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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2017-02-28

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 103 AHVG geht es um den Bundesbeitrag an die AHV. Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig, hier der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zu folgen und den Bundesbeitrag an die AHV entgegen dem ursprünglichen Beschluss unseres Rates bei 19,55 Prozent zu belassen. Die von der Minderheit beantragte Erhöhung auf 20 Prozent entspricht rund 300 Millionen Franken Mehrkosten zulasten des Staatshaushaltes. Die FDP-Fraktion lehnt es ab, die gebundenen Ausgaben des Bundes weiter zu erhöhen. Der Handlungsspielraum des Parlamentes darf im Hinblick auf künftige Budgetberatungen nicht weiter eingeengt werden. In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Beim Interventionsmechanismus bzw. bei der Schuldenbremse hält die FDP-Fraktion am Konzept des Nationalrates und damit auch an der Differenz zum Ständerat fest. Die Schuldenbremse gemäss der ausgelagerten Vorlage 3 mit einer schrittweisen Erhöhung des Referenzalters, verbunden mit einer weiteren begrenzten Erhöhung der Mehrwertsteuer, ist ein berechenbares und zuverlässiges Sicherheitsnetz für die AHV. Damit können das finanzielle Gleichgewicht der AHV und die zukünftigen Renten aller Versicherten, auch derjenigen der folgenden Generation, gesichert werden. Die Schuldenbremse in der vom Nationalrat beschlossenen Form führt dazu, dass das strukturelle Finanzproblem der AHV im Eventualfall auch tatsächlich gelöst wird und man es nicht einfach vor sich herschiebt.

Wir werden in den nächsten Jahren nicht um eine Erhöhung des Rentenalters herumkommen. Wir dürfen diese Diskussion nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Weite Kreise der Bevölkerung machen sich heute entgegen den Ergebnissen von Stichprobenbefragungen andere Überlegungen zu dieser Frage als noch vor einigen Jahren. Viele sind sich bewusst, dass die AHV mit der zunehmenden Lebenserwartung in eine finanziell sehr schwierige Situation gerät, wenn diese Frage nicht jetzt diskutiert und gelöst wird. Wenn man will, kann man dies der Bevölkerung erklären. Man muss nur wollen.

Kritiker verweisen darauf, dass sich die AHV-Prognosen stets verbessert haben und man das Referenzalter darum nicht erhöhen muss. Mit dem gewählten Mechanismus ist eine Erhöhung des Rentenalters auf Vorrat aber nicht möglich. Der Automatismus tritt ja erst in Kraft, wenn die AHV-Finanzen aus dem Lot sind und politische Reformen scheitern. Wer also betont, der AHV werde es immer gutgehen, der kann dieser Schuldenbremse zustimmen. Bewahrheiten sich diese Prophezeiungen, wird das Referenzalter bei 65/65 bleiben. Dem Hinausschieben oder rein verbalen Versprechungen, dass die Frage des Rentenalters bei der nächsten Revisionsvorlage aufgegriffen werde, ist nicht zu trauen. Es kann nämlich das Gleiche passieren wie bei der letzten Revision der IV, als die eigentlichen Sparmassnahmen des Pakets der IV-Revision 6b aus dem Gesetz genommen wurden mit dem Versprechen, dass die darin definierten Einsparungen bei der nächsten Revisionsvorlage aufgenommen würden. Heute, nach Bekanntwerden der Botschaft zur neuen IV-Vorlage, wissen wir aber, dass der Bundesrat in diesem Punkt nicht Wort gehalten hat. Eigentliche, substanzielle Sparmassnahmen sind in der neuen IV-Vorlage nicht zu finden.

Bei der Frage der Mehrwertsteuer unterstützt die FDP-Fraktion die Mehrheit. Wir sind der Auffassung, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent nötig ist, um diese Reform finanzieren zu können. Eine weiter gehende Erhöhung der Steuern um 1 Prozent, wie sie die Minderheit und der Ständerat beantragen, lehnt die FDP ab. [GZ]

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen auch hier, der Mehrheit zu folgen.