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Hegglin Peter · Ständerat · 2017-02-28

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine schnelle und zustimmende Antwort. Damit signalisiert er, dass Handlungsbedarf bei der Rechnungslegung besteht.

In der Finanzierungsrechnung werden, im Unterschied zur Erfolgsrechnung, grundsätzlich keine rein buchmässigen Vorgänge wie zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungen oder Abschreibungen erfasst. Dies hat zur Folge, dass der Bund sein Ergebnis nicht periodengerecht darstellt. In etwa acht Aufgabengebieten werden keine Abgrenzungen vorgenommen: In den Erläuterungen zu den Hochrechnungen und zum Jahresabschluss muss der Bundesrat jeweils darauf hinweisen.

An der letzten Hochrechnung lässt sich das beispielhaft zeigen. Damals rechnete der Bundesrat im ordentlichen Haushalt 2016 mit einem Überschuss von 2,2 Milliarden Franken. Man musste die erwarteten Ergebnisse aber relativieren und als Gründe insbesondere die Vorauszahlungen bei den direkten Bundessteuern und weniger hohe Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer aufgrund des Negativzinsumfeldes ins Feld führen. Schlagzeilen in den Medien wie "Bund erwartet gut 2 Milliarden Überschuss" sind die Folge.

Leider entsprechen solche Nachrichten und Schlagzeilen nicht der tatsächlichen Ertragssituation des laufenden Jahres. Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern und Agios müssten transitorisch abgegrenzt und künftigen Jahren gutgeschrieben werden, denn einerseits waren es Vorauszahlungen von Gewinnsteuern kommender Jahre und andererseits Agios von Bundesanleihen, die über die ganze Laufdauer zu verteilen wären. Die dieses Jahr nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuern belasten zukünftige Rechnungsabschlüsse. Die aufgrund dieser Sonderfaktoren resultierenden höheren Erträge oder tieferen Aufwände werden dann in den folgenden Jahren fehlen und jene Ergebnisse verschlechtern. Gleiches lässt sich auch für geleistete Anzahlungen für Waren und Rüstungsgüter, Erträge für die Wehrpflichtersatzabgabe, Erträge aus der Mehrwertsteuer und ausserordentliche Erträge sagen.

Diese Situation widerspricht den Grundsätzen einer zeitgerechten Rechnungslegung, welche besagen, dass Aufwand und Ertrag jener Rechnungsperiode zuzuordnen sind, in welcher sie verursacht werden. Massgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Bezugs oder der Erbringung von Lieferungen und Leistungen. Die periodengerechte Abgrenzung hat nach der Sache und der Zeit zu erfolgen. Diesen Mangel hat der Bundesrat auch erkannt, und er will dies bereinigen. Dafür danke ich ihm.

Damit komme ich zum zweiten Punkt meiner Motion, mit welchem ich den Bundesrat beauftragen möchte, eine Haushaltsteuerung über die Erfolgsrechnung statt über die Finanzierungsrechnung einzurichten. Die Haushaltführung über die Finanzierungsrechnung erschwert nämlich die Lesbarkeit der Jahresrechnung, auch der Budgets. Indem nämlich zwischen finanzwirksamen Ausgaben und nichtfinanzwirksamen Aufwänden unterschieden wird, erscheinen im selben Aufgabenbereich unterschiedliche Beträge im Budgetbuch, in der Jahresrechnung und zum Teil auch in den Begründungen. Ich stelle auch fest, dass je nach Bundesamt in der Budgetdebatte nicht mit den gleichen Beträgen argumentiert wird. Zum Beispiel kostet die Armee finanzwirksam jetzt 5 Milliarden Franken. Oder sind es dann eher 7 Milliarden inklusive der nichtfinanzwirksamen Aufwendungen?

Mit diesem Sachverhalt werden weitere Grundsätze der Rechnungslegung tangiert. Eine Buchhaltung hat nämlich folgende Aspekte zu berücksichtigen: Sie muss klar und verständlich sein, sie muss vollständig sein, sie muss verlässlich sein usw. So frage ich Sie: Ist denn die Rechnungslegung für Sie klar und verständlich? Ich stelle fest, dass die Haushaltführung über die Finanzierungsrechnung die Lesbarkeit der Jahresrechnung erschwert, eben gerade deshalb: Welche Beträge gelten jetzt, und was ist relevant?

Ich bin froh, dass der Bundesrat bereit ist, diesen Sachverhalt wieder zu prüfen. Ich bin überzeugt, dass eine Steuerung über die Erfolgsrechnung einfacher wäre. Die Rechnung wäre einfacher zu lesen und zu verstehen. Auch die Vergleichbarkeit der Rechnungen der Institutionen, von Bund und Kantonen, würde sich verbessern. Man hätte endlich gleiche Parameter. [PAGE 39]

Ich bin überzeugt, dass sich damit auch die Problematik bei der Schuldenbremse lösen würde oder könnte. Die Schuldenbremse knüpft eben auch an die Finanzierungsrechnung an. Das Problem bei der Finanzierungsrechnung ist doch, dass Löhne und laufender Aufwand dort gleich angerechnet werden wie Investitionen. Aber das ist doch nicht die gleiche Sache. Es ist auch bei einem Privathaushalt so: Den laufenden Aufwand kann ich mit meinen Einkünften - Lohn oder sonstige Einkünfte - bezahlen; wenn ich aber ein Haus zu finanzieren habe, ist das eine andere Kategorie, da brauche ich vielleicht einen Kredit oder eine Hypothek. Beim Bund läuft aber alles über die Finanzierungsrechnung.

Es kommt hinzu, dass gerade bei der Budgetierung von Investitionen sehr oft die Tendenz besteht, dass sich diese verzögern und dann eben später ausgelöst werden. Damit entstehen in der Rechnung, im Vergleich zum Budget, grosse nichtbeanspruchte Kredite. Wenn der Bundesrat jetzt hingeht und bei der Überprüfung der Schuldenbremse bei den Restkrediten quasi mehr Handlungsspielraum möchte, um diese anders verwenden zu können, wird das Pferd beim Schwanz aufgezäumt. Man müsste doch eher schauen, dass man bei der Budgetierung genauer budgetieren kann, dann würden sich diese Probleme von selbst lösen.

Damit komme ich zum Schluss: Ich danke dem Bundesrat, dass er das Anliegen aufnimmt und uns entsprechend aufzeigen wird, wie er diese ganze Problematik lösen möchte.