Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-01
Wortprotokoll
Wie auch immer Sie persönlich, politisch oder moralisch zu Geldspielen stehen - Sie legiferieren hier nicht im rechtsfreien Raum, auch nicht auf der grünen Wiese, sondern wir haben für das Gesetz, das Sie heute beraten, eine gemeinsame Grundlage, und das ist Artikel 106 der Bundesverfassung, der am 11. März 2012 mit grosser Mehrheit, nämlich von 87 Prozent der Bevölkerung, und von sämtlichen Kantonen angenommen wurde. Dieser Verfassungsartikel ist sehr klar. Er sagt, dass wir für Geldspiele keinen freien Markt wollen, dass Geldspiele, wenn es um Spielbanken geht, in Form einer Konzession des Bundes erlaubt werden müssen. Er sagt: Wenn es um Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele geht, müssen diese von den Kantonen bewilligt und beaufsichtigt werden. Das hat mit freiem Wettbewerb und freiem Markt überhaupt nichts zu tun. Das hat die Bevölkerung aus guten Gründen so gewollt. Ich bitte Sie, dies bei der Beratung dieses Gesetzes ein wenig im Auge zu behalten.
Herr Reimann hat soeben gesagt, die Bevölkerung sei nicht gefragt worden, ob sie Internetsperren wolle. Das stimmt. Aber die Bevölkerung verlangt von uns, dass wir das, was in diesem Verfassungsartikel steht, durchsetzen. Und dafür müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein; wir kommen nachher sicher noch darauf zu sprechen. Sie alle wissen, dass wir der Bevölkerung nicht versprechen können, dass wir bei [PAGE 91] einer Online-Firma in Antigua die Steuern eintreiben. Das können wir der Bevölkerung nicht versprechen, weil das nicht geht. Deshalb müssen wir das, was die Bevölkerung in Auftrag gegeben hat, mit diesem Gesetz umsetzen. Und das heisst: Es wird keinen freien Markt geben, sondern es gibt eben ein Konzessionssystem. Das hat mit freiem Markt überhaupt nichts zu tun. Es gibt ein Bewilligungssystem, es gibt klare Vorgaben, wohin die Abgaben fliessen müssen, nämlich auf der einen Seite in die AHV, auf der anderen Seite in gemeinnützige Zwecke.
Es ist auch mit einem Konzessionssystem nicht so, dass jeder, der in die Schweiz kommt und hier im Bereich der Geldspiele etwas anbieten möchte, dies einfach tun kann. Das sieht die Verfassung nicht vor. Das hat die Bevölkerung nicht gewollt. Selbst wenn jemand die Bedingungen erfüllt, hat er kein Anrecht auf eine Bewilligung. Das wäre ein Lizenzierungssystem. Die Bevölkerung hat aber gesagt, sie wolle ein Konzessionierungssystem, und das ist etwas anderes.
Abschliessend noch etwas zu diesem Verfassungsartikel: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung hat gesagt, sie wolle dieses Konzessionierungs- und Bewilligungssystem sowohl für die terrestrischen Spielangebote wie auch für die Online-Angebote. Sie will keinen Unterschied machen. Lesen Sie noch einmal Artikel 106 der Bundesverfassung! Dort steht in Absatz 4, dass die Bestimmungen im Bereich Konzessionierung und im Bereich Bewilligung sowohl für terrestrische wie auch für Online-Angebote gelten. Daran müssen wir uns alle halten.
Das Gesetz, das Ihnen heute vorliegt, ist ein Gemeinschaftswerk. Wir haben dieses Gesetz in sehr enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Es ist klar, und Sie haben das alle auch gemerkt: Es geht bei den Geldspielen um sehr viel Geld. In der Schweiz werden jedes Jahr Hunderte von Millionen Franken umgesetzt. Die Geldspielbranche bietet Tausenden von Menschen einen Arbeitsplatz, das heisst, diese Branche hat eine beträchtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. 320 Millionen Franken sind im Jahr 2015 aus der Spielbankenabgabe in die AHV geflossen, und die Kantone haben gut 560 Millionen Franken aus Lotterien und Wetten für die Kultur, für Soziales und für den Sport einsetzen können. Das sind die Dimensionen. Es gibt also hier unterschiedlichste Interessen, es geht um sehr viel Geld, und deshalb, habe ich gehört, hat man auch bei Ihnen ein sehr starkes Lobbying betrieben - wir werden sehen, mit welchem Erfolg.
Ich kann Ihnen garantieren, dass es sich hier um eine ausgewogene Vorlage handelt. Wir haben das auch in der Vernehmlassung gesehen: Diese Vorlage wurde sehr positiv aufgenommen. Es ist auch im Ständerat weitgehend gemäss dem Entwurf des Bundesrates und damit auch der Kantone entschieden worden. Ich bitte Sie, sich auch daran zu orientieren, dann können Sie sicher sein, dass Sie hier nicht einer einzigen Lobby ausgeliefert sind.
