Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-03-01
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01
Wortprotokoll
Die Vorlage basiert auf einem grossen Kompromiss. Nur ist dieser Kompromiss zwischen zwei bereits jetzt sehr starken Anbietern entstanden, die das Gesetz faktisch geschrieben haben, die den Gesetzgebungsprozess dominiert haben und die sich überall durchgesetzt haben. Das hat Frau Bundesrätin Sommaruga in der Debatte des Ständerates absolut richtig gesagt mit dem Satz: "Die Casinos haben sich hier durchgesetzt." (AB 2016 S 375).
Stellen Sie sich vor, wir machen ein Tabakproduktegesetz, eine Arbeitsgruppe aus den zwei grössten Tabakmultis schreibt das Gesetz, und die Verwaltung lässt sich da übertölpeln: Es gäbe in diesem Saal einen riesigen Aufstand. Das gälte bei fast jeder Branche. Aber bei den Casinos und Lotterien gibt es diesen Aufstand nicht, da werden alle anderen unwesentlichen Akteure, wie man sie nennt - alle zusammen sind dann vielleicht doch wesentlich -, nicht gehört.
Ich möchte ein Beispiel dafür geben, wie diese Arbeitsgruppe, die das Gesetz ausgearbeitet hat, vorging. Da hat zum Beispiel das Bundesamt für Justiz darauf hingewiesen, dass es verfassungswidrig sei, die Kantone zu zwingen, auf dem Geldspielgebiet bei einer interkantonalen Behörde, der Comlot, mitzumachen, das sei ein Verstoss gegen den Föderalismus. Wir werden heute nie über dieses Thema reden, es ist auch kein Antrag dazu gestellt. Warum? Gemäss Protokoll der Arbeitsgruppe sagte dann der Lotterie-Vertreter einfach: Wir möchten jetzt so kurz vor Schluss keine gewichtigen materiellen Änderungen mehr vornehmen. Dann war das gegessen. Man sieht also, wer in dieser Arbeitsgruppe den Ton angegeben hat.
Die Mängelliste in Bezug auf dieses Geldspielgesetz ist äusserst lang. Die mit dem Monopol ausgestatteten Anbieter, Swisslos, Loterie Romande und die konzessionierten Spielbanken, dominieren hier über die Interessen der direkt betroffenen Spieler und Bürger, der Suchtprävention und aller anderen Anbieter wie der kleinen Pokerclubs, der Geschicklichkeitsspielbranche, der Tippgemeinschaften, der lokalen Sportvereine; das alles wurde im Gesetzgebungsprozess konsequent nicht mit einbezogen.
Die über hundertjährige Entwicklung des Zusammenspiels zwischen Lotterieveranstaltern, Leistungsverteilern und Leistungsempfängern hat zu einem System geführt, das heute Strukturen hat, die mit denen der Fifa von 2015 vergleichbar sind. Die Konsequenzen daraus haben das Gemeinwohl und das Volk zu tragen. Man verzichtet auf über 500 Millionen Franken für das Gemeinwohl, weil auf die Abschöpfung der Abgaben von nichtregulierten Anbietern verzichtet wird. Es gibt eine Aufteilung von eigentlich nicht aufteilbaren Kompetenzen, sprich: Es gibt die Spielbankenkommission und die Comlot, was dazu führt, dass bei der Verfolgung von Betreibern illegaler Automaten und von Kriminellen mit diesem Gesetz neue Schlupflöcher entstehen. Es ist eine Bevormundung der Bürger durch IP-Blockaden und Zensur, wie man sie in Nordkorea und in Iran kennt. Ich sage Ihnen, in Iran hat jeder Jugendliche Facebook und all diese gesperrten Seiten, denn auch da weiss man inzwischen, wie leicht man das Verbot umgehen kann.
Man hat neu Glücksgeldspielautomaten in jedem Schweizer Lokal. Sie werden zwar nicht mehr von privaten Schweizer Firmen angeboten, sondern von einer Schweizer Lotterie. Aber es ist einfach eine Umverteilung. Der Bundesrat hat in den letzten zwanzig Jahren mindestens sechzig Mal kommuniziert, dass er solche Automaten eigentlich nicht mehr möchte. Sie werden heute auch darüber nicht abstimmen, weil auch das gar kein Gegenstand der Debatte ist. Es ist schlussendlich ein grosser, wirkungsloser und sinnloser Mehraufwand für die ganze IT-Branche und die Telekomanbieter.
Ich möchte zum Antrag auf Rückweisung meiner Minderheit I noch sagen, dass wir nachher in der Debatte auch gar nicht über die einzelnen Artikel debattieren können. Wenn Sie fünf Minuten über sehr gewichtige Anliegen sprechen und gar keine Debatte führen können, dann ist das ungeschickt. Ich glaube, weil die Interessen bei diesem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, so einseitig verteilt sind, ist es doch besser, man weist das Geschäft zurück, überarbeitet es und besetzt die Arbeitsgruppe, die das Gesetz ausarbeitet, breiter und lässt auch andere Akteure mitreden.
Im Sinne einer Effizienzsteigerung ziehe ich den Antrag der Minderheit I auf Rückweisung zugunsten desjenigen der Minderheit II (Arslan) zurück. Ich möchte aber betonen: Ich verstehe Lizenzen im Sinne von Konzessionen, also Licensing. Ich habe Mühe mit dem letzten Teil, wonach man Suchmaschinen einschränken will. Aber es macht keinen Sinn, wenn man sich gegenseitig bekriegt. Die Hauptsache ist, man kann dann nochmals über die Bücher gehen.