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Schmid Martin · Ständerat · 2017-02-28

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Mit seiner Botschaft vom 17. Juni 2016 unterbreitet der Bundesrat einen Entwurf für eine Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Änderungen betreffen die Vollzugszuständigkeit innerhalb der Zollverwaltung und die Ergänzung einer Bestimmung um den Begriff "Wasserpfeifentabak".

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, eine Erneuerung seiner Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer zu beantragen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Steuererhöhungen grundsätzlich nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegen sollen, sondern in derjenigen des Gesetzgebers. Daher figuriert das auch nicht mehr im Entwurf des Bundesrates. Das gab in der nationalrätlichen Kommission und im Nationalrat selber zu reden, aber entsprechende Anträge wurden abgelehnt. Unsere Kommission hat dieses Anliegen auch kurz diskutiert, aber aufgrund der Entscheide des Nationalrates und der Stimmen der Vernehmlassung keine Anträge gestellt.

Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Entwurf des Bundesrates in der Wintersession mit 139 zu 35 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. Ein Minderheitsantrag, der die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer erneuern wollte, wie ich gerade erwähnt habe, wurde mit 117 zu 60 Stimmen abgelehnt.

Damit beinhaltet diese Gesetzesrevision grundsätzlich nur noch die Einführung des Begriffs "Wasserpfeifentabak". Wasserpfeifentabak ist etwas, für das man offensichtlich die Schweiz als Drehscheibe entdeckt hat. Der Bundesrat hat Ende April 2015 bereits die Tabaksteuerverordnung angepasst und den Wasserpfeifentabak dem Feinschnitttabak gleichgestellt; das war bis dahin nicht der Fall. Dies hatte eine starke Erhöhung der Steuer zur Folge. Bis zum 30. April 2015 betrug die Steuer 5 Franken pro Kilo, mit der Verordnungsänderung wurde dieser Ansatz auf 80 Franken pro Kilo erhöht. Das war damals dringlich, weil die Einfuhr von Wasserpfeifentabak in die Schweiz enorm zunahm. Dabei war hier der Konsum nicht entsprechend gestiegen, vielmehr war die Schweiz zur Schmugglerdrehscheibe für diesen Tabak geworden. Es gab gemäss Bundesrat auch Anzeichen dafür, dass diese Gesetzessituation zur Geldwäscherei benutzt werden konnte. Mit der Erhöhung der Tabaksteuer gingen die Einfuhren massiv zurück, von etwa 100 Tonnen pro Monat auf 2 bis 3 Tonnen nach der Erhöhung der Tabaksteuer. Damit konnte dem Schmuggel ein Riegel vorgeschoben werden.

Aus gesetzestechnischer Sicht muss nach der Verordnungsänderung die Begrifflichkeit auch noch im Gesetz angepasst werden. Es gibt zudem Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Änderung der Verordnung, die noch hängig sind. Angeblich wurde importierter Wasserpfeifentabak im Zollfreilager gelagert, um ihn dann später zu versteuern, wenn er verkauft wird. Neben dieser Schmugglergeschichte hat die Gesetzesrevision noch einen Aspekt des Gesundheitsschutzes, da Wasserpfeifentabak nach Angaben des Bundesrates insbesondere von 15- bis 19-jährigen Jugendlichen geraucht werde. Selbstverständlich führt die Steuererhöhung nicht dazu, dass dieser Konsum noch zusätzlich gefördert wird.

In Bezug auf die Detailberatung möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Bundesrat die Gelegenheit benutzt, in den Artikeln 2ff. den Begriff "Oberzolldirektion" durch "Zollverwaltung" zu ersetzen. Das ist der neue, gängige Begriff. Zudem wird in Artikel 32 eine kleine Anpassung vorgenommen. Es geht um die Beschwerde, die direkt bei der Oberzolldirektion erfolgen soll, damit es etwas schneller geht. Bisher waren die Beschwerden an die Zollkreisdirektion zu richten. Damit war eine Zwischenstufe eingeschaltet worden.

Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, auf diese Vorlage zur Änderung des Tabaksteuergesetzes einzutreten und dann in der Detailberatung dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Damit es auch ein bisschen schneller geht, werde ich mich zu diesem Geschäft nicht mehr melden, wenn Sie den Anträgen der Kommission folgen.

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