Wir dürfen im Geldspielbereich und bei dieser Branche nicht übersehen, dass es hier auch beträchtliche Gefahren gibt. Die Spielsucht wurde erwähnt, die Geldwäscherei wurde erwähnt, die Bestechung wurde erwähnt. Unsere Verfassung trägt diesen Bedenken Rechnung, indem sie eben Bund und Kantone verpflichtet, einen angemessenen Schutz sicherzustellen. Der Gesetzentwurf sieht hier auch wichtige Neuerungen vor. Ich möchte drei Punkte erwähnen:
1. Betreffend den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel hält das Bundesgesetz neu fest, dass auch die Kantone mit ihren Lotteriegesellschaften Präventionsmassnahmen treffen müssen; die Spielbanken und die Lotteriegesellschaften müssen Personen vom Spielbetrieb ausschliessen, die von einer Fachstelle oder von einer Sozialbehörde als spielsüchtig gemeldet werden. Der Gesetzentwurf verfolgt konsequent den Grundsatz, dass Kranke nicht spielen dürfen.
2. Zu nennen sind auch die neuen Bestimmungen gegen die Geldwäscherei. Der Gesetzentwurf unterstellt nämlich nicht nur wie bisher die Spielbanken, sondern neu auch die Veranstalter sogenannter Grossspiele dem Geldwäschereigesetz. Damit treffen in Zukunft auch diese Anbieter Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei.
3. Der Gesetzentwurf enthält auch Bestimmungen gegen Wettkampfmanipulationen. Da gibt es heute noch Lücken. Solche Manipulationen werden künftig als Bestechung unter Strafe gestellt, und Verdachtsfälle müssen den Behörden gemeldet werden.
Zudem, und das wird dann auch noch zu Diskussionen Anlass geben, sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass das Spielangebot erweitert wird. Das Gesetz erlaubt den Spielbanken, über Internet oder andere telekommunikationsgestützte Netze Spiele anzubieten. Das ist den Spielbanken ja nach geltendem Recht verboten. Dieses neue Online-Spielangebot wird aber gleichzeitig von strengen Regeln zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor den Gefahren des Geldspiels begleitet. Schliesslich - auch das ist eine Erweiterung - sollen Pokerturniere mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten ausserhalb von Spielbanken künftig wieder erlaubt sein.
Ich komme noch kurz auf die Online-Geldspielangebote zu sprechen, obwohl wir sicher dann in Block 3 noch näher darauf eingehen wollen; ich möchte Ihnen einfach Folgendes zu bedenken geben: Wenn man Online-Spielangebote bewilligt, unter gewissen Voraussetzungen eine Konzession erteilt, dann muss man ja auch sagen, was man gegen die Spiele tut, die nicht bewilligt sind, die illegal sind. Man kann ja nicht sagen, dass jemand eine Konzession erhält und alle anderen, die auch solche Spiele anbieten, das einfach auch tun können. Deshalb werden wir darüber reden müssen, wie man gegen illegale Online-Spielangebote vorgeht, was hier zu tun ist, damit diejenigen Akteure, die bewilligt sind, ihre Angebote unter diesen strengen Voraussetzungen machen und die Spiele der anderen, die nicht bewilligt, nicht konzessioniert sind, verhindert werden können. Darüber werden wir uns unterhalten, aber ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass die Verfassung das von uns verlangt. Das hat mit freiem Markt überhaupt nichts zu tun, das ist eben die Konzessionierung. Das ist nicht freier Markt, es ist staatlich vorgegeben, wer etwas anbieten darf und wer etwas nicht anbieten darf.
Ich komme noch kurz auf ein anderes Thema zu sprechen, auf die Besteuerung der Gewinne der Spielerinnen und Spieler. Hier sieht der Gesetzentwurf ebenfalls eine Änderung vor. Heute werden ja nur die Gewinne von über 1000 Franken aus Lotterien und Sportwetten besteuert, die Gewinne aus Spielbankspielen sind steuerfrei. Der Bundesrat schlägt vor, die Gewinne aus sämtlichen Geldspielen von der Steuer zu befreien. Der Ständerat hat sich für ein anderes Modell entschieden; er will für Gewinne aus Grossspielen einen Steuerfreibetrag von 1 Million Franken vorsehen.
Obwohl die Interessen im Geldspielbereich weit auseinandergehen - es gibt sich widersprechende, divergierende Interessen -, ist es dank gemeinsamer Anstrengungen gelungen, hier Kompromisse zu finden, die, ich sage es noch einmal, breit abgestützt sind. Der Ständerat hat nämlich im Wesentlichen den Entwurf des Bundesrates übernommen. Das ist nebst der positiven Aufnahme in der Vernehmlassung, so denke ich, ein Zeichen dafür, dass die Vorlage ausgewogen ist. Wir brauchen für den Schweizer Geldspielmarkt gute Rahmenbedingungen; wir wollen ein zeitgemässes, ein international wettbewerbsfähiges Angebot; gleichzeitig wollen wir auch den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel stärken und den weiteren Gefahren des Geldspiels Rechnung tragen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie auch, den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Arslan) abzulehnen. Die in diesem Rückweisungsantrag aufgeworfenen Fragen sind, denke ich, gleichzeitig auch der Inhalt des Minderheitsantrages III zum entsprechenden Gesetzesartikel 84. Sie können das dort im Rahmen der verschiedenen Minderheitsanträge diskutieren. Dazu müssen Sie also nicht die gesamte Vorlage zurückweisen. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag Arslan auf Rückweisung abzulehnen.