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Eder Joachim · Ständerat · 2017-02-28

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Offenbar besteht Einigkeit, dass im Bereich des Eigenmietwertes endlich etwas passieren muss, und zwar etwas Entscheidendes. Über den Weg herrscht allerdings eine unterschiedliche Auffassung, das haben die Beratungen unserer WAK und die bisherigen Voten gezeigt.

Ich beantrage Ihnen, der Minderheit Germann zuzustimmen und die Motion Egloff anzunehmen. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Hauseigentümer und Mitglied des Ausschusses des Hauseigentümerverbandes Schweiz und vertrete damit über 300 000 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in unserem Land.

Das einmalige Wahlrecht, wie es die Motion Egloff vorsieht, greift moderat ins geltende System ein und bevorzugt keine Eigentümerkategorie. Es gilt nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, also nicht für Ferienliegenschaften oder Renditeobjekte im Privatvermögen. Es erfüllt auch, dies scheint mir ganz wichtig zu sein, den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung.

Das Wahlrecht stellt keine Fünfer-und-Weggli-Lösung dar - das möchte ich betonen -, denn es ist eben einmalig. Wer davon Gebrauch macht und damit den Systemwechsel vollzieht, ist künftig an seine Wahl gebunden und kann nicht mehr zum gegenwärtig geltenden System mit Eigenmietwert und Abzügen zurückwechseln.

Ich verstehe beim besten Willen nicht, was am Grundprinzip dieses Wahlrechts so falsch sein soll, steht doch nichts anderes als die Eigenverantwortlichkeit, die wir sonst immer hochpreisen, im Mittelpunkt. Die meisten Einwände, die wir in der Diskussion gehört und im Bericht der WAK gelesen haben, scheinen formeller Natur zu sein. Sie verkennen, dass es heute vor allem darum geht, dem Anliegen grundsätzlich Rechnung zu tragen, dem zustimmenden Beschluss des Nationalrates zu folgen und damit auch in unserem Rat klar zu dokumentieren, dass das System des Eigenmietwertes reformbedürftig ist und in diesem Bereich zwingender Handlungsbedarf besteht. Viele von der Mehrheit aufgeworfene Punkte sind Detailfragen - ich betone: wichtige Detailfragen - und können, ja müssen dann, wie dies bei jedem Geschäft der Fall ist, in der nächsten Phase in den zuständigen Kommissionen und in beiden Räten besprochen und bereinigt werden. Das Hauptziel dabei muss sein, wie es der Kommissionspräsident, Martin Schmid, ausgeführt hat, vom Eigenmietwert Abschied zu nehmen. Das sind seine Worte.

Was ich in der ganzen Diskussion noch kurz erwähnen möchte, sind die folgenden vier Punkte:

1. Das Anliegen, den weltweit einzigartigen Eigenmietwert abzuschaffen, scheint mir heute in der Bevölkerung mehrheitsfähig. Das zeigte sich schon bei der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter", die am 23. September 2012 zwar von Volk und Ständen abgelehnt wurde, aber doch einen beachtlichen Jastimmenanteil von 47,4 Prozent und die Zustimmung von 9,5 Ständen erreichte. Die am 10. November 2016 mit über 145 000 Unterschriften eingereichte Petition gegen den Eigenmietwert unterstreicht den Druck aus der Bevölkerung ebenfalls deutlich. Die Manifestation auf dem Bundesplatz, bei der viele von Ihnen ja anwesend waren, war jedenfalls eindrücklich, ähnlich dem Aufmarsch der Bauern, einfach nicht so laut.

2. Insbesondere für die ältere Generation kann die Eigenmietwertbesteuerung eine grosse Belastung darstellen. Oftmals haben diese in jungen Jahren eine Wohnung oder ein Haus gekauft und über lange Zeit abbezahlt, mit dem Gedanken an eine schuldenfreie Immobilie als Altersvorsorge. Oft belastet diese Steuerbelastung Eigentümer im Pensionsalter. Die Belastung mit einem fiktiven Einkommen wird als arg ungerecht empfunden. Ich persönlich erachte es auch als stossend, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, welche dank Konsumverzicht ihre Schulden im Laufe des Erwerbslebens amortisiert haben, um im Pensionsalter möglichst lange ohne grosse finanzielle Belastung im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben zu können, für ihren Effort steuerlich [PAGE 51] abgestraft werden. Es müsste eigentlich gerade umgekehrt sein. Im Interesse unserer Volkswirtschaft müsste man die wachsende Zahl an älteren Personen bei der Übernahme von Selbstverantwortung für ihre Altersvorsorge unterstützen.

3. Es ist kein Geheimnis, dass aufgrund des extremen Niedrigzinsniveaus die Schuldzinsabzüge der Wohn- und Hauseigentümer massiv gesunken, im Gegenzug aber die Steuereinnahmen ebenso deutlich gestiegen sind. Bund, Kantone und Gemeinden sind also seit Jahren grosse, sehr grosse Profiteure dieser Situation. Leider ist niemand in der Lage - ich behaupte sogar: niemand willens -, diese erheblichen Steuererträge zu beziffern. Alle Verantwortlichen, die ich kontaktiert habe, sprechen aber von Milliardenbeträgen. Sie werden mir jetzt entgegenhalten, dass dies auch schon umgekehrt gewesen sei. Das stimmt. Aber an der gegenwärtigen Situation ist sehr stossend - und das ist das Spezielle -, dass es immer noch Kantone gibt, welche trotz Niedrigzinsniveau den Eigenmietwert anheben, und dies erst noch mit höchst unterschiedlichen Parametern; das ist wirklich stossend.

4. Der Bundesrat führt aus, das einmalige Wahlrecht würde zu einer Komplizierung des Steuerrechts und damit zu Mehraufwand führen. Diese Argumentation, Herr Bundesrat und Finanzminister, erstaunt mich sehr, vor allem im Zeitalter der allumfassenden und alles ermöglichenden Informatik. Das Gegenteil ist meines Erachtens der Fall. Die periodische Festlegung des Eigenmietwertes sowie die anschliessenden Beschwerdeverfahren bedeuten heute für die Eigentümer und die Gemeinwesen einen enormen Aufwand. Mit dem einmaligen Wahlrecht wird dieser geringer, weil die Verhältnisse klar sind. Die Behörden werden also entlastet.

Ich muss noch eine Korrektur zu meiner einleitenden Bemerkung machen. Ich bin natürlich nicht Vertreter von 300 000 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern - das masse ich mir nicht an -, aber im Hauseigentümerverband hat es 300 000 Mitglieder; damit ist das richtiggestellt.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Unzufriedenheit über die aktuelle Rechtslage ist gross, die Reform dringend, unser Grundsatzentscheid nötig. Ich bin, Herr Kommissionspräsident, auch überzeugt, dass es bei jeder Lösung ohne Wahlrecht Verliererinnen und Verlierer gibt.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Germann zuzustimmen und die Motion Egloff anzunehmen.

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