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Tuena Mauro · Nationalrat · 2017-03-01

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt zum historischen Tiefpunkt in diesem Gesetz, nämlich zum 7. Kapitel, zu staatlichen Internetsperren. "Staatliche Internetsperren", lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen. Ich kann in keiner Weise irgendeine Begründung finden, wie das in einem freiheitlichen Gedankengut auch nur irgendwie Platz finden soll. Hier werden Sie jetzt aber eine solche Sperre mit diesen Artikeln schaffen. Ich komme mir heute in diesem Saal irgendwie vor, wie wenn wir in Nordkorea, China oder einem ähnlichen Land wären. Ich kann Ihnen sagen, dass ich gelernt habe, dass das Internet überall frei, vollumfänglich und für jedermann verfügbar und zugänglich sein soll. Und Sie kommen heute und öffnen Tür und Tor für Internetsperren. Wohin diese Reise geht, hat der Direktor des Bundesamtes für Justiz in der Kommission nicht beantwortet. Heute sind es ausländische Pokerspiele, Online-Spiele und was weiss ich. Was ist es morgen, und was ist es übermorgen, Frau Bundesrätin?

Wir haben bereits bei der Beantwortung der Fragen durch den Kommissionspräsidenten gehört, dass es technisch überhaupt kein Problem sei, solche Internetsperren zu umgehen. Wir wissen alle - machen wir uns doch nichts vor -, dass es heute Browser gibt, die VPN-Technologien bereits integriert haben. Ein einziger Klick genügt, um solche aufwendigen Sperren zu umgehen. Dagegen kann das Bundesamt für Justiz in keiner Art und Weise etwas machen. Es ist klar - da sind wir uns, glaube ich, alle einig -: Zum Beispiel bei Kinderpornografie usw. ist eine Sperrung sinnvoll. Aber da ist es auch nicht der Bundesrat, der sie veranlasst, sondern die Provider kommen selber und sagen, solches komme nicht infrage. Aber gesetzliche Sperren, eine Sperrung seitens der Behörden ... mir bleiben da die Worte weg.

Ich möchte Sie daher mit dem Antrag meiner Minderheit II bitten, das gesamte 7. Kapitel, "Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten", also das gesamte Kapitel zu den Internetsperren, aus diesem Gesetz zu streichen.