rasch zu Block 1 und zu den Hinterlassenenrenten, den Waisenrenten kommen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass das ein sehr sensibler Bereich ist, der auch in einer Abstimmung zu grosser Verunsicherung führen kann. Umso wichtiger ist es doch, dass hier gut kommuniziert wird.
Wenn man will, kann man der Bevölkerung Folgendes vermitteln: dass wir in Zukunft zielgerichtete Leistungen für Hinterlassene ausrichten; dass wir Witwenrenten in der AHV nur noch jenen Frauen und Männern ausrichten, die beim Tod ihres Partners minderjährige Kinder haben oder solche, die noch in Ausbildung sind; dass die Renten für Kinder eben bedarfsgerecht erhöht werden; dass damit verwitwete Partner mit mehreren Kindern sogar mehr Unterstützung erhalten können; dass wir im Gegenzug aber verwitweten Partnern ohne Kinder weniger oder keine Rente mehr ausrichten. Denn es ist ihnen wie allen anderen Menschen auch, seien es Alleinstehende oder Konkubinatspartner, zuzumuten, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen und nicht vom Staat abhängig zu sein, zumal sie als Verheiratete auch noch eine BVG-Witwen- oder -Witwerrente erhalten. Sie sind zum Teil also bereits abgesichert.
Wir versichern hier Abhängigkeitsverhältnisse und geben Geld aus, wo es nicht gebraucht wird. Davon sollten wir langsam wegkommen. Das entspricht nicht mehr unserem heutigen Gesellschaftsmodell. Selbstverständlich kann man aber Härtefälle absichern. Wir unterstützen darum bei Artikel 23 AHVG den Bundesrat und die Mehrheit der Kommission und lehnen den Minderheitsantrag Schmid-Federer ab.