Lexipedia

Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-03-01

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich fahre fort bei Artikel 5 - ich habe vorhin bis zu Artikel 4 machen können.

Bei Artikel 5 Absatz 3 zur zahlenmässigen Beschränkung gibt es den Antrag der Minderheit Vogt. Herr Vogt begründet ihn wie folgt: Bei den Casinos gibt es auch keine beschränkte Anzahl Konzessionen, sondern man hat eine Öffnung vorgenommen, als man dachte, die Zeit sei jetzt reif für zwei zusätzliche Casinos - in Neuenburg und Zürich. Es gibt keinen Grund, wieso man es dann im Online-Bereich beschränken sollte.

Bei Artikel 6 Absatz 2 gibt es keinen Grund, warum man in A- und B-Konzessionen unterteilen sollte - gewisse Casinos dürften nur das, andere nur jenes anbieten.

Bei Artikel 16 Absätze 3 und 4 geht es um die kleinen Pokerturniere. Fast die Hälfte hier drin hat sich von den über 200 000 Pokerspielern in diesem Land zur Wahl empfehlen lassen. Es wird mit diesem Gesetz so nicht möglich sein, Pokerturniere rentabel durchzuführen. Es wäre sehr enttäuschend, wenn Sie da wieder die ganz Kleinen aussperren würden.

Bei der technischen Überprüfung von automatisierten Spielen, bei Artikel 20 Absatz 1bis, geht es um eine Anti-Bürokratie-Massnahme: Wenn jemand einen Automaten hat, der die Konformitätsbestimmungen erfüllt hat, muss man nicht 400-mal ein riesiges Verfahren machen, sondern kann dann denselben Automaten auch 400-mal zulassen.

Bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben i und j sind wir der Meinung, dass vielerorts geregelt ist, dass diese Gelder für das Gemeinwohl bestimmt sind. Diese Gelder sind bestimmt für den Sport, für gute Zwecke. Es wäre eine absolute Frechheit, wenn da Einzelpersonen Löhne von über 1 Million Franken beziehen würden. Man kriegt ja heute nicht einmal Transparenz darüber, wie hoch diese Löhne sind, obwohl das ein klarer Verstoss gegen die Vorschriften über Transparenz bei den Löhnen von gemeinnützigen Organisationen ist. Diese Gelder sind bestimmt für die Öffentlichkeit und sind nicht dazu gedacht, dass sich da Leute mit unglaublichen Summen bereichern können, wenn wir schon keinen freien Markt wollen. Aber genau die Leute, die ihn nicht wollen, wollen dann die hohen Löhne.

Bei Artikel 27 Absatz 1 geht es darum, dass das ganze Know-how der Eidgenössischen Spielbankenkommission nicht verlorengeht. Heute sind da fähige Leute, die sich über Jahrzehnte mit der Thematik befasst haben. Diese sollen zumindest konsultiert werden.

Bei Artikel 30 geht es um die Übertragbarkeit der Veranstalterbewilligungen, auch mit der Konformitätserklärung. Wenn man diese Erklärung vom Bund einmal hat und die Konformität erfüllt, ist es völlig unsinnig, wenn man sie nachher wieder und wieder nachweisen muss. Da müssen Sie nachher nicht mehr Anti-Bürokratie-Vorstösse machen, wenn Sie hier dem Gewerbe eine solche Bürokratie auferlegen.

Bezüglich Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1, Erteilung von Bewilligungen an natürliche Personen, habe ich in der Kommission einige Beispiele gebracht. Ein Beispiel war die Kindertagesstätte Wil: Eine Einzelperson hat 200 Lose zu 250 Franken verkauft. Ich habe auch eines gekauft, um die Kindertagesstätte zu finanzieren. Ein zweites Beispiel war der Fanklub des FC Lausanne-Sports, der nicht als Verein organisiert ist, der mitgeholfen hat, den Verein vor dem [PAGE 98] Konkurs zu retten. Natürlich können Sie dann schnell einen Verein gründen und sagen, Sie seien jetzt auch eine juristische Person. Aber es ist weniger transparent, es haftet auch niemand, weil Sie dann einen Haftungsausschluss in die Statuten hineinschreiben. Wenn es demgegenüber eine Privatperson ist, wissen Sie, wer es ist und wer haftet. Mir ist das lieber als irgendwelche dubiosen Vereine. Man kann heute auch als Personengesellschaft eine Einzelfirma haben.

Zu Artikel 36, zu den kleinen Pokerturnieren: Da geht es nochmals darum, dass auch die kleinen Pokerspieler wieder eine Chance haben. Wir sprechen hier von kleinen Beträgen.

Was ich vorhin noch vergessen habe, ist Artikel 1 Absatz 2 ganz am Anfang, ein Antrag, der von der FDP-Liberalen Fraktion eingebracht worden ist, nämlich dass bis 100 Franken keine staatlichen Auflagen gemacht werden. Ich bin auch dieser Meinung: Bei tiefen Beträgen, wo sich niemand ruinieren und sein ganzes Vermögen rauswerfen kann, muss der Staat auch nicht alles durchregulieren.

Noch ein letztes Wort zu den Beratungen: Man hat gesagt, es laufe alles auf der Grundlage der Vernehmlassung. Es ist ein Tiefpunkt der schweizerischen Demokratie, denn bei dieser Vernehmlassung wurde gemogelt, es wurden gefälschte Antworten eingereicht. Ich möchte jetzt gerne noch wissen, wie es um diese Strafverfahren steht und ob man herausgefunden hat, wer diese Unterlagen eingereicht hat, oder ob alles weiterhin einfach vertuscht wird.