Schmid Martin · Ständerat · 2017-02-28
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Die Motion für ein einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert wurde am 14. März 2013 eingereicht. Sie verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, sodass Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum oder Inhaber eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch im Laufe der Gebrauchsdauer einmalig entscheiden können, dass der Eigengebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt. In diesem Fall könnte ein Eigentümer die privaten Schuldzinsen noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abziehen, Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung hingegen könnte er nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die effektiven Unterhaltskosten sowie die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften wären bis zu einem definierten Maximalbetrag weiterhin abzugsfähig, Kosten für Energiespar-, Umweltschutz- und denkmalpflegerische Massnahmen könnten im heutigen Umfang abgezogen werden.
Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat die Motion am 25. September 2014 mit 93 zu 90 bei 3 Enthaltungen knapp angenommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er hat sich in den Fragen zum Wohneigentum offen gezeigt, er hat aber dafürgehalten, dass ein solcher Systemwechsel in sich konsistent, ausgewogen und finanziell verkraftbar sein müsse. In Bezug auf den vorliegenden Vorstoss kam der Bundesrat zum Schluss, dass diese Voraussetzungen mit den darin vorgeschlagenen Eckwerten nicht erfüllt wären. Aus Sicht des Bundesrates weist die Motion Schwächen auf, denn wer von diesem neuen Wahlrecht Gebrauch machen würde, könnte immer noch die Unterhaltskosten abziehen, wenn auch in einem beschränkten Umfang. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung des Abzugs für die privaten Schuldzinsen weist gemäss Bundesrat Schwächen auf, weil damit für Privathaushalte, die andere Vermögenswerte haben, die hohe Erträge abwerfen, ein vorteilhaftes Regime geschaffen würde. Zudem würde die vorgeschlagene Wahlmöglichkeit für Wohneigentümerinnen und -eigentümer zu einem Instrument der Steueroptimierung führen. Als weiteres Argument führt der Bundesrat noch auf, dass die Revision zu finanziellen Ausfällen führen würde, die je nach Berechnung bis über eine halbe Milliarde Franken gehen würden. Gleichzeitig wären auch die Kantons- und Gemeindeeinnahmen betroffen, aber mangels Daten könne diesbezüglich keine Aussage gemacht werden.
Wir haben dann in der Kommission sehr lange über das Thema diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass die Motion Egloff in dieser Art, mit dem Wahlmodell, nicht der richtige Lösungsansatz ist. Insbesondere war die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass ein System der Wahlfreiheit nicht die Lösung sei, die im Bereich des Wohneigentums anzustreben ist.
In der Tat wurde von der Minderheit darauf hingewiesen, dass es auch punktuell andere Wahlmöglichkeiten im Steuerrecht gebe. Das ist richtig. Es ist aber nicht üblich, und insbesondere auch aufgrund der Verfahrensökonomie und der bürokratischen Aufwendungen ist auf solche Lösungen in der Regel zu verzichten.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Initiative des Hauseigentümerverbandes "Sicheres Wohnen im Alter" nur ganz knapp abgelehnt worden ist. Wir haben dann über die Problematik des Eigenmietwertes eine sehr lange Diskussion geführt. Es ist in der Tat so, dass das Sinken des Zinsniveaus dazu geführt hat, dass die Liegenschaften-Schätzpreise und -Bewertungen bei vielen Hauseigentümern in den letzten Jahren quasi durch die Decke gegangen sind und dass gleichzeitig die Abzüge aufgrund der viel tieferen Schuldzinsen geringer geworden sind. Das ist eine Tatsache, das ist in vielen Gegenden unseres Landes feststellbar. Aber eben, das hängt insbesondere auch mit der Nullzinspolitik zusammen.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, haben wir die Motion in einem breiten Kontext diskutiert. Die Kommission hat dann entschieden, einen Systemwechsel nochmals über eine parlamentarische Initiative (17.400) zu beantragen. Es soll nochmals ein Anlauf genommen werden, um vom Eigenmietwert, diesem politischen Dauerbrenner der letzten Jahre, Abschied zu nehmen.
Offen sind natürlich die Eckwerte eines solchen Systemwechsels. Sie können mir sagen, wir würden hier eine fast chancenlose Übung starten. Das mag sein; die letzten Vorlagen sind alle gescheitert. Aber in der WAK waren wir der Auffassung, dass man mindestens einen Versuch wagen sollte, mehr als scheitern könne man ja nicht.
In der Konsequenz ist die Mehrheit dann auch der Auffassung gewesen, dass die Wahlmöglichkeit, wie sie die Motion Egloff vorschlägt, keine Lösung darstellt. Dass ein Hauseigentümer einmal in seinem Leben wählen kann, würde aus unserer Sicht zu Optimierungsmöglichkeiten führen, die nicht die Lösung darstellen können. Es wurde dann auch noch von einem Neuerwerb einer Ersatzliegenschaft über die Kantone hinweg gesprochen. Da sieht man, dass solche einmaligen Wahlrechte in der Praxis zu Problemen führen würden.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen deshalb vor, die Motion Egloff abzulehnen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die WAK eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel des Systemwechsels gestartet hat. Wir haben gleichzeitig - sozusagen als Pfand und auch als Zugeständnis an den Hauseigentümerverband - die Behandlung der eingereichten Petition (16.2014) sistiert, bis wir mit den Arbeiten rund um den Eigenmietwert weitergekommen sind.
Das waren meine Ausführungen zu dieser Motion Egloff. Die Kommission hat mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen [PAGE 49] entschieden, Ihnen zu beantragen, im Unterschied zum Nationalrat diese Motion abzulehnen.