Vogler Karl · Nationalrat · 2017-03-01
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Wir haben in diesem Block über 18 Minderheitsanträge zu befinden. Auf all diese 18 Minderheitsanträge vertieft einzugehen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Entsprechend beschränke ich meine Ausführungen auf Artikel 5 Absatz 2 und halte fest, dass die CVP-Fraktion in diesem Block der jeweiligen Mehrheit folgen wird. Ausnahmen bilden einzig Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben i und j: Hier wird unsere Fraktion die beiden Minderheiten unterstützen; ich verweise auf die entsprechenden Begründungen von Kollege Burkart.
Ich komme damit zur Pièce de Résistance in diesem Block, zum Konzessionsmodell. Ich habe es gesagt: Online-Geldspiele sind heute in der Schweiz verboten. Trotzdem bieten verschiedenste Offshore-Gesellschaften solche Spiele seit Jahren unbeschränkt an, verbunden mit dem Abfluss von jährlich zirka 250 Millionen Franken in die betreffenden Staaten. Gemäss Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit soll die Online-Durchführung von Spielbankenspielen neu erlaubt sein, aber den Betreibern von Spielbanken vorbehalten werden. Der sogenannte landbasierte Bereich und der Online-Bereich der Spielbanken bilden demnach eine Einheit. Es kommt ein Gesamtpaket zur Ausschreibung, welches das Recht umfasst, landbasierte Spiele zu veranstalten, und das, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, den Zugang zu Online-Spielen eröffnet. In diesem Einheitskonzessionssystem ist, im Unterschied zum Modell der getrennten Systeme, eine Übergangsfrist von sechs Jahren vorgesehen. In dieser Zeit können sich die Spielbankenkonzessionäre um eine Online-Konzession bewerben und die notwendigen Erfahrungen mit Online-Spielen sammeln.
Die Minderheit Guhl will getrennte Konzessionen ermöglichen. Neben den terrestrischen Spielbanken gäbe es also eigenständig konzessionierte Online-Spielbanken. Warum ist dieses Konzessionssystem abzulehnen? Ich habe es gesagt: Gemäss einer Studie der Universität Bern ziehen von Offshore-Standorten wie Gibraltar, Barbuda, Antigua und Malta aus operierende Gesellschaften heute pro Jahr rund 250 Millionen Franken aus dem schweizerischen Spielmarkt ab. Seit Jahren setzen sich diese Gesellschaften bewusst über das heutige Online-Geldspielverbot hinweg, mit den bekannten Folgen: In der Schweiz werden weder Steuern noch Abgaben bezahlt, noch besteht für die Spielenden ein angemessener Schutz, noch kann der Geldwäscherei ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Gleichzeitig bereichern sich diese Gesellschaften und deren Hintermänner schamlos. Diese versuchen nun im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag, sich geläutert zu geben, und versprechen, sich künftig der schweizerischen Gesetzgebung zu unterstellen.
Solchem Verlangen stattzugeben hiesse, das klar rechtswidrige Verhalten dieser Gesellschaften im Nachhinein zu billigen und sie darüber hinaus zu belohnen! Denn diese Gesellschaften verfügen heute, weil sie sich seit Jahren über das Verbot hinwegsetzen, über das entsprechende Spiel-Know-how und einen grossen Kundenstamm. Die konzessionierten Spielbanken hätten das Nachsehen und könnten sich auf dem Online-Markt gar nicht etablieren.
In der Vernehmlassung haben sich denn, ich betone das, von den über tausend Vernehmlassungsteilnehmern gerade einmal zwei für das System mit getrennten Konzessionen ausgesprochen. Sämtliche Kantone haben das Einheitssystem unterstützt. Entsprechend wird der Grossteil unserer Fraktion dem Antrag der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit Guhl ablehnen.
Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, mit Ausnahme der beiden Minderheiten bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben i und j überall der Mehrheit zu folgen. Die Einzelanträge lehnen wir ab.