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Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-12

Wortprotokoll

Es ist etwas schwierig, bei der Besprechung des Armeeleitbildes zu den einzelnen Kapiteln separat zu sprechen. Ich werde deshalb wie mein Vorredner generell einige Gedanken zu diesem Armeeleitbild zum Ausdruck bringen, die eigentlich die Gesamtheit des Armeeleitbildes betreffen. Sie sind mitunter auch ein Beitrag zu einer Eintretensdebatte zu den Änderungen bzw. der Revision des Militärgesetzes.

Die sicherheitspolitische Lage Europas, überholte Strukturen in der eigenen Armee, die wir selber, die in dieser Armee Dienst leisten, jeweils spüren, konzeptionelle Mängel in der Ausbildung, d. h. Ungenügen in gewissen Bereichen der Ausbildung und im Einsatz sowie ein verändertes wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld erfordern bereits nach relativ kurzer Zeit wieder eine tief gehende Armeereform. Die vorliegende Reform hat mit der Arbeit der Kommission Brunner ihren Anfang genommen und wurde in der Bevölkerung breit diskutiert.

Auch wir haben uns in unserer Kommission sehr intensiv mit der Thematik der "Armee XXI" auseinander gesetzt. Aus der breiten Auslegeordnung hat sich dann eine gewisse [PAGE 101] Zielsetzung verdichtet, die nun in diesen Gesetzes- und Verordnungsänderungen ihren schriftlichen Niederschlag gefunden hat. Ich verzichte darauf, dies alles nochmals aufzurollen; der Kommissionspräsident hat es bereits getan. Es wurde hier, vor allem aber in den Medien und in interessierten Kreisen zur Genüge darüber gesprochen und debattiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Meinungen in vielen Bereichen auseinander driften, nicht zuletzt, weil die Sicherheit letztlich ein hohes staatliches Gut ist und weil es schwierig ist, deren Garantierung abschliessend und eindeutig zu definieren. Dies führt denn auch dazu, dass in entscheidenden Umsetzungsfragen die Meinungen selbst bei Fragen von geringerer Bedeutung geteilt bleiben. Das ist nun einmal so zu akzeptieren, wenngleich darauf aufmerksam zu machen ist, dass man auch im Sicherheitsbereich nur dann Forderungen aufstellen kann, wenn man bereit ist, die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit "Mitteln" meine ich vor allem auch die Ausbildungsbedürfnisse, die Rüstung und die Finanzen. Auch kann die Gesellschaft nicht Forderungen an die Sicherheit und ihre Umsetzung erheben, ohne auch bereit zu sein, sich entsprechend zu engagieren. So ist eine Milizarmee nicht zu haben, wenn nicht akzeptiert wird, dass junge Leute nun einmal während einer gewissen Zeit in der Armee und damit von zuhause und vom Arbeitsplatz abwesend sind. Es gibt nur eine flexible, kampfstarke Armee, die der modernen Bedrohung und dem steten Wandel gerecht wird, wenn wir der Armeeführung den notwendigen Bewegungsspielraum gewähren.

Ich frage mich bei dieser Gesetzgebung deshalb immer wieder, wie weit wir gehen sollten und wie weit wir gegangen sind. Es bleibt die Frage, inwieweit das Parlament hier Details zu regeln hat, die zum einen doch die Beweglichkeit des Bundesrates und des VBS derart einschränken, dass wiederum die Frage gestellt werden kann, inwieweit unsere Regierung und unsere Armeeführung auf veränderte Situationen reagieren können.

Diese Tendenz, die Sache doch relativ strikt im Gesetz und in der Verordnung der Bundesversammlung zu regeln, mag wahrscheinlich von daher rühren, dass wir mit einzelnen bundesrätlichen Ideen und mit Ideen aus der Verwaltung, die wir im Armeeleitbild gefunden haben, etwelche Mühe bekundeten und dann quasi per Gesetz oder Verordnung der Bundesversammlung der Sache selber den Stempel aufdrücken wollten. Da aber die "Armee XXI" nicht von Anfang an in Blei gegossen sein wird, sollte der Bundesrat zur Anpassung eine gewisse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für sich in Anspruch nehmen können.

Die intensive Diskussion um die "Armee XXI" hat wiederholt zur Forderung geführt, dass der Start, der auf den 1. Januar 2004 geplant ist, verschoben werden sollte. Ich bin froh, dass unsere Kommission dieser Versuchung und diesem Druck widerstehen konnte und dass sie das Projekt termingerecht durchgezogen hat. Die erkannten Mängel der "Armee 95" sind derart gravierend, dass schon deshalb eine rasche Remedur notwendig ist. Wenn ich mich in der letzten Zeit herumgehört und die zahlreichen Zuschriften gelesen habe, dann gehen diese Vorschläge ja doch eher dahin, den Schritt nach vorne zu bremsen und bei alten Einrichtungen und Konzepten zu bleiben. Diese Ideen scheinen mir jedoch wenig hilfreich und zukunftsträchtig zu sein.

