Germann Hannes · Ständerat · 2017-02-28
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-28
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: In der Schweiz hat man rund 700 Milliarden Franken Hypothekarschulden. Das ist sehr viel. Wenn der Sprecher der Kommission davon spricht, das System könnte in Zukunft als Instrument der Steueroptimierung verwendet werden, dann muss ich ihm wohl nicht erklären, dass es das ja bereits ist, in höchstem Masse. Jetzt sind ja die Zinsen sehr tief, sodass kein Hauseigentümer, der Systemoptimierung betreiben will, einen Grund hat, die Hypotheken zurück- oder abzuzahlen; er wird sie, im Gegenteil, so hoch wie möglich belassen, um das System ausnutzen zu können. Das war immer schon so, es war immer schon ein Instrument der Systemoptimierung; das hat bereits der frühere Finanzminister Villiger gesagt. Er hat damals auch Zahlen vorgelegt und ganz klar aufgezeigt, dass der Grossteil der Leute, die eigentlich gar keine Hypotheken nötig hätten, vom System des Eigenmietwertes, von der Eigenmietwertbesteuerung, profitiert. Das ist ja das Schizophrene und Paradoxe an diesem System mit der Besteuerung eines fiktiven Einkommens, das, wie gesagt, eben gar nicht vorhanden ist. Es ist zudem ein Unikum; dieses System gehört deshalb abgeschafft. In dieser Frage hat die Kommission denn auch einen Konsens gefunden.
Es gab dann 2012 eine Initiative des Hauseigentümerverbandes, dessen Vorstand ich angehöre, die den Titel "Sicheres Wohnen im Alter" hatte. Sie ist kritisiert worden, indem man sagte, dass es nicht angehe, dass nur jene einen Systemwechsel machen dürften, die das AHV-Alter erreicht hätten. Das sah die Initiative vor, wollte man doch bewusst die ältere Generation entlasten, damit beim Wegfall des Einkommens nicht auch noch ein hoher Eigenmietwert aufgerechnet wird. Man hat das kritisiert, indem man sagte, dass so etwas, wenn überhaupt, für alle gelten müsse.
Nun hat Kollege Egloff dies im Nationalrat verlangt und eine Motion eingereicht, mit der ein Wahlrecht für alle, also nicht nur für die Pensionierten, vorgeschlagen wird. Man ist also den Forderungen von damals entgegengekommen. Ich erinnere Sie daran: Die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" hat das Volksmehr damals nur gerade um 2,7 Prozent der Stimmen verfehlt. Der Handlungsbedarf ist also auch im Volk anerkannt, nicht nur hier in den Räten.
Wie geht es jetzt weiter? Herr Egloff macht einen Vorschlag; Sie haben diesen Text, ich führe ihn nicht weiter aus. Es geht um ein Wahlrecht mit einigen Massnahmen, die noch ergänzend dazukommen, beispielsweise, dass effektive Unterhaltskosten bis zu einem maximalen Betrag von 4000 Franken abgezogen werden können respektive dass die Kantone bei der Festlegung dieses Maximalbetrages frei wären. Was auch gleich bleibt, ist die Abzugsfähigkeit von Massnahmen für Energiesparen, Umweltschutz und Denkmalpflege, bei denen es sich ja um Auflagen der öffentlichen Hand handelt. Das scheint insofern logisch zu sein. Die Kritik wird also aufgenommen, und das Wahlrecht wird allen ermöglicht.
Nun ist Kritik am System des Wahlrechts geäussert worden. Ich wiederhole es hier gerne: Es ist durchaus nicht so - das hat auch der Kommissionspräsident eingeräumt -, dass es heutzutage keine Wahlrechte geben würde. Sie sind im geltenden Steuerrecht sogar recht verbreitet. Bei den direkten Steuern hat man oftmals die Wahl zwischen Abzügen mittels Pauschale oder eben dann mittels des effektiven Aufwandes, den man nachweisen kann - so z. B. für Berufsauslagen, für Weiterbildungs- und Umschulungskosten, für die Kosten der Verwaltung des beweglichen Privatvermögens durch Dritte oder auch bei der Besteuerung der Dividenden oder der Beteiligungsgewinne.
