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Germann Hannes · Ständerat · 2017-03-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich spreche mich ebenfalls für Eintreten aus und bitte Sie, der Vorlage im Sinne der Mehrheit zuzustimmen. So werde ich auch plädieren. Ich behalte mir vor, mich allenfalls zu einzelnen Detailfragen noch einmal zu äussern, falls das notwendig sein sollte.

Nun muss ich vorwegnehmen: Die Koexistenz und die Schaffung von GVO-Anbaugebieten sind aus meiner Sicht abzulehnen. Die Schweiz ist einfach zu klein. Bei einer Koexistenz könnten Verunreinigungen, wenn überhaupt, dann nur mit sehr grossem Aufwand verhindert werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse kommt zum Schluss, dass kein nennenswerter Nutzen damit verbunden wäre. Sie zeigt indes aber auch relativ hohe Kosten auf. Wir müssen feststellen, dass die Akzeptanz sozioökonomisch gering ist. So würde wohl auch der Absatz relativ schlecht sein und der Erlös für die Produzenten entsprechend gering.

Für mich mitentscheidend ist die Tatsache, dass die Akzeptanz für gentechnisch veränderte Lebensmittel in unserem Land nicht vorhanden bzw. zu klein ist. Das ist nicht nur eine Einschätzung von mir persönlich, sondern zeigt sich ganz klar auch aus Umfragen. Der wichtigste Punkt ist sicher, dass 85 Prozent der Schweizer Bevölkerung keine gentechnisch veränderten Lebensmittel wollen; dies gemäss einer Studie, die Coop gemacht hat.

Man kann natürlich Argumente finden, die für eine Freisetzung oder liberalere Handhabung sprechen. Aber die Schweiz ist wie gesagt ein sehr, sehr kleinräumiges Land und wäre auch von den bisherigen Sorten her, die man kennt, nicht geeignet, diesen Anbau zu ermöglichen. Ich gehe hier nicht weiter in die Details, aber die Flächen, auf denen das jetzt beim Mais oder bei Baumwollprodukten angewendet wird, sind dermassen gross, dass die Landwirtschaft in der Schweiz dies gar nicht so umsetzen könnte. Das sind weitere praktische Gründe. Die durchschnittliche Feldgrösse wäre 20 Quadratkilometer, und das ist doch in der Schweiz unrealistisch. Meine Kollegin Munz aus dem Nationalrat hat festgestellt, dass es dann im zugegebenermassen sehr kleinen Kanton Schaffhausen nur zwei Betriebe geben würde.

Aber wie gesagt, ich habe es auch in der Kommission erwähnt: Wir erachten diese GVO-Freiheit als ein wichtiges Label der Schweizer Landwirtschaft. Insgesamt 7 Kantone, 2 Regionen und 84 Gemeinden haben sich sogar als gentechnikfrei erklärt. Ich weiss nicht, Herr Noser, ob Sie dem zustimmen könnten, dass dem auch tatsächlich so ist; wahrscheinlich eher nicht. Aber die Tatsache ist und bleibt, dass 85 Prozent der Bevölkerung oder, sagen wir, mehr als drei Viertel diese Lebensmittel gar nicht wollen. Deshalb sollten wir GVO auch nicht freisetzen, denn freisetzen kann man nur einmal, wie man - ich sage es jetzt genderneutral - auch die Unschuld nur einmal im Leben verlieren kann, und dann ist es eben passiert. Wenn GVO freigesetzt werden, bringt man die Schweiz nie mehr sauber. Zu glauben, man könne in der Schweiz eben Gentech-Zonen und gentechfreie Zonen unterhalten, das ist dann tatsächlich ein Irrglaube. Darum, meine ich, sind wir gut beraten, hier der Mehrheit zu folgen.

An sich müsste man eigentlich das Verbot ohne zeitliche Beschränkung eintragen. Man kann, wenn sich etwas ändert, ein Gesetz anpassen, man kann Änderungen vornehmen. Das dauert auch nicht viel länger als die Entwicklung von neuen Sorten, die immer drei bis vier oder noch mehr Jahre in Anspruch nimmt. Man hätte also, wenn sich irgendetwas Fundamentales ändern sollte, genügend Vorlauf, hier die entsprechenden Anpassungen zeitgerecht vorzunehmen. Es wäre mir im Moment lieber, statt alle vier Jahre wieder eine Bürokratenübung zu machen, das Verbot ohne zeitliche Beschränkung zu machen, mit der Offenheit, die wir sicher immer haben und die auch die Generationen nach uns haben werden. Eigentlich wäre es besser, das Verbot für unbestimmte Zeit ins Gesetz aufzunehmen, statt Moratorien zu machen; ich plädiere sonst aber halt für die acht Jahre. Es ist mir eigentlich zuwider, das Moratorium wieder und wieder und nochmals zu verlängern. Wir haben heute aber keine andere Möglichkeit, darum plädiere ich hier im Sinne der Mehrheit Ihrer WBK.

Ich danke Ihnen für das Eintreten und die Zustimmung zu den Mehrheitsanträgen, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Berberat zur Dauer des Moratoriums.

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