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Amherd Viola · Nationalrat · 2017-03-01

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Geschäft eine letzte Differenz zu bereinigen, und zwar geht es um den Schwellenwert in Artikel 931 des Obligationenrechts. Dieser Artikel regelt die Umsatzhöhe, ab welcher Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Kommissionsmehrheit will in dieser Frage dem Ständerat folgen, welcher die Eintragungspflicht analog dem Bundesrat ab einem Jahresumsatz von 100 000 Franken vorsieht.

Die CVP-Fraktion hat diesen Schwellenwert von 100 000 Franken bereits in der ersten Lesung unterstützt. Entsprechend bitten wir Sie, mit der Kommissionsmehrheit dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit, welche die Grenze bei 500 000 Franken ansetzen will, abzulehnen.

Die Gründe dafür sind die gleichen, wie wir sie bereits in der Wintersession angeführt haben. Das Handelsregister dient der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs. Da in unserem Land der grosse Teil der als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebe weniger als eine halbe Million Franken Umsatz macht und auch deren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Anspruch auf Sicherheit im Rechtsverkehr [PAGE 74] haben, unterstützt die CVP die Schwelle von 100 000 Franken. Es ist ganz einfach so, dass bei einem Mindestumsatz von einer halben Million Franken nur noch wenige Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden müssten. Das würde, wie es Frau Bundesrätin Sommaruga im Ständerat gesagt hat, zu einer faktischen Abschaffung der Eintragungspflicht für Einzelunternehmen führen. Eine derartige Verschlechterung des Rechts- und Gläubigerschutzes will die CVP-Fraktion nicht in Kauf nehmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.