Auch im Mehrwertsteuerrecht sind zahlreiche Wahlrechte vorhanden, und das Mehrwertsteuerrecht ist ja nun nicht gerade das einfachste aller Steuerrechte. Man kann sich dort freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen lassen, man hat die Option der Besteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen. Man kann sogar mit Saldosteuersätzen abrechnen lassen, also zu einem bestimmten, festgelegten Satz, ohne dass dies zu übermässigen Schwierigkeiten führen oder sogar als unzulässig erachtet würde. So neu ist das nun auch wieder nicht.
Betreffend den bürokratischen Aufwand könnte ich auch noch darauf hinweisen, dass das Eigenmietwertsystem auch nicht ganz ohne ist: Namentlich die Leute, die darunter leiden und den Eigenmietwert anfechten, lösen damit auch einen erheblichen Aufwand aus. Auch die Schätzung von Wohnungen und die Berechnung der Eigenmietwerte ist doch mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden. Aber, wie es so schön heisst, das Leben ist halt ein bisschen kompliziert.
Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen: Die WAK hat eine parlamentarische Initiative beschlossen. Diese liegt hier leider nicht vor, was durch das Zweikammersystem bedingt ist; sie wird hoffentlich auch in der Schwesterkommission eine Mehrheit finden. In unserer WAK ist ihr einstimmig Folge gegeben worden. Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich finde, dass die Kommissionsinitiative vieles bis alles verspricht, aber wohl wenig bis nichts wird halten können.
Ich sage Ihnen gerne, in welche Richtung diese parlamentarische Initiative zielt: Bezüglich der Abschaffung des Eigenmietwerts ist alles gleich. Zudem wäre das System "so anzupassen, dass das neue System unter Berücksichtigung eines langfristigen Durchschnittszinses möglichst haushaltneutral wirkt" - okay - und dass "im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern entstehen". Ein solcher Vergleich ist schon etwas schwieriger, zumal ja zum Beispiel die Vergleiche in Bezug auf das Wohnen in einem Einfamilienhausquartier nicht so einfach sind und dort viele Werte fehlen. Das System soll im Übrigen so angepasst werden, dass "nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gefördert wird". Immerhin, der Verfassung soll Rechnung getragen werden. Aber Sie ersehen aus dieser offenen Formulierung: Wir gehen zurück auf Feld eins oder sogar auf Feld null. Man braucht also kein Prophet zu sein, um sagen zu können: Wenn ein Vorstoss bei einer dermassen umstrittenen Geschichte mit 11 zu 0 Stimmen unterstützt wird, dann ist wahrscheinlich in Bezug auf die Stossrichtung nicht sehr viel vorgegeben. Es heisst einfach: Man will noch einmal etwas tun.
Andersherum nähmen wir mit der Motion eben auch gleich den Bundesrat in die Pflicht. Der Bundesrat hat signalisiert, er wolle nichts mehr machen. Das ist nach der Ablehnung der Initiative auch verständlich. Es ist nicht ein Anliegen des Bundesrates, es ist ein Anliegen des Parlamentes. Es liegt ein Beschluss des Nationalrates vor: Die Motion ist, wenn auch knapp, angenommen worden. Wenn wir diese Motion heute auch annehmen, dann ist die ganze Angelegenheit beim Bundesrat. Der Bundesrat hat noch nie oder höchst selten eine Motion eins zu eins umgesetzt. Es ist ihm unbenommen, allenfalls auch nach der Vernehmlassung Anpassungen zu machen. Danach wird die Motion wie in solchen Fällen üblich abgeschrieben. Wir kennen das Prozedere zur Genüge. Ich brauche Ihnen das nicht weiter darzulegen. Ich finde also, dieses Geschäft wäre beim Bundesrat am richtigen Ort. Ansonsten spielen wir hier Pingpong zwischen den Kommissionen und innerhalb des Parlamentes. Am Schluss müssten wir dann doch eine Vernehmlassung machen; die Kantone sollten ja mit einbezogen werden. Dann soll das doch besser gerade direkt der Bundesrat erledigen. Dann wäre er bei der ganzen Geschichte auch mit an Bord.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier ein klares Zeichen zu setzen. Es besteht Handlungsbedarf. Nehmen wir diese Motion an! Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Minderheitsantrages.