Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-02-28
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-28
Wortprotokoll
Das Thema Eigenmietwert gehört wohl zu denjenigen Themen, die das Parlament fast am häufigsten beschäftigen. Es kommt in den Räten in schöner Regelmässigkeit in Form von entsprechenden Vorstössen immer wieder aufs Tapet.
Wir drehen uns in dieser Frage wahrscheinlich so stark im Kreis, wie das bei wohl keinem anderen Thema in diesem Haus der Fall ist. Schauen Sie einmal in Curia Vista unter dem Stichwort "Eigenmietwert" nach. Sie werden feststellen müssen, dass Dutzende Vorstösse und Botschaften in den letzten zwanzig Jahren eingereicht, behandelt, an die jeweils andere Kammer überwiesen, debattiert und schlussendlich versenkt worden sind. Die Begründungen sind immer die gleichen, obwohl sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Das trifft insbesondere jetzt zu.
So argumentierte man einerseits jeweils, dass die Wohnungs- und Hauseigentümer gegenüber den Mietern schon heute fiskalisch bessergestellt seien und deshalb eine weitere Begünstigung nicht angezeigt sei; dass die Höhe der Eigenmietwerte aufgrund von sonst erzielten Zinserträgen gerechtfertigt sei; dass das verfassungsmässige Gleichheitsprinzip verletzt werde; dass eine Abschaffung des Eigenmietwertes nur in einem reinen Vorgang, also bei gleichzeitiger Abschaffung des Zins- und Unterhaltsabzugs, akzeptabel und korrekt wäre und dass es für den Bund und die Kantone zu inakzeptablen Einnahmenausfällen kommen würde.
Andererseits wird festgestellt, dass es ungerecht sei, den Wohnungs- und Hauseigentümern ein fiktives Einkommen aufzurechnen, das in dieser Höhe durch das eingebrachte Eigenkapital gar nicht erzielt werden könne und sie dadurch in enormem Ausmass benachteilige; dass ein Abzug des Schuldzinses wichtig und insbesondere für Neuerwerber von zentraler Bedeutung sei; dass Eigenheimbesitzern im Pensionsalter die ungerecht hohen Eigenmietwertaufrechnungen fiskalisch immer mehr Mühe machten; dass die Steuerbelastung dadurch untragbar werde und immer mehr auch zu Verkäufen der Liegenschaften führe; dass die Höhe des Eigenmietwertes aufgrund unterschiedlicher kantonaler Schatzungsgrundlagen ungleich sei oder dass ein gestrichener Unterhaltsabzug zur Vernachlässigung der Liegenschaftssubstanz führe und damit auch die Wirtschaft beeinträchtigt werde. Man könnte diese Aufzählung noch beliebig weiterführen.
Es gibt aber auch noch andere, meines Erachtens noch wichtigere Faktoren, die zu einer möglichst schnellen und konstruktiven Lösung führen müssen: Das System der Eigenmietwertbesteuerung ist systemisch falsch aufgebaut. Statt Hypothekarschulden abzubauen, wie das übrigens in unseren Nachbarländern zwingend ist, haben wir ein System, das gerade diesem wichtigen Aspekt zuwiderläuft. Das Interesse an einer Schuldentilgung schmilzt, weil praktisch jeder Franken, der dem Hypothekargeber zurückbezahlt wird, automatisch zu tieferen Abzügen und somit zu höheren Steuern führt. Das ist auch einer der Hauptgründe, warum die Pro-Kopf-Verschuldung in der Schweiz weltweit am höchsten ist - eigentlich absurd!
Gerade in der heutigen Phase der sehr tiefen Zinsen, in welcher der Staat von diesem Fehlsystem sehr stark profitiert und somit die Eigenheimbesitzer zu Milchkühen verkommen, müsste eigentlich ein sehr grosses Interesse daran bestehen, Schulden zu tilgen - wenn nicht jetzt, wann denn sonst? Das Argument, dass mit dem eingesetzten Eigenkapital eine höhere Rendite als mit dem System des Eigenmietwertes zu erzielen wäre, trifft heute ebenfalls ganz sicher nicht mehr zu. Eigentlich sollten wir auch aus sozialpolitischen Gründen ein Interesse daran haben, dass beim Erreichen des Rentenalters die hypothekarische Belastung so tief wie möglich ist. Je tiefer die Aufwendungen in diesem Alter sind, desto höher ist der effektive Wert des erhaltenen Rentenfrankens, und desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine Ergänzungsleistungen bezogen werden müssen.
In diesem Sinne habe ich schon am 16. Dezember 2005 eine entsprechende Motion - meine erste übrigens - in diesem Rat eingereicht, die Motion 05.3864. Sie wurde von unserem Rat angenommen und dann leider im Nationalrat versenkt. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche weitere Versuche zur Problemlösung vorgenommen. Sie scheiterten meist aus ideologischen Gründen und teilweise aufgrund eines sturen Verhaltens von Personen aus bestimmten Parlamentskreisen. Das ist auch der Grund, warum wir uns in dieser Frage seit Jahren, wie bereits erwähnt, im Kreise drehen und eine Lösung effektiv immer wieder in weite Ferne rückt.
Auch die Begründung, wie sie die Mehrheit der Kommission vorbringt, ist nicht neu. Diese Argumente kamen praktisch bei allen anderen Vorstössen und Antworten von Kommissionen und des Bundesrates auch zum Tragen und führten zur Blockade. Gerade das Argument, dass die Abschaffung auf diesem Weg zu grossen Einnahmenausfällen führe, ist lediglich eine momentane Sicht. Wie sieht es denn aus, wenn die Schuldzinsabzüge infolge höherer Hypothekarzinsen massiv anwachsen und die fiskalischen Erträge infolge eines höheren Totals der möglichen Abzüge, als es die Eigenmietwerte sind, plötzlich zu Verlusten werden? Das hatten wir doch auch schon.
Ich gebe es zu: Die Motion Egloff ist auch aus meiner Sicht nicht optimal. Es wäre mir auch lieber, man würde eine generelle Abschaffung des doch ungerechten Eigenmietwertes vornehmen. Aber mit der Zustimmung zur Motion schaffen wir eine Zerschlagung des gordischen Knotens. Wir müssen dringend zu einer Lösung kommen und einen ersten Schritt in die richtige Richtung machen. Der Antrag der Mehrheit wird bei einer Annahme der Motion dazu führen, dass auch in den nächsten Jahren der Status quo beibehalten und es zu keiner Lösung kommen wird. Ich wage es hier zu prophezeien: Bis in die Mitte des nächsten Jahrzehnts werden wir keine Lösung haben.
Der Wille der Regierung, das Problem einer Lösung zuzuführen, ist sehr klein beziehungsweise, aus fiskalisch verständlichen Gründen, gar nicht vorhanden. Ich werde deshalb [PAGE 52] dieser Motion zustimmen und ersuche Sie, ebenfalls der Minderheit zu folgen. Helfen Sie mit, dieses Problem endlich einmal zumindest im Ansatz zu lösen.