Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-03-01
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-03-01
Wortprotokoll
Die Schweiz hat vor Jahren ein Gentech-Moratorium mit zwei Zielen erlassen: erstens um mehr Informationen über die Risiken dieser damals noch recht neuen Produkte zu bekommen und zweitens um Sicherheit und Zeit hinsichtlich des Entscheids zu gewinnen, ob es sinnvoll sei, in der Schweiz den Anbau von GVO zu ermöglichen.
Was Punkt eins, die Risiken, betrifft, konnte in den letzten Jahren doch eine grosse Zahl der Bedenken und Vorbehalte ausgeräumt werden. Das würde eigentlich dafür sprechen, den Anbau nun zuzulassen. Der Bundesrat kommt allerdings zum Schluss, dass nach wie vor Unsicherheiten verbleiben, die für eine Verlängerung des Moratoriums sprechen.
Was Punkt zwei betrifft, den Grundsatzentscheid "GVO: ja oder nein?", bin ich mir nicht so sicher, ob wir in den letzten Jahren wirklich an Sicherheit gewonnen haben, was der richtige Weg ist. Für mich persönlich ist die Unsicherheit eher gewachsen. Es gibt Argumente für eine Freigabe. Beispielsweise wird im Nationalen Forschungsprogramm 59 festgehalten, dass herkömmliche Züchtungen mit denselben Risiken verbunden sind wie Züchtungen per Gentechnologie. Dank neuen Techniken wird zunehmend nicht mehr feststellbar sein, ob etwas gentechnisch verändert wurde oder nicht. Wir wissen heute nicht mit Sicherheit, ob es schon gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz gibt oder nicht. So gesehen wird es zunehmend fraglich, ob ein Verbot noch Sinn macht und auch durchsetzbar ist, ob wir uns gegen etwas wehren, was schon da ist, und ob wir eine Entwicklung aufzuhalten versuchen, die unaufhaltbar ist.
Andererseits gibt es trotz dieser Entwicklungen in Europa eher eine Tendenz, den Anbau einzuschränken oder zu verbieten. Seit 2003 existieren in der EU auf freiwilliger Basis, der sogenannten Charta von Florenz, zehn GVO-freie Gebiete. Seit 2010 ist Madeira die erste europäische Region, die gestützt auf eine verbindliche Rechtsgrundlage offiziell zur GVO-freien Zone erklärt wurde. Per Oktober 2015 haben 19 der 28 EU-Mitgliedländer ein Gesuch um ein Verbot des GVO-Anbaus eingereicht. Wenn ich diese Entwicklungen beobachte, stellt sich damit für uns die Frage, ob die Schweiz eher eine Vorreiterrolle übernehmen oder vorsichtig zurückhaltend abwarten und beobachten will.
Es kommt Folgendes dazu: Ist der GVO-Anbau einmal zugelassen, muss man in der sehr komplexen Risikoabwägung berücksichtigen, dass dieser Entscheid wohl unumkehrbar ist. In meinem Kanton werden 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Schweiz bearbeitet. Eine Standesinitiative Bern (16.303), welche eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums verlangt, wurde vom Grossen Rat mit 112 zu 6 Stimmen angenommen. Über diese doch eindeutige Haltung will ich mich nicht leichtfertig hinwegsetzen. Bestärkt werde [PAGE 65] ich dabei erstens durch Entwicklungen in den anderen Ländern Europas, wie ich sie geschildert habe, zweitens durch unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft, deren Zukunft ich eher unter dem Label natürlich und naturnah sehe und weniger als Vorreiterin im Bereich gentechveränderte Lebensmittel. Drittens werde ich durch die Haltung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bestärkt, die bisher auf gentechnisch veränderte Lebensmittel doch sehr skeptisch reagiert haben. Ich sehe in absehbarer Zeit weder in der Politik noch in der Bevölkerung Mehrheiten für eine Zulassung des GVO-Anbaus. Lässt man den GVO-Anbau nicht zu, braucht es auch keine Koexistenzregelung. So gesehen kann man auf diese vorderhand verzichten. [GZ]
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in allen Teilen der Mehrheit zu folgen.