Ich habe auch festgestellt, dass einzelne Vorschläge gemacht werden, die zwar durchaus etwas für sich haben, jedoch vergessen, dass solche Änderungen gewaltige Auswirkungen auf das Gesamtsystem hätten. So hat etwa die Verkürzung der RS-Dauer nicht nur Auswirkungen auf die Ausbildung, sondern auch auf die Milizfähigkeit unserer Armee. Die RS-Dauer beeinflusst indirekt über die Anzahl der Gesamtdiensttage die Zahl der Durchdiener und damit wiederum die Bereitschaft der Armee im subsidiären Bereich. Die Führung des Heeres - eine zweite offene Frage - bestimmt die Einheitlichkeit der Ausbildung, die Modularitätsfähigkeit im Einsatz, die Zahl der Stäbe und damit die Offiziersbestände. Das geht hin bis zu den erheblichen zusätzlichen Kosten, die solche Stäbe in jedem Fall und in jedem Jahr immer wieder verursachen werden.

Das Projekt "Armee XXI" ist ein zusammenhängendes Räderwerk, weshalb ich etwas vorsichtig wäre, einzelne Räder oder seien es auch nur einzelne Zähne eines Rades herauszubrechen. Dies heisst nun nicht, dass wir nicht an gewissen Orten Akzente verschieben könnten. Das haben wir auch in der Kommission getan. Ich glaube, dass seit Beginn des Projektes einige wesentliche Gewichtsverschiebungen vorgenommen werden konnten. So ist etwa der zentrale Auftrag der Verteidigung wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt. Auch ist die Verantwortung für die Ausbildung in den WK den Einsatzverbänden überbunden worden.

Am Ende der langen Diskussion in der Kommission sind wir, wie Sie auf der Fahne sehen werden, bis auf drei Punkte einig geworden. Ich werde in der Detailberatung die Anträge der Minderheit vertreten. Diese liegen aufgrund einer Gesamtbeurteilung tendenziell eher auf der Linie des Bundesrates. Man kann mir nun vorwerfen, ich sei etwas gar obrigkeitsgläubig, weil ich diese Anträge aufgenommen habe. Wie dem auch sei, ich muss mir diesen Vorwurf vielleicht gefallen lassen. Vielleicht war ich etwas zu lange im Militär. Aufgrund der Überlegung, dass es sich hier eben um ein Gesamtsystem handelt, bin ich letztlich doch zur Überzeugung gekommen, dass wir etwa auf der Linie des Bundesrates bleiben müssen, wenn wir die vorgeschlagene Armee in etwa so akzeptieren wollen. Es liegt ja auch an uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, das fachliche Wissen und Know-how der Spezialisten zu akzeptieren und dieses mit den politischen Vorstellungen und vielleicht auch mit den politischen Zwängen in Einklang zu bringen. So müssen letztlich beide Seiten aufeinander zählen können.

Der Grund, weshalb ich diese Minderheitsanträge vertrete, besteht in der Erkenntnis, dass das Projekt "Armee XXI" ein zusammenhängendes Gesamtsystem ist, bei dem, wie gesagt, nicht einfach einzelne entscheidende Elemente herausgebrochen werden können, ohne dass dies letztlich Auswirkungen auf das ganze System Armee hat. Mit den Anträgen der Mehrheit wird dieser Erkenntnis meines Erachtens klar zu wenig Rechnung getragen, was letztlich das Gesamtsystem schwächen wird. Ich denke, es wäre schade, wenn wir nicht aus einer optimalen Ausgangslage starten würden. Es wäre für unsere schweizerische Sicherheitspolitik wirklich schade, wenn das Projekt "Armee XXI" mit Fehlern behaftet starten würde. Ich möchte eine gut ausgebildete Armee, die mehr kann als die heutige und die durch ihre Bereitschaft jederzeit fähig ist, subsidiäre Aufträge erfolgreich zu erfüllen. Ich möchte eine Armee, die moderne und effiziente Führungsstrukturen aufweist.

Aufgrund dieser Zielsetzungen werde ich Sie in der Detailberatung bitten, doch eher dem Konzept der Minderheit zu folgen. Ich werde die Minderheitsanträge jedoch erst bei der Gesetzesberatung darlegen. So viel zum Eintreten.