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Flach Beat · Nationalrat · 2017-03-01

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt nur zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 61 Absatz 1. Mein Minderheitsantrag will, dass Tippgemeinschaften in Zukunft zugelassen sein sollen. Sie finden das entsprechende Konzept auf Seite 36 der doch ziemlich umfangreichen Fahne. Sollten Sie sich noch nicht damit befasst haben, empfehle ich Ihnen, jene Seite aufzuschlagen und sich dieses Konzept anzusehen. Demgemäss soll es unter ganz bestimmten Voraussetzungen - nämlich, sofern alles eingehalten ist, was andere Player in diesem Gesetz ebenfalls einhalten müssen - möglich sein, dass auch kommerzielle Tippgemeinschaften zulässig sind.

Wie Sie erkennen können, ist in Artikel 22 ein ganzer Strauss von Voraussetzungen genannt, die zu erfüllen sind: Ein [PAGE 112] Unternehmen, welches Grossspiele anbieten will, muss einen guten Ruf geniessen; seine wirtschaftliche Situation muss dargelegt werden; allfällige finanzielle oder sonstige Beteiligungen müssen offengelegt werden usw.; eine einwandfreie Geschäftsführung ist zu gewährleisten, und es muss über genügend Mittel verfügen, wobei die Herkunft der Mittel offengelegt werden muss. Ausserdem haben wir im Konzept, das Sie auf Seite 36 unter den Artikeln 65a und 65b finden, festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein solches Unternehmen um die Erteilung einer Bewilligung für solche Tippgemeinschaften nachsuchen kann. Da muss offengelegt werden, wie das funktioniert; es muss offengelegt werden, wie die Auszahlungen erfolgen; es muss eine einwandfreie Geschäftsführung gewährleistet sein.

Solche Tippgemeinschaften gibt es schon heute. Es geht da auch um Arbeitsplätze in der Schweiz. Das Verbot solcher Tippgemeinschaften soll einfach aus der Überlegung heraus erlassen werden, dass man davon ausgeht, dass der Kuchen kleiner sei, würde man ihn einzig auf die Grossspiele verteilen. Doch das ist schlicht falsch: Ein Markt wird nämlich nicht kleiner, indem man ihn einschränkt und nur einer bestimmten kleinen Anzahl von Mitgliedern eine Bewilligung erteilt, an Spielen mitzuspielen und dieses Geschäft zu betreiben. Vielmehr ist es so, dass die Erhöhung der Zahl der Marktteilnehmer immer zu einem grösseren Markt führt; das ist nämlich interessanter und spannender, zumal ein zusätzliches Angebot bereitsteht, über das die traditionellen Anbieter bislang noch nicht verfügten.

Aus diesem Grund ist die Nichtzulassung von Tippgemeinschaften eigentlich unsinnig. Es ist nichts als gerechtfertigt, wenn man unter den vorgesehenen, sehr, sehr strengen Kriterien solche Tippgemeinschaften zulässt und es zulässt, dass man damit eben auch ein Geschäft machen kann. Denn als Liberaler muss ich sagen: Wenn Geschäfte sauber getätigt werden, in geordneten Bahnen erfolgen und entsprechend auch die Abgaben bezahlt werden, ist es nichts als recht und billig, wenn man Geld damit verdient.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 61 Absatz 1 betreffend die Tippgemeinschaften zuzustimmen.